Outlets.de zieht vor Gericht


Ist das Urteil des Amtsgerichtes Witten ein Fehlurteil ? (15.9.2010)

Klickt man sich im Augenblick durch das Internet findet man kurioses im Fall outlets.de.

Aktuelles über outlet.de / Deutsche Inkasso Zentrale  und das fragliche Urteil hier >>>

(c) by outlets.de

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Da wird einerseits von einem Gerichtsentscheid gesprochen, der Outlets.de verbietet den SCHUFA Eintrag als “Drohung” in ihren Mahnschreiben zu benutzen und im selben Urteil wird die Anmeldeseite bemängelt, anderseits gibt das Amtsgericht Witten jetzt den Abzockern (*) recht. Beide Urteile haben nichts miteinander zu tun und beurteilen verschiedene Sachlagen, dennoch erlaubt sich das Amtsgericht Witten auf die bisherigen Urteile einzugehen und deren Begründungen aufzuheben.

Es wird auch von Fall zu Fall entschieden und nicht bei jedem Amtsgericht gleich. Überraschend aber ist, dass Outlets.de das Gericht nicht scheut. Während andere Abo-Abzocker* den Weg über dubiose Inkassofirmen suchen, sind hier die Rechtsanwälte im Namen dieser Firma unterwegs. Während es die Inkassounternehmen meist bei Mahnungen/Drohungen belassen, wird hier bis vor Gericht gekämpft. Überraschend auch, das ein Gericht die Seiten bemängelt und ein anderes Amtsgericht die selbe unveränderte Seite als Rechtens erklärt.

Was macht der Geschädigte?

Jedenfalls reichen diese Artikel aus, dass wir wieder viele Mails von Lesern erhalten die  Hilfe  suchen. Dies alles überrascht umso mehr, als wir der Meinung waren die ganze Sache habe sich aufgelöst. Auf der Seite von outlets.de findet man zumindest den Hinweis “Jetzt gratis Anmelden” nicht . Das Wort GRATIS sucht man auf den Seiten auch vergebens. Die Anmeldeseite wird nun so geöffnet, dass auch bei kleinen Monitoren oben rechts (und nur hier) die Kosten unter Vertragsinformationen ersichtlich sind.

Aber…

Trotz einigen Änderungen auf der Homepage wurden die vom Amtsgericht Leipzig bemängelten Gegebenheiten nicht geändert.

Auszug: ((Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 – Az. 118 C 10105/09))

Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab…..

Bemängelt wurde hier, die Bedingungen und der Hinweis auf die Kosten seinen nur oben rechts einzusehen, das Widerrufs-Recht nicht klar ersichtlich usw. Nichts von dem wurde angepasst. . Im Anmeldeteil selber wird der Leser nach wie vor nicht auf die Kosten hingewiesen, das Widerrufsrecht wird nicht als Bestandteil dargestellt sondern im Fuss des Anzeige zwischen anderen Links. Die Vertragsinformationen befinden sich nach wie vor ausserhalb des Anmeldeteils, dort wo der normale Leser Anzeigen etc. vermutet. Dies suggeriert Outlets.de (*)  auch heute noch dem Leser vor, da rechts auf “Schnäppchen” und “Weiter Informationen” hingewiesen wird, genau auf der Höhe wo der Leser seine Angaben machen muss. Auch die Mahntexte wurden nicht angepasst, so wird heute  noch mit Inkasso-Büro und SCHUFA gedroht (stand 17.9.2010)

15.9.2010: Amtsgericht Witten erklärt die Seiten von outlets.de als Rechtens und stellt diese für den “Normalverbraucher” durchaus als ABO-Vertrag ersichtlich hin.

Im Namen von Herrn Stefan Gehrke wird nun eine Urteil vom 15.9.2010 unter http://www.afly.com/view_release.php?rel_id=114482 veröffentlicht, nach diesem wurde dem Betreiber outlets.de Recht gesprochen, durch das Amtsgericht Witten.   (Original Meldung vom 15.9.2010 auch hier >>>)

In diesem wird  (Tomas) Thomas Franko (Inhaber) zitiert..

Zukünftig müssen Kunden, die einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an uns senden, mit einem Klageverfahren rechnen.

Er geht hier auf die im Internet von diversen Verbraucherzentralen zur Verfügung gestellten Musterbriefe ein.

Eines ist im Augenblick klar, die in vielen Foren angezeigte Reaktion, nicht zahlen – nicht reagieren, kann im Fall Outlets.de in die falsche Richtung gehen und viele Kosten verursachen. Zumindest haben es Betrogene schwer, wenn sie die Antwortmail bestätigt haben in der sehr deutlich auf Kosten und Widerruf hingewiesen wird. Dies gilt zumindest für alle die sich nach dem 15.2.2010 angemeldet haben.

Wir bedauern sehr, dass das Amtsgericht Witten so gesprochen hat. Es wäre jedem Anbieter von Abo-Verträgen möglich, im Teil der Anmeldung auf die Kosten hinzuweisen. Diese müssen nicht links, rechts, oben oder unten anstehen, sie sind der Haupt-Bestand-Teil des Vertrages/Anmeldung und sollten/müssen so auch im Anmeldeteil ersichtlich sein. Dies tut aber Outlets.de genau nicht. Das Amtsgericht Witten öffnet so den Abzockern wieder eine Türe um ihre Kostenangaben irgendwo zu platzieren. Auch bestätigt dieses Urteil, das Vertragsinformationen irgendwo auf einer Seite stehen können. Dies ist doch sehr befremdend und zerstört die ganze Arbeit die Verbraucherschutzorganisationen in den letzten Jahren gemacht haben. Dieses Urteil bedeutet für die Zukunft, Vertragsinformationen müssen NICHT im auszufüllenden/aktiven Teil eines Vertrages/Anmeldung sein, sondern müssen einfach irgendwo auf der Seite vorhanden sein.

Das Amtsgericht Witten unterschlägt zudem mir den Worten “Der Durchschnittsverbraucher” finde die Hinweise sehr wohl, dass Internetseiten seit Monaten so aufgebaut sind, dass diese BLOG ähnlich dargestellt werden. Das Wesentlich ist im linken oder aktuellen Teil zu finden, Werbung und weitere Informationen im rechten/linken  Teil einer Internetseite. Ein Benutzer kann also davon ausgehen, dass das wesentlich im aktuellen und aktiven Teil einer Seite stehen muss.

Es ist den Abzockern doch sehr wohl möglich, im Anmeldeteil auf die Kosten  hinzuweisen, dies tun alle seriösen Seiten. Dieses Urteil ist nach unserer Meinung eine Fehlbeurteilung des aktuellen Begebenheit im Internet. Auch das Bestätigungsmail dem hier grosse Bedeutung zugesprochen wird ist hinlängst ein Klick der Internetbenutzer. Bei jedem Forum oder Spiel, bei jeder Seite wird ein solches heute versandt, dies zu lesen ist nicht mehr üblich, da man sich  im Wissen wo man sich angemeldet hat dieses Bestätigt. Der Benutzer ist aber im Wissen, dass es sich auf einer Schnäppchen Plattform wie Ebay, Ricardo etc. befindet und muss auch hier bei outlets.de die sich Schnäppchenjäger nennen, nicht mit Kosten rechnen. (Dies ist unsere Meinung)

Am meisten freuen wird sich die Zentrale Inkassostelle die nun eine Handhabung hat, alle ihre Abzocker-Abos einzufordern und mit einem Gerichtsentscheid aufwarten kann, wenn nur ein Hinweis auf die Kosten, irgendwo auf den Anmeldeseite gestanden hat. Zumindest publiziert die ZI schon das Urteil.

Wir können so nur noch Betrogenen helfen, die sich vor dem 15. Februar 2010 bei Outlets.de angemeldet haben. Für alle die sich nach diesem Datum angemeldet haben und die Bestätigungs-Mail erhalten und bestätigt haben, sehen wir bis zu einem Widerruf des obigen Urteils keine Chancen. Diese Leser verweisen wir auf die jeweiligen Seiten der örtlichen Verbraucherschutzorganisationen.

(*) Diese Wortwahl ist unsere Meinung, und widerspiegelt nicht unbedingt die Gegebenheit.

- Gerichtsurteil als PDF des Amtsgerichtes Witten >>>

Original Urteil Witten

Kostenlose Alternativen zu outlets.de

(Quelle Computerbild.de)

fabrikverkauf-adressen.de
factory-outlets.org
wer-zu-wem.de/fabrikverkauf

99 Antworten zu Outlets.de zieht vor Gericht

  1. *ES LEBEN DIE BETRUEGER!*

    Ich frage mich, wo ist unsere Welt nur hingegangen??

    wenn unsere Gesetze solche Betrügereien zulassen,* sollten die Betrogenen doch auf gleicher Schiene fahren*
    denn strafbar ist, wenn man ins fettnäpfchen tritt, Hauptsache es trifft die da Oben nicht!!

    • Wie das Amtsgericht festgehalten hat, war damals der Hinweis zu den Kosten, zwischen anderen Angeboten “versteckt”. Mit der leichten Korrektur steht dieses seither nun “Korrekt” oben rechts.
      Bei Anmeldungen vor dem 15.2.2010 kann man also von einer Täuschung ausgehen. Die jetzt aktuelle Seite ist, für uns unverständliche, von 2 Gerichten als genügend bezeichnet worden.
      Sende uns doch deinen Sachverhalt und wir erstellen Dir ein schreiben.

      • Hallo,
        ich habe nochmal nachgeschaut und leider habe ich mich doch erst nach dem 15.02. bei Outlets.de angemeldet. Wie bei anderen auch, war mir die kostenpflichtigkeit der Seite nicht bewußt und an eine Bestätigungs E-mail kann ich mich schon gar nicht erinnern. Ich habe nach dem Rat einiger Foren gar nichts gemacht und hab jetzt vor kurzem ein Schreiben vom Inkasso Büro bekommen mit einer Rechnung über 153,04€.
        Was soll ich jetzt machen?

        (Nur als kleiner Witz am Rande: Nach schreiben meines ersten Kommentares hier bei euch, bekomme ich doch tatsächlich eine E-mail von WordPress mit der Bitte mein Abonnement dieses Blogs zu bestätigen. (Panik!!) (hört das alles denn nie auf!?)

      • Die Zentrale Inkasso versendet anscheinend bereits jetzt Mahnungen und legt den Amtsgerichtsentscheid von Witten im Fall outles.de bei. Hier wird leider festgehalten, dass die Seite outlets.de hinreichend über die Kosten informiert.
        Da Du kein Bestätigungsmail gesandt hast und keinen Dienst in Anspruch genommen hast, wird man bei Dir auch nicht weiter gehen, als mit weiteren Drohbriefen etc. Wie aber diese Abzocker weiter gehen,kann man nur erahnen. Leider haben nun 2 Amtsgerichte die Seite als zulässig beurteilt. Im Fall Witten aber in einem sehr fragwürdigen Fall von einem Kläger.

        Von uns kommt eigentlich nur eine Bestätigungsmail wenn man rechts auf Anmelden klickt. ?

  2. wieso dürfen solche a…., wie dieser tomas franko (falls dieser überhaupt so heisst ) ohne strafe ausgehen? er kann gerne den ausständigen betrag bei mir abholen. wird aber mit höchster wahrscheinlichkeit eine auf seine schnauze bekommen. lieber franko, falls du das hier lesen solltest, dann kannst du….. bei mir mal anrufen (meine nummer ist hier bekannt….) und wir können ja mal ein treffen ausmachen, für eine tracht prügel. mit vorzügliche hochachtung grüner wolfgang
    ps. ich denke mal, dass du sowieso zu feige bist um dich zu stellen.

    …Anmerkung Beluga.. kleine Korrekturen angebracht…

  3. IContent hat zwar als Beweis in der Anlage B2 eine Seite vorgelegt, die wohl dem Gericht zu einer zweifelhaften Beurteilung genügt, aber wie hat diese Firma nachgewiesen, dass genau diese Seite auch zum Zeitpunkt der Anmeldung präsent war. Wir wissen doch wohl, wie schnell der Inhalt einer Seite manipuliert werden kann. Ich habe zu outlets.de zufällig etwas herausgefunden und dies in einem Videoclip bei Youtube eingestellt: http://www.youtube.com/watch?v=4LNJvNPVeDk
    Diese Anmeldeseite wird vom AG Leipzig beanstandet: http://www.rupodo.de/abzocke/outlets_alt.jpg
    Und laut AG Witten soll hier alles in Ordnung sein?: http://www.rupodo.de/abzocke/outletsmit.jpg

    Das ist lächerlich, ein krasses Fehlurteil.

    • Rudido Du hast gut beobachtet, darum zweifeln wir auch den Kläger an, im Fall Witten, da er anscheinend vor Gericht ausgesagt hat (siehe Urtieil), das die aktuelle Seite der damals ersichtlichen nahe kommt. Ich, und das ist meine Meinung, sehe diese Klage als Beschiss an. Welcher Kläger geht mit Rechtsanwalt vor Gericht erklärt das er “arglistig getäuscht” wurde und erklärt während der Verhandlung, dass er schon alles gesehen und gelesen hat. Da kann ein Richter den Fall nur abweisen.

  4. Hallo,
    ich habe eine Frage zu Outlets.de. Ich habe mich blöderweise vor kurzem dort angemeldet, kann mich aber an eine Bestätigungsmail nicht erinnern und habe auch bei meinen gesendeten oder gelöschten Mails nichts gefunden. Wie ist jetzt meine Lage?
    Gruß
    biro

  5. Ich habe vor einigen Tagen einen Brief von der Inkasso erhalten, aber ich zahle nicht.

    Ich habe aber vor einigen Wochen einen Engeschriebenen Brief, der eine Vorlage von der Arbeiterkammer ist geschickt.
    Ich vermute das reicht nicht aus!
    Diesem Abzocker muss man Verurteilen.
    mfg

  6. hallo zusammen,ich wohne in in österreich und war einer der blöden die sich im april 2010 dort angemeldet haben,habe zear eine bestätigungsmail erhalten,darin stand aber nix von zahlungspflicht,habe per einschreiben widersprochen,daraufhin das gleiche zurück von outlets,das ich mich dort angemeldet habe,das inkasso hat mich schon angeschrieben nun das urteil von witten,wie ist da die sachlage in österreich und was soll ich tun,bis jetzt hab ich nicht reagiert

    • Hallo Thomas, obwohl Österreich das offenste Gesetz zu Online Verträgen und Elektronischer Unterschrift hat, hast Du mit deinem Widerruf alles getan was Du musst. Was auch immer kommen mag, zahle nichts. Wenn es Dir gut tut, dann schreibe den Herren nochmals das Du Widerrufen hast, aber nötig ist das nicht.

  7. Heute habe ich ein Schreiben von der Deutschen Zentral Inkasso erhalten.

    Mandant ist die Icontent GmbH.

    Zahlungsziel ist der 19.10.2010, mitterweile sind aus 96€ 153,10€ geworden.

    Wie soll ich mich da verhalten?

    MfG

    pevo

  8. Nein Pevo, wenn du wissentlich angemeldet hat, wenn Du wusstest dass Du einen Vertrag über fast 200 Euro eingegangen bist, dann ja, wenn du nicht bemerkt hast, dass Du ein Abo abschliesst ganz klar nein.

  9. Hallo also ganz verstanden habe ich das noch nicht! Mir geht es so wie pevo, ich kann mich an die genannte email nciht erinnern, aber das soll nciht heißen das ich sie nicht bekommen habe, wenn ich mich dort eingeloggt habe, dann auf jeden Fall ohne das Wissen dass es etwas kosten würde – und schon gar nciht 200€ allem in allem. Aber laut Gericht hätte ich es wohl doch sehen müssen und für mein Verständnis muss ich laut dem Urteil nun zahlen!?!

    Im Vorfeld habe ich schon einen Brief an outlets geschickt, meinen Vertrag gekündigt bwz. angefechtet, aber außerhalb der genannten 2 Wochenfrist (in der ich ja nicht einmal wusste das es was kostet). Dort habe ich auf der Grundlage arglistige Täuschung und rechtserheblicher Irrtum (da ich davon ausging es wäre kostenlos) das ganz angefeechtet, aber jetzt kam nur das schreiben das Inkasso-Unternehmens.

    Was gilt nun? Zahlen oder nciht zahlen?

    grüße uli

    • Hallo Uli
      Nein, laut dem Urteil von Witten wurde nicht geklärt, dass man die Forderungen von Outlets bezahlen muss. Hier wurde nicht die Zahlungspflicht beurteilt, diese wurde sogar explizit ausgenommen. Wer ohne Wissen den Vertrag eingegangen ist, von sich aus sagen kann ich habe nirgends, auch nicht auf der ersten Seite der AGB die Kosten gesehen oder bin darauf hingewiesen worden, der muss uns sollte auf keinen Fall bezahlen.
      Die AGB sind irreführend, es wird das Widerrufsrecht hervorgehoben um von den Kosten, die erst auf Seite 4 erscheinen abzulenken.

  10. Hallo,
    habe heute ebenfalls ein Brief von der Deutsche Zentral Inkasso bekommen.
    Habe mich auf der Outlets.de Seite am 07.06.2010 angemeldet, ohne zu wissen das diese Seite Geld kostet.
    Sie fordern 153€ und bieten mir eine Ratenzahlung an.
    Sie haben auch eine Kopie von dem Urteil des Amtsgerichts Witten am 07.09.2010 beigelegt.

    Muss ich jetzt zahlen?

  11. hallo.ich bin da ein ganz dummer fall.mein erstes vertragsjahr ist am 20.09.2010 geendet wofür ich nach mehrmaligen androhungen und leichten angstzuständen die summe von 96,00euro bezahlt habe.nun kam der 2.bescheid für das 2.vertragsjahr 21.9.2010-21.9.2011 mitgliedsbeitrag.mir ging es genau wie allen anderen.eine bestättigungsmail kam damals nach fristablauf so das ich gar nicht eher bescheid wusste dort gemeldet zu sein.und da die mails von outlets.de nach 2monaten und bei mir auch noch im spamfilter gelandet sind,konnte ich nicht eher reagieren und habe eingeschüchtert bezahlt.muss ich den 2.betrag auch bezahlen?bis 18.10.2010 wollen die den rechnungsbetrag.bitte um hilfe.danke

    • Hallo Annett, musste lange Suchen bis ich jemand anderen gefunden habe, der in dieser Situation befindet. Fand dann auf einer Seite von einer Rechtsberatung, dass die zweite Rechnung eine Verlängerung eines bestehenden Abo bzw. der Mindestvertragsdauer gleichkommt. Da Du aber die erste Rate aus Angst vor den Mahnungen, die zudem unbegründet an Dich gerichtet wurden, bezahlt hast, kann man etwas machen. Bitte sende die Infos zu Vertrag – Start an uns, wir stellen Dir einen Brief zur Verfügung.. Sende es an info@beluga59.ch

  12. Hallo ölm. Der Kostenhinweis ist nicht grösser nur nicht mehr zwischen mehreren Artikeln. Die Musterschreiben sind leider bei den Meisten Verbraucherschutzorg. zu allgemein. Dennoch kannst Du erstmal beruhigt sein au einen Mahnbescheid warten. Sollte dieser kommen, kannst Du wie oben (DEIN RECHT) vorgehen.

    • Hi, Gestern habe ich einen Bericht gesehen und habe das 1. mal von Internet Abzocke gehört. Mein PC war 5 Wochen out of Order ( nachdem irgendjemand versucht hat mehrere 1000 € von meinem Konto auf ein ausländisches Konto zu überweisen). Als er dann repariert war, hatte ich eine Rechnung und auch gleich eine Mahnung im Postfach von Outlet.de, nicht wissend was das für ein Service ist. Ich habe gleich eine Mail geschickt, dass ich weder etwas bestellt noch auf einer Seite dieser dubiosen Firma war. Dann bin ich 3 Wochen in Urlaub gefahren. Wieder zu Hause, kam die 2. Mahnung auch gleich als Brief mit den AGBs. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen habe ich die 1. Rate bezahlt und habe dann erstmals geschaut was die überhaupt anbieten nachdem ich mir die Daten habe geben lassen unter denen ich angeblich angemeldet bin. Nun habe ich etwas recherchiert, und weiß – Das Geld ist futsch. Was soll ich aber im nächsten Jahr machen? Oder soll ich jetzt schon kündigen? Soll ich die Fa. anzeigen? Würde mich über eure Hilfe freuen.

  13. Hallo,wir sind heute bei der polizei gewesen und haben anzeige erstattet. Wir haben uns NIE bei outlet.de angemeldet. Nie. Und trotzdem sind wir angeschrieben worden. Wie bei anderen auch war der erste brief Mahnung,dann inkassobrief mit wittener urteil. Und ausserdem haben die auf dem brief der inkasso firma eine falsche mail adresse von uns angegeben. Die Polizei meinte das unsere anzeige zur polizei nach frankfurt geschickt wird. Da dort die firma ansässig ist. Also bitte alle eine anzeige erstatten damit die in frankfurt wach werden. Aber zahlen tuen wir Nicht. Aber ich möchte mich mal herzlich bei beluga59 bedanken. Ohne euch wären bestimmt viele noch durcheinanderer als ohnehin.Danke

    • Hallo kessi,

      die Anzeige gegen Outlets.de / ICONTENT GmbH ist das richtige. Mir ist das gleiche widerfahren.

      Je mehr Anzeigen, desto schlechter für Outlets.de weil dann wegen gewerbsmäßigem Betrug ermittelt wird.

      Hier noch eine wichtige Information zur Datenschutzerklärung von der Outlets.de / ICONTENT GmbH!

      Ich habe zur Klarstellung meine echten Daten an die Outlets.de / ICONTENT GmbH per Mail gesendet und wollte nun meine Daten schützen lassen, was nach deren Datenschutzerklärung möglich ist:

      Zitat

      7. Widerspruchsmöglichkeit der Datenspeicherung
      Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden sofort gelöscht, wenn
      Sie uns dazu auffordern, es sei denn, gesetzliche Vorgaben stehen dem entgegen. In
      diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Konzernbeauftragten für den
      Datenschutz. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz steht Ihnen auch im Falle
      von Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten sowie für
      Auskunftsersuchen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung.

      Leider habe ich nach mehrfachem Kontakt immer wieder folgende Textbausteine zurück bekommen:

      Leider ist es uns im Augenblick nicht möglich auf Ihre spezifische Anfrage per Email zu antworten. Wir müssen Sie daher bitten sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

      oder

      Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Belehrungen über das Widerrufsrecht jederzeit auf der Webseite „Outlets.de“ abrufen. Ebenfalls haben wir Ihnen die vertragsrelevanten Dokumente auch per Anhang erneut übermittelt.

      Einen Kontakt zum Konzernbeauftragten für den Datenschutz bei Outlets.de / ICONTENT GmbH ist nicht zu Stande gekommen.

      Jetzt habe auch noch eine SPAM Mail erhalten….

      Ich werde noch heute eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung durch Outlets.de / ICONTENT GmbH bei der Polizei stellen, weil ich davon ausgehe, dass meine Mailadresse dort weiter gegeben wurde.

      Prüft mal euren Posteingang nach!

      Viele Grüße

      Robert

    • hallo,

      ich habe dein kommentar gelesen und habe versucht genau das selbe zu machen. kurz zu outlets.de: ich habe diese seite besucht, mich dort aber nie angemeldet. das lustige ist, die haben den namen von meinem mann und die e-mail adresse von ihm, obwohl der nieeee auf dieser seite war. also sind wir heute zur polizei gegangen, da haben wir was erlebt! wir wollten deinen rat befolgen und anzeige erstatten, da sagte uns der polizist, er müsste dann eine gegenanzeige erstatten, wegen arglistiger täuschung. wir fühlen uns soooo verarscht ( sorry für den ausdruck ) aber ist doch wahr. hast du schon irgendwelche neuigkeiten bezüglich outlets.de? würde mich sehr über eine antwort freuen

      liebe grüße sabrina

      • Hallo sabrina,

        irgendwie verstehe ich nicht, was die Polizei mit der Gegenanzeige gemeint hat.
        Fakt ist doch, dass Oulets wegen Computerbetrugs angezeigt werden kann, weil die Euch einfach einen Vertrag unterschieben, den ihr nicht abgeschlossen habt.

        Das ist “Computerbetrug” und daran gibt es nichts zu rütteln. Und da das mittlerweile vielen anderen genau so ergeht, ist das sogar gewerbsmäßiger Computerbetrug.

        Vermutlich hat der Polizist das Thema nicht erkannt bzw. wollte sich die Aufnahme der Anzeige ersparen – hier im Blog ist das auch an anderer Stelle schon geschrieben worden.

        Leider habe ich noch keine Neuigkeiten bzgl. meiner Anzeige und da die Mühlen unseres Rechtssystems langsam mahlen, rechne ich auch in den nächsten Wochen mit keiner Information :-(

        Lasst Euch nicht unterkriegen…

        In diesem Sinn viele Grüße

        Robert

  14. Hi,
    na klasse bin wohl auch in die Falle getappt.
    Dachte das man hier gute Schnäppchen machen kann!
    Hm zu meiner Situation: Also bin gestern auf die Seite gestoßen und hab mich angemeldet wobei zur aktivierung des accouts auch eine mail mit einem link zurückgekommen ist. Auf den ich dann natürlich fälschlicherweisen geklickt habe. der Mail waren auch die allgemeinen geschäftbedingungen angehngt die ich (idiot) dann aber erst nach dem anklicken des links gelesen habe.

    So davor bin ich diese aber überflogen und habe eben von dem wiederrufrecht innerhalb von 14 tagen gelesen und mir gedacht naja wenn es nichts ist dann meldet man sich einfach wieder ab.
    Hab dann eben nachdem ich gesehen habe das da von 8 € im Monat bzw. einer 2 Jahreslaufzeit die rede ist sofort eine e-mail geschrieben an Widerruf@IContent.de das ich wieder kündigen.

    Zurück kam:
    Ein Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung unseres Dienstleistungsangebots ist zum vorliegenden Zeitpunkt, aufgrund der von Ihnen nachweislich vorgenommenen Freischaltung zum Mitgliedsbereich, leider nicht mehr möglich.

    Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der IContent GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, vgl. Amtsgericht Langen 58 C 541/09.

    Auf diesen Umstand wurden Sie in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in der separaten Widerrufsbelehrung, die von Ihnen bei Ihrer Anmeldung als gelesen und akzeptiert markiert wurden.

    Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

    ———————————————————————————————————————-

    So jetzt weiß ich garnix mehr was soll ich machen hab ich richtig gehandelt oder habe ich jetzt schon einen vertrag geschlossen da ich den aktivierungslink angeklickt habe?
    Hm keine Ahnung ob ich nochmal einen brif via Einschreiben schicken soll um es abzusichern da ich mich ja noch in den 14 tagen befinde

    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann
    Danke euch schon mal im vorraus
    Gruß Thomas

    • Hier wurdest Du falsch informiert. Der Widerruf ist immer gegeben und es gibt kein aber, selbst wenn Du etwas bestellt hast.
      also behalte den Widerruf schriftlich fest und auch die Antwort dieser lieben Menschen.
      Machen musst du nichts mehr. im Mail selber wurdest du auf DEIN Widerrufs-recht hingewiesen.
      Es ist eine Frechheit, ja wenn nicht schon an einen Betrug grenzender Umstand, dass hier das Winderrufsrecht in Frage gestellt wurde, und das Gerichtsurteil das hinzugezogen wurde, hat nichts, aber auch gar nichts mit eine, in der Frist gestellten Widerruf zu tun.
      In Deinem Schreiben sollte aber nichts von Kündigung stehen, da man einen schwebenden Vertrag nicht kündigen kann, aber das Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst.
      Also nichts machen, nicht zahlen und wenn weitere Schreiben kommen uns kontaktieren..

      lieben Gruss
      Beluga

      • Hm hier mal die Mail die ich geschrieben haben:

        Hallo zusammen,

        hiermit möchte ich den eingerichteten account bei outlets.de ohne angaben von Gründen kündigen.

        Meinst du das ich da sicherheithalber nochmal was schreiben soll indem steht das ich eben von meinem wiederrufsfecht gebrauch mache und mich in der angegebenen frist von 14 tagen befinde?
        Reicht das via Mail oder ist es besser wenn man einen Brief mit Einschreiben und Rücksendeschein schickt?

        Gruss Thomas

    • Hi zusammen,

      mir ergeht es ähnlich wie Thomas, habe mich (bzw. meine freundin) allerdings bereits im Nov. 2009 fälschlicherweise angemeldet.
      Sachverhalt: Angemeldet im Glauben an eine kostenfreie Seite. Datenerhebung aufgrund des gewinnspiels. Bestätigungslink bekommen und beantwortet (im Glauben das es sich um die Verifizierung der email-adresse handelt) und kurze zeit später die agb dann doch mal gelesen – kurzer schreck, weil kostenpflich und dann per email widerrufen. Antwort von iContent im gleichen stil wie bei thomas.

      nun meine frage, das widerrufsrecht hat ja eine “Lücke” bei der ausdrücklich durch den Kunden gewünschten vorzeitigen ausführung der Dienstleistung (so oder so ähnlich formuliert), was angeblich mit der bestätigung der email, bzw einloggen im portal gegeben ist. Gibt es dazu fundiertere rechtliche aussagen?

      Hatten bis Dezember 2010 eigentlich nichts mehr von denen gehört und nun neuer inkassobescheid mit wittener urteil (letzter bescheid vom inkasso im Februar 2010)

      vielen Dank und gruß
      Mike

      PS: Meine freundin hatte sich versucht anzumelden, hatte aber nicht geklappt (Passwort/nutzername) stimmte wohl nicht (?!)

  15. Hallo Thomas
    Das Widerrufsrecht hat so so seine Tücken. Aber schicke vorsichtshalber noch dieses E-Mail, ein Einschreiben ist nicht nötig..
    Diesen Text können Sie auch hier betrachten, kopieren und benutzen.

    genaue Adresse von Ihnen

    IContent GmbH
    Bockenheimer Landstrasse 17-19
    60325 Frankfurt am Main

    Dieses schreiben geht via E-Mail an folgende in der Belehrung angegebene Adresse
    widerruf@icontent.de und gilt nach Belehrung der AGB als zugestellt.

    Geehrter Herr Polzin,

    Hiermit mache ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht und bitte Sie untenstehenden, schwebenden Vertrag mit dem Angebot der outlets.de zu annullieren und gleichzeitig meinen Account zu löschen.

    Benutzername xxxxxxx.@xxx.xx

    Bitte bestätigen Sie schriftlich den Erhalt und Gültigkeit dieses Widerrufs.
    Weiter wünsche ich dass Sie sämtlich von mir gespeicherten Daten löschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ort:
    Datum:

    • Hi Beluga,

      so hab die Mail geschickt zurück kam wieder die selbe antwort wie vorher naja mal gespannt ob irgendwann ne rechnung reinflattert.
      Aber zahlen werde ich da sicher nix!!!!!
      Bestätigt haben sie mir natürlich auch nix naja trotzdem danke

      Gruss Thomas

      • Hallo thomas
        Du hast getan was du kannst, mehr muss nicht sein und wen die da meinen sie können Dich ängstigen scheinen sie falsch zu denken. Danke für deine Rückmeldung.

  16. Hallo, zuerst möchte ich loswerden: Ich finde so ein Forum klasse! Und ich bin sehr froh, dass es bei uns Verbraucherzentralen gibt.

    Ich bin auch auf IContent reingefallen und sämtliche Mahnungen erhalten plus den Brief von Witten und der Inkasso. Meine Frage ist: Bekomme ich nun einen Schufa-Eintrag? Ich habe gehört, dass Schufaeinträge von einem selbst gelöscht werden können, wenn man irgendwie nachweist, dass der Eintrag nicht rechtmäßig ist.

    Kennt sich jemand damit aus und kann mir Infos geben?

    Danke schon mal.

    • Hallo Perle
      Ne, eine Schufeintrag wirst Du nicht bekommen, da die DZ gar nicht im Verband ist. Sollte dennoch ein solcher negativer Eintrag vorhanden sein, wird dieser nach 3 Jahren gelöscht. Will man eine frühere Löschung, benötigt man vom Gläubiger einer Einwilligung und Beglaubigung. Diese wird in diesem Fall schwer zu erhalten sein.

      Dann gibt es noch Anbieter die den Schufa Eintrag für 20 Euros löschen „können“. Das schlägt aber derweil fehl und du bist nachher auf 0 abgestuft, das ist noch schlimmer.
      Helfen kann Dir aber die Schufa selbst unter http://www.meineschufa.de kann Dir geholfen werden. Link für Mobile hier >>>

      Ist der Eintrag aber wirklich von Icontent gemacht worden, kann dies vor Amtsgericht beurteilt werden. Da die Outlets Forderungen aber in Abrede sind, dürfen diese Stellen auch keinen Eintrag erwirken.

  17. Hallo,

    ich habe von outlets.de eine Zahlungsaufforderung bekommen. Ich kann mich aber in keinster Weise daran erinnern, dass ich mich auf dieser Seite angemeldet habe. Ich kannte sie bis vor kurzem gar nicht. Ich habe jetzt auch nichts wegen dieser Rechnung unternommen. Was soll ich denn jetzt machen? Ich wollte den Verbraucherschutz anrufen…aber dachte mir dann, dass es vielleicht besser wäre, wenn ich direkt meine Rechtschutzversicherung kontaktiere….Könnte es sein, dass jemand meine Daten geklaut hat und damit sein Unwesen treibt? Oder diese Firma sich Daten erkauft?? Ist es eigentlich möglich, dass sich jemand über meine IP Adresse auf anderen Seiten anmeldet?? Bin jetzt schon eiin wenig verunsichert, was das alles hier betrifft, weil so viele Personen davon betroffen sind…..Diese Firma scheint ja der reinste Abzockerverein zu sein….

    Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen. Vielen Dank.

    • Hallo Sandy
      Zuerst mal keine Angst, du hast dich nicht angemeldet. Also haben die auch keine Bestätigungsmail von dir. Dass sie Deine Adresse gekauft haben, kann sein, oder sie haben sie selber von irgend einem guten “Freund” erhalten. Das alles ist auch nicht wichtig, selbst wenn angegeben wird, dass Deine IP Adresse zur Anmeldung führte.
      Du hast willentlich keinen Vertrag mit dieser “Firma” geschlossen. Dies kannst Du Ihnen mit unseren angepassten Briefen für outlets (siehe oben) unterbreiten. Nimm den Brief Widerruf.
      Danach musst Du nichts mehr unternehmen.
      Lieben Gruss

  18. Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab da aber noch eine kleine Frage..Was kann ich denn tun, wenn ich doch von denen mal irgendwann eine Mail bekommen habe, und diese unwissentlich angeklickt habe? Ich kann mich nicht an so eine Mail erinnern…aber so ganz sicher bin ich mir da auch nicht, weil sich die Rechnung auf den Zeitraum 16.9.2010-16.9.2011 bezieht…ich hab keine Mails von mehr von diesem Zeitraum im Postfach…die sind gelöscht…ich kann also auch leider nicht mehr nachvollziehen, ob ich da mal was bekommen habe oder nicht…wie gesagt..dran erinnern kann ich mich nicht…wäre ja dann auch schon einige Wochen her….aber es könnte genauso gut sein, dass ich mal kurz draufgeklickt habe und diese dann wieder gelöscht habe…das passiert doch schnell mal, wenn man Mails aussortiert…hmm….ich hoffe ich habe jetzt keine Probleme…soll ich dann dieses Widerrufschreiben an diese Firma schicken?
    Also irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig….

    Soll ich dann doch noch zusätzlich meine Rechtschutz um Rat bitten oder ?

    Ach..bin ja schon ein wenig verzweifelt deswegen…als wenn man nicht schon so genug um die Ohren hat..dann jetzt noch so ein Mist…

    LG Sandy

    • Lass Dich nicht verrückt machen, Sandy. Warte bis zum Mahnbescheid, wenn der dann wirklich kommt, dann nimmst Du das Schreiben Widerruf von uns. Wenn es Dich beruhigt schreibst Du es jetzt schon, aber dann bekommst Du eine Standard-Antwort die Dich noch mehr verunsichern wird.
      Du hast nicht willentlich einen Vertrag abgeschlossen und Du wurdest “nicht gebührend” auf die Kostenfolgen hingewiesen. Somit ist kein Vertrag zwischen Dir und Outlets entstanden.
      Der Verbraucherschutz von allen Bundesländern wird Dir im Augenblick die selbe Antwort geben.
      Geniesse die schöne Herbstzeit und lass Dich nicht verrückt machen.

  19. Hi, habe vor ca. einer Woche die erste Mahnung bekommen, die auch gleichzeitig die letzte Mahnung war und bin jetzt echt stutzig, ob das die neue Masche ist – also nicht mehr lange mahnen, sondern gleich zur Sache kommen. Ist das bei jemand ähnlich abgelaufen?

    • Hallo ölm 13,

      ich habe auch nur zwei Mails mit den Rechnungen bekommen und seit einiger Zeit ist Ruhe – dabei hatte ich doch so viel Spaß mit dem Kundenservice.
      Vielleicht bin ich mit meiner Anzeige auch etwas zu weit gegangen und nun habe sie die Lust verloren mit mir zu spielen.

      Aber so leicht gebe ich nicht auf und schreibe weiter Mails an die Buchhaltung@Outlets.de

      Schöne Grüße

      Robert

  20. Hi zusammen,

    na jetzt habe ich auch endlich meine Rechnung von Outlets.de erhalten.
    In der steht ich hätte nicht innerhalb der 2 Wochen wiederrufen lach aber das habe ich ja gemacht.
    Meine Frage an euch ist nun soll ich nochmal zurückschreiben und die mail der wiederrufung anhängen oder soll ich mich komplett ruhig verhalten???
    Was meint ihr denn dazu????

    Gruß Thomas

    • Hallo Thomas
      Ich denke Du hast getan was zu tun war. Auch wir haben uns als Test angemeldet, innerhalb 3 Tagen und ohne Bestätigung des Mail widerrufen. Dennoch haben wir eine Rechnung erhalten. Betrug pur. Bei dieser “Firma” wird auf keine Mail eingegangen. Aber wer weiss wie lange es outlets.de noch gibt.

  21. Hallo…

    bin auch in Falle getappt, habe mich am 11.08.2010 bei outlets.de angemeldet und habe da nichts von irgendwelchen Kosten gesehen. Erst als der erste Brief kam, habe ich mir alles nochmal genau angeschaut und habe dann die Kosten gefunden. Habe aber im Fernsehen ein Bericht über outlets.de gefunden und die meinten man solle auf keinen Fall reagieren und bezahlen. Nur heute kam ein Brief vom Inkassodienst mit Gerichtsurteil von Witten. Bin jetzt natürlich ratlos und weiß nicht was ich machen soll. Viell. könnt ihr mir weiterhelfen???

    Jenny

    • Hallo Jenny
      Ob die Schreiben von outlets.de oder Zi oder wem auch immer kommen, wenn Du Dir sicher bist, nichts von Kosten gewusst zu haben, bist du auch nicht willentlich einen Vertrag eingegangen. Das “lustige” Urteil von Witten, dass von vielen Foren und blogs als “gekauftes” Urteil ansehen (so dumm kann gar kein Kläger sein) wird als weiteres Druckmittel eingesetzt. Unternehme nicht oder nimm einen unserer Briefe (sieh oben) wenn Dich dies beruhigt und Du Dir dann sicherer bist.

  22. Hallo,

    ein Freund von mir hat sich auch unwissentlich der Kosten bei outlets.de angemeldet. Nach dem er 2 Mahnungen bekommen hat und auch den Support dort angeschrieben hat, hat er doch noch die erste Rechnung gezahlt.

    Muss er jetzt auch die 2. Rechnung für das Folgejahr dann zahlen, wenn die Rechnungsaufforderung kommt? Oder kann man was dagegen machen?

    Wir haben erst nachdem er die Rechnung gezahlt hat, gelesen, dass das alles eine Abzocke ist und dass man nicht darauf hätte reagieren müssen…

    Was soll er jetzt machen?

    • Hallo Gast
      Nun setzt euch hin, habt ihr vor einem Jahr WILLENTLICH einen Vertrag unterzeichnet, oder seit ihr einen solchen eingegangen. Seit ihr in diesem Jahr auf den Seiten von outlets.de gewesen und habt Firmen die dort ausgeschrieben wurden besucht.

      2 Mal Nein ?? Dann hat sich auch heute nichts geändert und Ihr meldet der ZI, dass Ihr schon die erste Rechnung nur nach massivem Druck und Androhung von SCHUFA etc. bezahlt habt, ihr aber nicht gewillt seit, ein weiteres Jahr zu bezahlen. Die Begründung bleibt auch, ihr wart Euch nie bewusst einen Vertrag mit kostenfolge abgeschlossen zu haben. Hier auf dem BLOG gibt es einen Button ganz oben mit der Bezeichnung Musterbriefe dort findet Ihre einen Text…

  23. Hallo,
    ich habe heute auch eine erneute Zahlungsaufforderung von outlets.de bekommen, mit einer Kopie des Gerichtsurteils aus Witten. Wenn ich dieses Urteil richtig lese, dann hat dort ein “Kunde” die Leute von outlets.de verklagt. Das ist ja noch mal was anderes und outlets.de zieht nicht selbst vor Gericht.
    Meine Anmeldung ist von Oktober 2009.
    Trotzdem bin ich immer wieder unsicher. Bezahl ich, oder nicht? Mittlerweile fordern die eine hübsche Summe von 157,64€. Und theoretisch hat man ja damals einen “Vertrag” über 24 Monate abgeschlossen, d.h. da müssten jetzt noch mal irgendwann mindestens 96€ dazukommen…
    Was soll ich tun!?
    Viele Grüße
    Corinna

  24. Hallo Betrofene Habe seit 2009 nichts mehr gehört vom Deutschen zentral Inkasso
    die Forderungen an mich von153,12 für die Firma IContent GMBH hatte jetzt erneut selben Brief mit Witzurteil Witten zuzahlen 158.18 warte Mahnbescheid der Betrüger ab

    • Hallo Manni, habe seit 02/10 nichts mehr von der Deutschen Zentral Inkasso gehört. Jetzt pünktlich zu Weihnachten, scheinen die wieder aufzuwachen und haben mir einen Brief samt Witzurteil des Amtsgerichts Witten zugestellt.
      Habe mich auf einer Polizeitdienststelle in der Nähe meines Wohnortes informiert: Die haben mir gesagt “BITTE NICHT ZAHLEN”; die Betrüger gehen nur bis zu einem gewissen Punkt – schüchtern halt die Leute ein. Ich warte genauso wie Du, weitere Mahnbescheide der Betrüger ab, zumal die IP-Adr., die auf dem letzten Bescheid aufgeführt ist, nicht mal meine ist. Gruß …

      • Hallo Charlotte

        Ich Komme aus der Schweiz, bei mir es ist genau so Passiert sowie bei dir!
        Ich habe meine Rechtschutz Anwalt angerufen und Sie haben mir gesagt nicht reagieren und nichts Zahlen.

        Gruss

      • Hallo!!
        Mir get es gleich wie dir habe die letzet Mahnung ende jänner 2010 bekommen! Jetzt im Dezember die dritte Mahnung mit Gerichts beschluss.!

        Was wirst du machen?

  25. Hallo!!
    Habe mich auch bei dieser Seite outlets.de angemeldet!!

    Habe jetz im dezember denn dritten Mahnbrief der deutschen Zentral inkasso bekommen. Weiß jemand warum für nutzer die sich nach dem 15.2.2010 bei dieser seite angemeldet haben wenig Chancen auf ihr recht haben??

    • Das war ein Termin, an dem die Anzeige zur Kostenfolge von der Mitte nach oben verschoben wurde und ein Amtsgericht dies als genüge abgetan hat. Inzwischen ist die Seite auch so wie sie jetzt ist, immer noch zu wenig informierend. Warst Du Dir am Tag als du dich angemeldet hast, nicht bewusst, dass Du mit Kostenfolgen zu rechnen hast, musst DU den Vertrag bzw die Kosten daraus nicht begleichen da Du keinen willentlichen Vertrag abgeschlossen hast. Ganz egal was vorher oder nachher passierte, der Vertrag beruht auf einen gemeinsam geschlossenen und von beiden Seiten verstandenen Sachverhalt, Dies war am Tag als Du sich angemeldet hast und wirklich nichts von den Kosten mitbekommen hast nicht gegeben, und so ist kein Vertrag mit Dir und XY zustande gekommen.
      Der beigelegte Gerichtsbeschluss von Witten ist in diesem Zusammenhang ein weiteres Druckmittel ohne Wert.
      Niemand der in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, muss einen Vertrag einlösen, der einseitig und zu Ungunsten einer Partei abgeschlossen wurde. NIEMAND. Nur diejenigen Leser, die sich am Tag der Anmeldung bewusst waren, dass sie für 24 Monate einen Vertrag eingehen und dieser mit Kosten verbunden ist, die sollen auch bezahlen, denn die, Sorry, wollten einen solchen Vertrag auch eingehen. Alle anderen wurden, da unzureichend informiert, zu diesem Vertrag genötigt oder mit falschen Angaben geködert- Schnäppchenforum, Wettbewerb auf der Anmeldeseite, aber in diesem Abschnitt keine Anzeige der Kosten. AGB die über den Widerruf berichten aber erst auf Seite 5 die Kosten erwähnen, sind nicht zulässig. Die AGB haben auf der ersten Seite den Inhalt des Vertrages wiederzugeben. dies alles sind Tatsachen bis und mit heute, die outlets.de nicht eingehalten hat.

  26. hi,

    habe mich im september 2009 angeblich auf der seite angemeldet. habe von den kosten überhaupt nichts gesehen. die rechnung habe ich natürlich nicht bezahlt und rat von einem guten anwalt eingeholt. dieser sagte mir, ich solle nichts zahlen. per einschreiben habe ich eine unterlassungserklärung an die firma outlets gesendet und auch den rückschein erhalten.
    anfang dezember 2009 kam die “letzte mahnung”, der rechnungsbetrag war zu diesem zeitpunkt 96,00€.

    am 19.01. erhielt ich dann post von der deutschen inkasso zentrale, offener gesamtbetrag nun 153,28. wiederum habe ich einfach nicht reagiert.
    jetzt, wieder ca. 1 jahr später, habe ich inhaltlich genau das gleiche schreiben erhalten. die schriftart hat sich geändert, die aufmachung gleicht einem schreiben von einem amt. jetzt beträgt der rechnungswert 157,71. mit dieser entwicklung kann man ja noch leben :)
    ich frage mich jetzt allerdings: was soll ich tun? kriege ich jetzt immer zur weihnachtszeit dieses briefchen? kann ich damit den kamin heizen, oder muss ich die briefe für irgendwelche zwecke aufbewahren? zusätzlich habe ich mit dem letzten schreiben auch das witten-urteil erhalten, allerdings in einem schlechten zustand. dieses macht mir keine angst, eher sorgt man sich um die schlechten drucker in dem amtsgericht.

    wie muss man sich zukünftig verhalten? nichts tun fällt mir nicht schwer, allerdings wäre es beruhigender, wenn man keine post mehr – in welcher form auch immer – erhalten würde. was kann passieren? nach welcher zeit leiten die weitere schritte ein? was wäre der nächste schritt? wie gesagt: das schreiben hat sich nur unwesentlich verändert, es wird nichts angedroht oder ähnliches, die erhöhung um 4,50 ist auch nicht besonders einschüchternd.

    hat jmd ähnliche erfahrungen?

    • hi,
      ich habe die gleiche erfahrungn gemacht – soll mich im september 2010 angemeldet haben und habe heute das erste incasso-schreiben erhalten. hoffe mal ,das ich auch erst in einem iahr post bekomme, aber wäre auch froh, wenn das ganze ein ende hätte. auf keinen fall werde ich zahlen-im zweifel nehme ich mir einen anwalt.

  27. Hallo,
    also bei mir ist es so das ich mich am 30.08.2009 bei outlets.de angemeldet habe,ABER ich habe die bestätigungsemail NIE bestätigt und ich was noch nie dort unterwegs um etwas zu kaufen!!!ich habe meine anmeldung also nicht bestätigt!
    Am 03.11.2009 hatte ich die letzte Mahnung bekommen,nun am 14.12.2010 die mit dem Bescheid vom Amtsgericht in Witten…
    Ich werde das Geld nicht zahlen,aber soll ich einen Anwalt dazuziehen oder werd ich wohl so durchkommen!?
    Liebe grüsse und einen guten rutsch ins neue jahr wünscht rebecca

    • Hallo Rebecca
      Ohne Bestätigungsmail ist weder ein Vertrag noch eine “Handhabe” zwischen Dir und wem auch immer zustande gekommen, ein reines Ausfüllen einer Anmeldung reicht seit 1.1.2009 nicht mehr.
      Somit kannst Du der Sache beruhigt zuschauen und dich ab den immer dreisteren Mahnungen “erfreuen” und sie dort hin verfrachten wo sie hingehören, in den Eimer…
      auch Dir einen guten Rutsch und lass doch eine Rakete für den armen Polzin los, wie arm muss man sein, wenn man sich so den Lebensunterhalt verdienen muss und was nutzen da Millionen auf dem Konto.

      • Frohes neues Jahr!

        Danke für die Auskunft!bin ziemlich erleichtert :) Na,Geld ist nicht alles -aber es macht hungrig nach mehr und manchen Menschen ist es völlig egal wie erbärmlich sie sich dadurch machen…. liebe grüsse

  28. Hallo,

    ich habe mich ebenfalls auf der Seite outlets.de angemeldet, ohne zu wissen, dass ich etwas zahlen müsste.
    Nach 2-3 Mahnungen habe ich nun doch die Rechnung gezahlt…

    Ich habe mich im Oktober 2010 angemeldet.

    Was muss ich jetzt machen?
    Muss ich ebenfalls die zweite Rechnung zahlen für das darauffolgende Jahr oder soll ich das dann ignorieren und eine Kündigung nur noch schreiben? Damit sich der Vertrag nicht verlängert?

    Kann ich irgendetwas unternehmen, damit ich die zweite Rechnung nicht mehr zahlen muss?

    Ich bitte dringend um Hilfe!

    Liebe Grüße
    Yoko

    • Hallo Yoko
      Der Umstand, dass Du diesen Vertrag nicht willentlich abgeschlossen hast steht fest. Mit Deiner Zahlung bist Du eigentlich nun den Vertrag eingegangen, ist wie ein Handschlag oder eine Zustimmung. Aber, Du hast die erste Zahlung wohl auch nur bezahlt weil man Dich eingeschüchtert hat mir Mahnungen etc. Zahlen brauchst Du die 2 Rate in einem Jahr nicht, melde Dich doch bei uns mit Vertragsnummer, genauem Datum der Mahnung (wenn vorhanden) und dem Tag der Zahlung wir erstellen Dir dann den Brief den du absenden kannst.
      Deine Mail sendest Du an info@beluga59.com

      • Hi beluga59,

        wie du mir gesagt hast, soll ich dir eine Mail schicken…
        Doch leider muss ich sagen, ich kann dir keine Mails zusenden, es kommt immer eine Fehlermeldung, dass die Adresse, die du mir gegeben hast falsch sei.

        Ich bitte dich um Rückmeldung.

        Liebe Grüße

  29. Ich habe mich im Februar 2010 auf outlets.de angemeldet, nie eine Bestätigung erhalten und einem Monat später eine Mail mit der Zahlungsaufforderung bekommen, in der ich schon gewarnt wurde, dass bei nichtbezahlen weitere Zahlungen auf mich zukommen. Da ich mir das noch nie passiert ist habe ich gezahlt, da ich Angst vor weiteren Zahlungen hatte, jetzt erst habe ich bei Punkt 12 auf RTL einen Beitrag über outlets.de gesehen und mochte nun wissen, ob ich nochmal zahlen soll oder ob ich die nächste Aufforderung ignorieren soll?
    Habe bis jetzt versucht per Mail jemanden von dort zu erreichen, doch es hat nichts gebracht…
    Also soll ich nochmal zahlen???

    • Hallo SIM
      Es gilt auch bei Dir, hast du dich vor einem Jahr willentlich zu einem Vertrag mit Outlets.de entschieden? Dann musst du auch das zweite Jahr bezahlen. Wenn nicht und wenn Du die erste Rechnung nur nach massivem Druck durch Mahnschreiben getätigt hast, dann hast du auch nach Deiner ersten Zahlung nicht willentlich einen Vertrag abgeschlossen. Weder Mail noch Briefe werden von dieser “Firma” beantwortet. Warum auch, es gibt ohne Aufwand genug Leute die dann bezahlen.
      Schreibe outlets.de nochmals ein Mail (laut AGB reicht dies) lass dir die übertragung bestätigen und behalte diese Dokumente. Im Mail schreibst Du, dass Du die erste Zahlung nur nach massivem Druck, durch Mahnungen und Androhung von SCHUFA etc. bezahlt hast. Der zweiten Rechnung widersprichst Du aber, da nie “willentlich” ein Vertrag zwischen Dir und Outlets.de zustande gekommen ist. Wenn du in anderen Foren lesen kannst “nicht reagieren”, dann ist dies ein sehr schlechter Rat, die Typen haben sich organisiert und werden vor allem den ZWEITZAHLERN nachgehen. Rein Rechtlich ist mit Deiner Zahlung ein Vertrag zustande gekommen. Du musst also beweisen/klagen dass diese erste Zahlung schon nur aus dem Grunde beglichen wurde, weil man dich mit Androhungen dazu gezwungen hat.

      Dies ist unsere Meinung, es gibt nach wie vor Blogs die raten nichts zu tun. Wir meinen, dass ist im Augenblick mehr als FALSCH.

  30. Hallo, habe mich auch am 23.11.2010 bei Outlets.de angemeldet…ich habe es durch eine E-mail erfahren mit einer Zahlungsaufforderung von 96€. Ob ich mich dort angemeldet habe weiß ich nicht mehr, aber ich würde mich niemals irgendwo anmelden wo ich etwas bezahlen müsste, das heißt also für mich, falls ich mich tatsächlich dort angemeldet haben sollte, war es nicht ersichtlich gewesen das es kostenpflichtig ist.

    Ist jemand so nett und kann mir sagen wie ich mich heute zu Tage verhalten soll (2011)????
    Weil wie ich es hier verstanden habe ist Outlets.de jetzt doch vor Gericht gegangen und hat auch noch gewonnen??????

    In den anderen Foren heißt es locker bleiben, nicht einschüchtern lassen, abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Sonst erstmal nichts in die Wege leiten… das war aber in den Zeiträumen 2008-2010.

    Kann mir jemand Tipps geben?
    wäre super Dankbar!!!!!!

    • Hallo Shay!
      Du solltest m.E. einmal widersprechen und es damit gut sein lassen bis zum Mahnbescheid, wenn der überhaupt kommt. Wie Du dabei vorgehen mußt erfährst Du in diesem Forum unter “Dein Recht”. Auch gibt es in diesem Forum Musterbriefe für die verschiedenen Fälle (14-tägige Widerspruchsfrist verstrichen usw.) die Dir helfen, Deinen Widerspruch zu formulieren. Ansonsten gibt es auch noch Verbraucherzentralen, die einem weiterhelfen, aber ich glaube, Du bist hier schon ganz gut beraten.
      Viele Grüße
      ölm

    • Hallo, auch ich habe gestern eine Rg. über 96,00 EUR von diesen Betrügern erhalten. Ich habe vorsorglich einen Einschreiber mit Rückschein geschrieben und das ganze widerrufen. Nachdem ich hier alle Beiträge gelesen habe, ist mir etwas wohler, ich werde nicht bezahlen, auf keinen Fall. Mal warten, ob ein Mahnbescheid kommt und dann sofort widerrufen.
      Mich würde interessieren, ob irgendwer bereits einen Mahnbescheid von dieser Schwindelfirma erhalten hat und wie es dann weiterging?
      Danke! Gora

      Admin: Nein es gab bisher für outlets erst einen bekannten Fall der aber vom Schuldner angezogen wurde (Fall Witten). Mahnbescheide kosten, und davor und den Konsequenzen hat outlets etc. Angst, den der erste der Verloren gehen würde, was die Zahlungspflicht angeht, wäre ein 100% Ausfall für dieses Gewerbe.

  31. hallo zusammen,
    ich hab mich iwann im dezember 2010 auf der seite outlet.de angemeldet, und hab die agb nicht gelesen :( dachte das ist ne ganz normale shopping seite,…
    hab aber auch keine bestätigungs email erhalten.
    heute ist ne rechnung von 96 euro gekommen.
    ich weis einfach nicht was ich machen soll.
    in den foren schreiben alle auf keinen fall zahlen, aber ich hab angst das dann die kosten immer höher werden.
    bitte bitte ich brauche ganz dringend hilfe!!

    lg vanessa

    Admin: Hallo Vanessa, Du hast keinen Aktivierungslink angeklickt, dann ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Somit kannst Du ohne Angst auf einen Mahnbescheid warten, der da nie kommen wird, oder Du schreibst der Outlets, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss und du den einseitig erstellten Vertrag widerrufst. Da die Rechnung dein erstes Schreiben ist, gilt das Rechnungsdatum für den Widerruf.

  32. Hallo liebe Leute!
    Was mich interessieren würde, ist das Thema Aktivierungslink und der Anhang der AGB in rtf-Format. Ich meine, als vorsichtiger Nutzer werde ich den Anhang doch eher nicht öffnen, könnte er doch mit Viren durchsetzt sein. So was kann doch nicht rechtskräftig sein in meinen Augen.

    LG

  33. Hallo,

    ich habe mich leider im Dezember 2009 dort angemeldet. Da ich nicht wusste was ich machen soll habe ich dummerweise die erste Rechnung über 96 Euro bezahlt. Ich habe eine Kündigung geschrieben und auch die Bestätigung erhalten, das der Vertrag nach dem 2 Jahr beendet ist.

    Jetzt habe ich die 2 Rechnung für das 2 Jahr erhalten. Was soll ich tun? Diese zahlen? Oder nicht reagieren und abwarten? Ich habe eigentlich keine Lust diesen Betrügern schon wieder 96 Euro zu schenken :(

    Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!!

    Viele Grüße

    Admin: Ups jetzt habe ich die gleiche Anfrage per Mail bekommen, antworte aber hier dennoch.
    Es gilt auch im 2 Jahr, vor allem wenn man zur ersten Zahlung mit Drohungen fast genötigt wurde, eine arglistige Täuschung der Kosten vor. Es ist von Deiner Seite nie willentlich ein Vertrag herbei geführt worden.
    Somit kannst du in kurzen Worten schreiben, das Du der Forderung nicht nach kommst, da Du dich arglistig getäuscht siehst und die erste Zahlung nur nach unlauteren Drohungen ausgelöst hast.

    Es wird dann wohl weitere Schreiben geben, reagieren musst Du aber nur noch auf einen nie kommenden Mahnbescheid

    • Hallo,
      ich habe mich am 6. Feb. 2010 auf der Seite angemeldet und widerwillig die Rechnung von 96,-€, nach meheren Mahnungen und einem Kündigungsschreib von mir, bezahlt. Kann ich das Geld mach dem Urteil vom 11.1.2011 zurück fordern, wenn ja wie und was mache ich wenn die nächste Rechnung kommt?
      Mfg Ralf

      Admin: Oben auf unserem Menü findest Du wie man sich verhalten muss (kann) bei outlets.de

  34. Hallo Leute!
    Eben kam die Nachricht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Betrugs gegen Herrn F und Herrn B. In der Begründung heißt es “Auf der Anmeldeseite befindet sich ein klarer, unmissverständlicher und deutlich sichtbarer Hinweis auf die Kosten”. Jetzt erklär mir mal einer dieses Urteil in dem genau das Gegenteil behauptet wird http://facto24.de/2010/11/11/neues-urteil-gegen-outlets-de-der-i-content-gmbh/.

    Was macht der belästigte Bürger nun: geht zur Tagesordnung über oder beschwert sich bei der Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Darmstadt?

    Admin: wir können dieses “Urteil” nicht verstehen und haben hier diesen Artikel veröffentlicht >>>

  35. Hallo Zusammen.
    Habe mich versehentlich versehentlich dort angemeldet und heute habe ich eine Zahlungsanforderung bekommen :S:S was nun jetzt?? Soll ich ein Widerrufsschreiben an das Unternehmen schicken???

    Sehr geehrte/r Herr / Frau …
    wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 15.03.2011 bei http://www.Outlets.de,der umfangreichen Datenbank mit über 1800 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten……….

  36. Guten Morgen,
    Meine Frage bezieht sich auf outlets.de . Ich hatte mich letztes Jahr dort angemeldet, um zu schauen, was dort so ist. Nun soll ich bezahlen. Habe bereits zwei Warn-Emails bekommen und zwei Schreiben vom Inkasso-Unternehmen. Nun frag ich mich, was ich nun machen soll. Ich weiß nicht mehr ob ich die Bestätigungs-Email bekommen habe, aber ich hätte niemals zugesagt, wenn dort Kosten standen.
    Ich habe zwar die Urteile von Witten und Frankfurt gelesen, aber das verwirrt mich ein wenig. Auch im Gesetz hab ich nachgeschlagen, ob da irgendwas hilfreich ist (2. Semester Jura), aber fündig bin ich nicht geworden.
    Was soll ich nun tun? Die ~150Euro bezahlen oder ignorieren?

    Vielen Dank im Voraus
    Challeya

    Admin: Frage dich selber, hättest Du dich angemeldet wenn DU GEWUSST hättest das dies 2 x xx Euros kostet. Du sagst selber NEIN. Somit wurdest Du laut einigen Rechtsanwälten zuwenig informiert, das die folgenden Schritte Kosten verursachen. Auch die Email verweisst wohl auf die AGB aber nicht auf Kostenfolgen. Somit wurdest Du mit Arglist zu einem Vertrag “genötigt” und hast nicht willentlich einen Vertrag geschlossen. Warte bis ein Einschreiben kommt oder ein Mahnbescheid und WIDERSPRECHE der Forderung erst dann. alles andere hat bei dieser Firma eh keinen Sinn.

  37. Hallo ich habe heute wider ein Schreiben bekommen vom deutsche inkasso dienst, sammt eines angeblichen gerichtsurteil das die klage rechtens sei.

    Das letzte mal hatte ich im Februar 2010 von inconent gehoert…

    jetzt nach 1 1/2 Jahren kommen die schon wider an…

    Dieses Gerichtsurteil (vom detmolder gericht) macht mich stutzig. Das ist alles in schwarzweiss kein stempel und nirgens eine unterschrift zu finden.

    Also warte ich jetzt auf das richtige schreiben vom gericht?

    Denn in diesem ist nirgenswo etwas zu lesen das man widerspruch einlegen kann.

    Danke im vorraus fuer antworten

    Admin: Bitte beachte unseren neuen Beitrag

    • Hallo Steffi,
      auch ich habe heute ein Schreiben vom Deutschen Zentral Inkasso in meinem Briefkasten gehabt und auch mit dem Urteil von Detmold. Nach einigen Recherchen im Internet kann ich dir jedoch sagen, dass hier ganz andere Umstände vorlagen. Das Urteil dient der Einschüchterung. Auch ich habe wohl im Januar 2010 meine Daten bei outlets.de eingetragen und bin damit voll in die Falle getreten. Auf das erste Schreiben / Zahlungsaufforderung im Mai 2010 der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH habe ich nicht reagiert. Und bis heute auch nichts wieder davon gehört. Nun werde ich jedoch Wideruf einlegen. Lass dich nicht einschüchtern. Mann kann im Netz einige Beiträge (auch von Akte 2011) ansehen und sich hier ein paar Tipps holen. Bei YouTube hat ein Rechtsanwalt etwas darüber eingestellt. Ganz wichtig sind Punkte wie:
      - nur durch eingeben seiner Daten besteht noch lange kein Vertrag, d. h. Vertragsverhältnis bestreiten, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
      - Kein Vertrag –> keine Zahlungspflicht
      - der Betrag von 96,00 € ist Rechtswidrig
      - grundsätzlich kann erst eine Rechnung nach einer Dienstleistung gestellt werden
      Frage? Hast du die Dienstleistung je in Anspruch genommen?
      - deutlich klar machen, dass du den Betrag nicht zahlen wirst und der Weitergabe von Personenbezogenen Daten an Dritte sofort widersprichst

      Mittlerweile habe ich auch gelesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftführer T. F. Anzeige gestellt hat. Zudem wurde dem Deutschen Zental Inkasso die Lizenz entzogen. Da die jedoch dagegen widersprochen haben, ist es nun bei Gericht und das Inkassounternehmen kann weiter aktiv bleiben.

      Wünsche dir viel Erfolg. Werde mich jetzt auch in den Kampf begeben. Und wenn alles nichts hilft, dann muss halt die Rechtsschutzversicherung dran glauben.

      Grüße Christiane

    • hallo beluga!
      Ich verfolge diesen Blog hier schon seit laengerer Zeit,bin auch sehr dankbar dafuer das es Euch gibt…..fuer eure Muehen!!!!!!
      Aber ich werde nicht schlau daraus,oben habe ich gelesen,Ihr koennt nur noch denen helfen,die sich vor dem 15.2.10 angemeldet haben.
      Habe hier schon mal geschrieben,habe mich am 3.1.10 bei outlets .de angemeldet,habe auch ein inkassoschreiben bekommen!
      Was kann ich den jetzt tun…wenn ich diesen Bruedern schreibe,bekommt man ja eh keine Antwort……oder soll ich einfach nur auf den naechsten Brief von denen warten.
      Kannst du mir vielleicht mal sagen,welchen Schritt man tun kann,um die endlich mal los zu werden.
      Das ganze ist eine never ending story!!!

      tausend dank…..schon mal fuer deine Antwort!!!

      • Richtig ist, weder iContent noch die jeweils zuständigen Inkasso-Büros Antworten, wenn sie nicht einen Pauschalbrief absenden können. Sie machen das was einige Blogs ja auch schreiben, einfach nicht reagieren und dann wieder Mahnen.

        Ich beziehe mich auf mehrere AG Urteile. Bis zum 10.5.2010 war die Seite die zur Anmeldung bei Outlets.de führte zu wenig informieren und die Kosten waren überraschend.

        Hier braucht niemand zu zahlen, auch eine Reaktion ist nicht nötig, die Brüder wissen, dass sie nie Erfolg haben bei solchen “Kunden”.

        Alle die sich nach diesem Tag angemeldet haben und NICHT wussten das sie einen Kostenpflichtigen Vertrag eingehen, müssen auch nicht zahlen, unserer Meinung nach aber 1 Mal reagieren und mitteilen, dass sie nicht willentlich diesem Vertrag zugestimmt haben und die kosten überraschend waren. Schreibt so wenig wie möglich, geht nachher auf kein schrieben mehr ein.

  38. Bei mir war es noch doller. Outlets hatte im November 2010 ein kostenloses
    Gewinnspiel angeboten. Dort trug ich mich ein.
    Ich bestätigte mein Mitspiel.
    Es war auf der Gewinnspielseite kein Hinweis auf Mitgliedschaft bei Outlets
    für 96 Euro jährlich.
    Hatte schon Mahnungen per E-Mail. Nach der ersten Mahnung teilte ich
    ihnen mit das ich kein Abo abgeschlossen hätte.
    Folglich bekommen Sie auch kein Geld.Heutige Rechnung von Deutsche Internetkasso GmbH. Betrag 157,99 Euro
    Warte den Mahnbescheid vom Gericht ab.
    geschrieben von hjscheuern

    Beluga59: Ups das ist eine weitere Masche, aber Dir kann ich nur zusprechen… Nicht zahlen….

  39. Mir flatterte heute auch ein Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso ins Haus.

    Ich habe mich wohl am 10.02.2010 in diese Abofalle locken lassen.

    Das letzte Mal hab ich von denen am 21.04.2010 gehört.

    Diesmal ist sogar eine Drohung enthalten, dass ich ggf. einen neagtiven Schufaeintrag erhalten könne, wenn ich nicht umgehend 160,27€ überweise.

    Ich werde darauf nicht reagieren und im Falle eines Mahnbescheides bei meinem Amtesgericht dagegen Widerspruch einlegen.

    Habe ich noch anderes zu beachten?

    Gruß
    Sven

    • Mir ist heute auch ein solches Schreiben zugegangen.

      Auf die Seite gestoßen bin ich auch im Feb., nach der ersten Mahnung hab ich einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben zurück gesandt (das habe ich auf der Website der Verbraucherschutzzentrale gefunden).

      Danach hab ich nie wieder etwas gehört, deshalb war ich heute echt erschrocken über diesen Brief, aber solange man keinen gerichtlichen Bescheid bekommt soll man wohl Ruhe bewahren ?!

      Gruß Melanie

  40. hallo
    ich habe auch das problem mit outlets und der deutsche zentral inkasse :(

    ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll
    denn wo immer ich auch lese, lese ich nur, das keiner zahlt. (habe auch noch nicht)
    oder das outllets gerichtlich gewonnen haben

    habe am 3.11.11 noch einen brief von der DZI bekommen
    hier wollen sie das ich diesmal 160 statt 159 euro zahle

    hier steht auch zum zweiten mal, dass wenn ich mich weigere zu zahlen, alles gerichtlich gegen mich geltend gemacht wird.

    kann mit jemand sagen, ob er oder sie schon einen brief vom gericht bekommen hat ?
    würde gern wissen

    • habe mich am 04.02.2010 bei outlets angemeldet

      soll ich eine anzeige machen ?

      weiter däumchen drehen ?

      oder den einen brief schreiben und ebenso drohen wenn sie damit nicht aufhören ?

      ahh und das beste:

      mein geburtsjahr ist 93 und bei outlets steht 90
      also ich war dann noch 17 wo ich mich angemeldet habe

  41. Am 27.12. während meines Urlaubs kam wieder ein nettes Schreiben von der DZI, Forderung diesmal lediglich um die Zinsen erhöht: 161,- €.
    Die Bankverbindung mittlerweile nicht mehr bei der SpaKa Saarbrücken, sondern bei der SpaKa Neumarkt i.d.Oberpfalz.
    Ich habe dort einmal angerufen, die Mitarbeiterin wusste sofort Bescheid und teilte mir mit, die notwendigen Schritte seien bereits in die Wege geleitet.

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