Ist das Abzockerurteil vom Amtsgericht Witten ein Fake. War der Kläger wirklich ein Betroffener?
Schwere Niederlage für alle Internetbenutzer. Nach dem Amtsgericht Frankfurt am Main (2.9.2010) Urteilt nun auch das Amtsgericht Witten zugunsten der Seite Outlets.de
Sie haben sicher schon gelesen, dass unlängst (7/9/2010) das Amtsgericht Witten, im Fall Outlets.de Recht gesprochen hat (unser Bericht dazu). Massgeblich dazu beigetragen hat die Beurteilung des Amtsgerichts Witten, dass die Seite für den “Durchschnittsverbraucher” ganz klar als ein Vertrag (Abo)wahrgenommen werden kann. Die Klage wurde abgewiesen. Beim Urteil, dass im Namen des Volkes, gesprochen wurde, wird auf eine Beschreibung des Tatbestands verzichtet. Weiter ist zu lesen, der Kläger habe selber die “Vertragsbedingungen” eingesehen, aber “versteckt” zwischen weiteren Artikeln auf der rechten Seite. Er habe auch das Kreuzchen bei “AGB gelesen” gemacht um die Anmeldung zu bestätigen. Er habe eine Mail mit weiteren Angaben zum Vertrag erhalten. Sein Widerruf wurde 4 Tage zu spät eingereicht. Dennoch meldet der Kläger, dass er “arglistig getäuscht” wurde. (Anmerkung: Allein diese Aussagen des Klägers, stellen die Klage als solches in Frage)
Das Gericht kommt daher zum (naheliegenden) Schluss
Der Kläger musste mit dem Drücken des Buttons “Jetzt Anmelden” bewusst einen Vertrag eingegangen sein, das Widerrufs – Recht sei in den AGB mehr als deutlich angezeigt, ja sogar grau hinterlegt. Wenn der Kläger die AGB nicht gelesen habe um den Button “Jetzt Anmelden” zu benutzen, jedoch mit dem Setzten des Hacken bei “Ich akzeptiere die AGB” genau dies bestätigt, sei dies sein eigenes Risiko. Die Seiten von Outlets.de werden hier als “dem Gesetz genügend” artikuliert. Obwohl andere Urteile diverse Gegebenheiten bemängeln.
Achtung: Folgendes ist rein spekulativ und einzig unsere Meinung und entbehrt jeder juristischen Grundlage!
Wer das Urteil durchliest muss sich fragen, wollte der Kläger hier wirklich Klagen? Einerseits macht er arglistige Täuschung geltend, wusste aber von allen, für einen Vertrag wichtigen Angaben. Sein Widerruf kam einige Tage zu spät statt am 18.4.2010 am 21.4.2010. Das Gericht stellt fest, zu spät. Hier zu erklären dass in den AGB von Outlets.de eine First von 14 Tagen angegeben ist, hier das Gericht aber von 4 Wochen nach § 355 Abs 2 S 2. spricht, fällt uns schwer. Die ganze Klage riecht ein bisschen nach… hmmm
Weiter fragen wir uns welcher Rechtsanwalt den Kläger vertreten/beraten hat. Mit den Aussagen des Klägers war ein Ablehnung der Klage von vornherein klar. Dem Amtsgericht Witten blieb nichts anderes übrig, als die Klage unter diesen Umständen abzuweisen.
War dies alles nur getrickst? Wie man die Sache auch immer anschaut, man kommt zum Schluss, die Klage als solches, die Aussagen des Klägers und die “Beratung” des/der Rechtsanwälte lassen Fragen offen, ob dies wirklich eine Klage war, oder aber einzig dazu diente, den Abzockern einen Dienst zu erweisen um für alle wirklich Geschädigten und reingefallenen Bürgern eine Handhabe zu erhalten. Wir lassen diese Frage offen, können uns aber zu der ganzen Sache keinen Reim machen.
Ende der Spekulation und weiter mit dem Sachverhalt.
Wir möchten aber der Aussage des Gerichtes folgen und den Begriff “Durchschnittsverbraucher” mal erläutern.
Mehrere Urteile von diversen Gerichten, benutzen diesen Ausdruck immer mehr, um von einem “Grundwissen das der Normalbürger haben sollte” auszugehen. Dabei wird nicht der Kläger mit seinem Wissen und seinen Möglichkeiten in Betracht gezogen, sondern dass was eben ein Durchschnittsverbraucher im Internet wissen sollte. Alleine dieser Umstand führt in den Urteilen oft zu nicht mehr sachbezogenen Aussagen. So ist davon auszugehen, dass jede Person die einen Computer besitzt und irgendwo im Internet, Angaben zur Person machen muss, eine Anmeldung für irgend etwas ausführt. Dies ist gleich zu setzen mit dem Absenden eines Briefes mit der Post. Im Normalfall kriegt der Absender eine Gegenleistung, Kleider, Cafe, Gutscheine, Zugang zu Diensten und Informationen etc. ohne zuerst eine Bestätigung zu erhalten. Mit dem Internet gewann in den letzten Monaten darum der Begriff “Bestätigungs-Mail” zunehmend an Bedeutung. Nach dem Anmelden, wo und für was auch immer, bekommt man eine E-Mail die die Anmeldung bestätigt. In dieser ist meist ein Link eingebunden mit dem die Person die sich anmeldet, diese auch bestätigt. Hier kann man davon ausgehen dass wirklich der Durchschnittsverbraucher diese Umstände schon einmal erlebt hat oder aber sich dieses Wissen angeeignet hat.
Nun ist aber die Bezeichnung “Schnäppchen“, “Outlets” oder Fabrikverkauf für den “Normalverbraucher” eher mit Ebay, Ricardo etc. gleichzusetzen. Hier kann man der Meinung sein, erst wenn ich etwas Verkaufe oder evtl. Kaufe muss ich etwas bezahlen. Outlets.de zeigt dazu auf der Frontseite, ähnlich wie die anderen Dienste, Bilder von Alltagsgegenständen, die man zu unglaublich günstigen Preisen kaufen kann. Nur noch schnell Anmelden, suggeriert die Frontseite und schon kann man sich umsehen, informieren und Schnäppchen von bis zu 80% erbeuten. Der Normalverbraucher muss zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem 2 Jahresvertrag a 2 x 96 Euro rechnen, wenn er einen Toaster für 15 Euros kaufen will. Auf der Frontseite wird nichts von einer Bindung, Vertrag oder Abo erwähnt. Ehrlich wäre hier doch eine Meldung wie “für 8 Euro im Monat erhalten sie Zugang zu vielen 1000 Artikel….” oder in dieser Art. So könnte der Interessierte urteilen, ob er auch in Zukunft solche Angebote wahr nehmen will und auch bereit ist 8 Euro jeden Monat dafür auszulegen.
Gehen wir weiter mit dem Benutzer der den Toaster für 15 Euro kaufen möchte. Er klickt auf den Button “Jetzt Anmelden”. so gelangt er auf die Seite der Anmeldung. Wieder wird im aktuellen Feld angezeigt, das ihn viele Artikel bis zu 80% günstiger erwarten. Ein kleiner Wettbewerb mit Teilnehmerbedienungen, die anzeigen dass alles gratis und ohne Verpflichtung ist (gemeint ist natürlich der Wettbewerb) fällt sofort auf und auch die Felder die er ausfüllen muss. Liest er diese “Teilnahmebedingungen” ist für ihn immer noch nichts von Kosten zu lesen. Hier stellt sich die Frage, was hat ein Wettbewerb und die Teilnehmerbedingungen für diesen, in der kostenpflichtigen Anmeldung zu suchen? Dient diese nicht ganz klar der Irreführung?
Natürlich ist jetzt (noch) rechts oben, der Vermerk Vertragsinformationen zu sehen. Es wird aber von einem Memberbereich gesprochen. Der soll kosten und hat doch nichts mit meinem Einkauf zu tun? Der Leser will ja nur die Schnäppchen machen. Im Anmeldeteil links, steht auf jeden Fall nichts von Kosten oder einem Zugang zu einem Memberbereich. Hier geht es lediglich um eine Anmeldung für ein Schnäppchen.
Also geht der Leser weiter, füllt die Felder aus und kann sich dabei auch denken, diese Angaben müssen ja sein, da ich etwas kaufen möchte. Ist sicher so wie bei Ebay etc.
Etwas weiter unten kommt er auf die AGB Zeile. Bei Notebooks und kleinen Monitoren, verschwindet nun auch der obere Teil der Anmeldung und macht den Hinweis auf die Kosten “unsichtbar”. Ist sicher nicht so gewollt ???
Und siehe da, genau auf der Höhe wo die wichtigen Angaben gemacht werden müssen, erscheint rechts der Hinweis auf Schnäppchen, Wein für 1 Euro etc. aber nichts mehr von den Kosten. Bei unserem Netbook verschwindet sie sogar auf der Höhe des Nachnamen.
Und hier widersprechen wir dem Amtsgericht von Witten. Muss der Normalverbraucher, der wie in unserem Beispiel ein Toaster kaufen will, damit Rechnen, dass er nun einen Vertrag über 2 Jahre und fast 200 Euro eingeht? Und selbst wenn er nun die AGB öffnet, sieht er wohl grau hinterlegt, die Belehrung zum Widerrufsrecht muss aber daraus noch immer nicht mit Kosten rechnen. Diese werden erst viel weiter unten erläutert und nicht im gesamten sondern nur die monatlichen 8 Euros. Dass die Kosten nicht FETT oder Hinterlegt dargestellt werden, bemerkt das Amtsgericht Witten nicht. Auch den Hinweis, dass dieses weiter oben erwähnt sein sollten oder zumindest auf der ersten Seite darauf hingewiesen werden muss, dass aus dem Vertrag Kosten entstehen, wird vom Richter nicht gemacht.
Hier stehen wir genau am Punkt. Der “normale” Benutzer kann zu diesem Zeitpunkt immer noch der Meinung sein, dass er eine Anmeldung für den Kauf seines Toaster einreicht. Es wurde schon mehrmals geurteilt, dass dem Interessenten keine mehrseitigen AGB zugemutet werden können, in denen die Kosten weit unten und nicht hervorgehoben angezeigt werden.
Der am Toaster Interessierte, klickt also die auf den Hacken bei “AGB gelesen” und drückt auf den Anmelde-Button.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir der Meinung, dass sehr wohl der Vorwurf der arglistigen Täuschung vorliegt. Es wird bewusst der Anschein erweckt, dass man sich für eine Seite interessiert für den man sich, naheliegend, anmelden muss, da man Artikel erwerben will. Selbst in Anmeldeteil wird, wohl absichtlich, nicht auf die Kosten hingewiesen, sondern auf einen Wettbewerb der kostenlos gespielt werden kann. Die Anmeldung ist so gehalten, dass bei der Mehrheit der Internetbenutzer die Vertragsinformationen verschwinden, zumindest in dem Augenblick wo wichtige Daten zur Person eingegeben werden müssen. Bei kleinen, älteren Notebooks (800×600) ist die Vertragsinformation gar nie im Sichtfeld, sondern muss mit dem Schieber zuerst hervorgehoben werden. Trotz all diesen ganz klar ersichtlichen Mängeln, stellt das Urteil dieser Seite ein “ausreichend” aus.
Nun kommen wir zum E-Mail das nun an den Interessierten gesandt wird. Dieses beinhaltet nachweislich seit dem 3/2010 nochmals den Hinweis auf die AGB und einen Bestätigungslink.
Hier will der glückliche Toasterkäufer nicht nochmal alles lesen, sondern klickt doch naheliegend auf den Link und schwuppdiwupp ist er im “Memberbereich” von outlets.de und kann seinen Toaster suchen, wenn es ihn den noch gibt. Den die Angst, dass das Produkt ja schon ausverkauft ist kann aufkommen, das Mail kann man auch später noch lesen.
Wir sind hier der Meinung, dass der “Durchschnittsverbraucher” auch jetzt noch nicht im Wissen sein muss, dass er einen 2 jährigen Vertrag eingegangen ist und locker 200 Euro in den Rhein geschmissen hat. Die Arglist scheint uns hier immer noch zu bestehen. Den auch im Mail selber wird nicht der Vertrag über 2 Jahre hervorgehoben bzw. dessen Kosten, sondern dass man nun den Erhalt des Mail bestätigen muss um dann endlich den Toaster erwerben zu können.
Übrigens versendet outlets.de auch Rechnungen an Personen, die dieses Mail nicht bestätigt haben und danach diese Seite nicht mehr besucht haben. (Aussagen von mehreren Betroffenen, kann von uns aber nicht bestätigt werden.)
Die Rechnung kommt dann ziemlich Zeitnah mit dem Ablauf des Widerrufsrechtes. Warum nicht Zeitnah mit der Anmeldung oder gar mit dieser? Zeigt man nicht genau mit dieser Massnahme, dass es sich um ein unehrliches Geschäft handelt. Eine Abzocke eben?
Natürlich widerspiegelt obiges Beispiel eine gewisse Blauäugigkeit. Aber darf ein Gericht dieser widersprechen und von einem anderen, dem Gericht für gutdünkendes Wissen, ausgehen. Haben alle Internetanwender 21 zoll Monitore zur Verfügung, die den ganze Seite darstellen? Warum wird nicht in der Anmeldung erwähnt dass kosten entstehen. Jetzt anmelden müsste schon lange ersetzt werden mit dem Begriff, jetzt zahlen, oder wie üblich in solchen Fällen wo man etwas einkauft in den Warenkorb legen. Danach wird eine Aufstellung gemacht, was das ganze kostet und der Benutzer kann nun entscheiden ob er dies will oder nicht.
Das Amtsgericht Witten urteilt mit einem klaren nein. Hebt sogar die Seite als GUT heraus und die Bedingungen als klar ersichtlich. Ein Tiefschlag für alle Benutzer des Internets und ein Urteil das den ganzen Kampf gegen die Abzockerei um Jahre zurück wirft. Auch für die ehrlichen Anbieter solcher Dienste ein Faustschlag mitten ins Gesicht.
Den es hält fest:
“Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik ‘Vertragsinformation’ entsprechend wahrnehmen kann.“
Wir meinen die Arglist ist in diesem Fall aber klar gegeben, dem Betrogenen wird vorgegaukelt die gewünschten Artikel einsehen zu können, wenn er sich anmeldet. Genauso wie bei Ebay etc. muss er dazu seine Angaben machen. Zur Ablenkung wird ein kleiner Wettbewerb eingeblendet, genau dort wo eigentlich der Hinweis auf die Vertragszeit und die Kosten hingehören. Mit diesem Urteil wirft das Amtsgericht Witten die ganze Arbeit der Verbraucherschützer in den letzten Jahren, Infoforen usw. in den Abfall. Genau solche Seiten wie die der outles.de sollten in Zukunft verhindert werden. Sie unterscheidet sich nur unwesentlich von anderen zum Glück nun geschlossenen Seiten, die Gratis -Downloads vorgaukelten.
Schade ein solches Urteil zu lesen. Wobei hier der Kläger massgeblich beteiligt ist, dass das Amtsgericht Witten gar nicht anders urteilen konnte.
Freudig stellen wir aber fest, dass anscheinend nicht gerade aktuelle Angebote auf diesen Seiten zu finden sind, und da sollte doch nun jeder hellhörig werden, da ja seit 6 Monaten nichts mehr an Neuem hinzugekommen ist. Oder hat man in weiser Voraussicht einem Gerichtsentscheid zugewartet und das Datum 15.3.2010, ziemlich zeitnah mit der Anmeldung des Klägers, ist reiner Zufall. Doch dies sind Spekulationen….
Dieser Beitrag Widerspiegeln die Meinung des Beluga Teams. Unsere Meinung kann, muss aber nicht stimmen.
Alle Bilder sind Ausschnitte der WEB-Präsenz von outlets.de und in deren (C) Rechten. Wir weissen darauf hin, dass Links auf diese und Kopieren dieser Bilder untersagt ist und die Betreiber dieser Seite Outlets.de mit sehr hohen Klagen aufwarten kann wenn jemand die Bilder kopiert. Auf diesen Seiten werden die Ausschnitte zum dokumentieren und erklären eines Sachverhaltes angezeigt und unterliegen daher nicht der gewerblichen Nutzung.
Wir attestieren dem Amtsgericht Witten zu, das im vorliegenden Fall und unter diesen Umstände die Klage abzuweisen war. Jedoch hinterfragen wir die Feststellung, dass diese WEB-Site dem Gesetz genüge. Wir sind hier der Meinung NEIN und bedauern zutiefst, dass hier dem Betreiber IContent GmbH ein Schreiben in die Hand gelegt wurde, womit 1000e von Betrogenen und Abgezockten bedroht werden können. Selbst die Musterbriefe die die Verbraucherzentralen erstellt haben werden nun angeklagt,
Dass die Betreiber frohlocken und das Urteil nun zu ihren Nutzen ausschlachten, zeigt der folgende am 15.9.2010 angezeigte Beitrag >>>
Gratulieren kann man hier nur der IContent GmbH und dessen Anwälten, leiden werden alle Internetbenutzer und somit das VOLK, zu dessen Schutz eigentlich dieses Urteil gefällt wurde.
Weiter Rechtsprechungen: Amtsgericht Frankfurt am Main vom 2.9.2010 Mitteilung >>> sehr schlechte Kopie bei ZI des Protokolls >>>
Auch das Amtsgericht Frankfurt am Main geht am 2.9.2010 davon aus, dass die Seite Outlets.de dem Recht genüge tut und den Interessierten genügend informiere. Im Gegensatz zu uns attestiert hier das Gericht, dass man ohne Scrollen auf die Kosten hingewiesen wird. Es wird festgehalten, dass die Zahlungsinformationen nahe genug an der Anmeldung haften.
Hier das Vollbild bei unserem Notebook ASUS
Die Auflösung 800 x 600 mit dem MS-InternetExplorer zeigt nicht automatisch, wie im Urteil gesprochen, die Vertragsinformationen an. Man muss also sehr wohl scrollen und es gibt noch sehr viele alte Monitore und Notebooks mit einer solchen Auflösung. Viel lieber wird im wichtigen Teil auf den gratis Wettbewerb hingewiesen. Hier scrollt der Benutzer um einzusehen, was er ausfüllen muss um an die Schnäppchen zu kommen. Aber ganz klar nach unten und sicher nicht nach rechts. Der Hinweis auf die Kosten ist also nicht gegeben.
Nicht zu widersprechen ist aber auch hier dem Umstand, dass AGB gelesen werden sollten/müssen. Diverse Urteile aus der Vergangenheit haben aber ergeben, dass AGB den Vertragsinhalt, also hier die Kosten über 2 Jahre, im ersten Bereich wiedergeben sollen. Im Fall Outlets.de und dieser Auflösung erscheinen diese aber erst im letzten Teil der sehr langen Bedingungen. Macht die Sache aber auch nicht Kundenfreundlicher.
Zum Abschluss stellen wir die Frage an die IContent GmbH selber.
Offener Brief an Herrn Thomas Franko bzw. die IContent GmbH





muß oder soll ich nun zahlen oder nicht?
habe nie widerspruch erhoben da ich die mail erst nach ablauf der frist bekommen habe und wußte nicht wo ich da gewesen bin.von kosten war nichts zu lesen und agb muß man doch immer anklicken wenn man auf eine seite will.
Wie soll ich Antwort geben, anscheinend gehen nun die lieben arbeitslosen Anwälte wieder vor Gericht um die Forderungen von outlets.de einzutreiben. Aber wir haben in diesem Fall keine weiteren Informationen. Anmeldungen nach März 2010 scheinen ihre Wirkung zu haben, zumindest haben dies die Amtsgerichte Witten und Frankfurt so entschieden. Und die im Namen des Volkes und obwohl tausende von Bürgern hier reingelegt wurden.
ich hatte mich vor ca 1 1/2 Jahren angemeldet auf der suche nach einem neuen bett… ich kam von ebay o ähnlichem mit einem link auf die seite… von abbo und kosten sah ich nichts… dann kam nach ablauf der wiederrufsfrist ein schreiben mit zahlungsaufforderung… dann zwei mahnungen… jetzt, nach über einem jahr bekomme ich post von einem inkasso unternehmen mit dem urteil von witten… was soll cih jetzt machen? bezahlen oder ignorieren?
Wenn es sich so verhalten hat, dann zahle nicht und sehe nach (weiter oben ) bei Musterbriefe und benutze dies in etwa als Vorlage.
Lieben Gruss
Hallo. Ich hab jetzt das 2te mal Post von ihnen bekommen.. Dieses mal erinnern sie mich an meine zu zahlende Leistung.
Ich kann mich nicht erinnern, mich auf der Seite angemeldet zu haben (E-mail Anmeldungen hab ich nie bekommen, direkt Post)
Irgendwie ist meine Sachlage so anders als alle geschilderten die ich in Foren gefunden habe.
Was soll ich davon halten?
Es geht dabei um outelts.de ?? Dominik, wenn Du dich gar nicht angemeldet hast und auch kein Mail bestätigtest, dann wirf das Zeug dorthin wo es hingehört, in den Abfalleimer
Ich habe nie eine Bestätigungsmail mit irgendeinem Zugangslink oder eine Widerrufserklärung bekommen, obwohl ich mich nach 3/2010 “angemeldet” habe. Ob ich mich überhaupt angemeldet habe, weiß ich leider nicht mehr genau, denn ich weiß, dass ich die Seite mal gesehen habe, aber nciht ob ich mich auch angemeldet habe (immerhin habe ich mich erst nach der “letzten Mahnung” an diese Seite erinnert).
Nach der “letzten Mahung” habe ich auch den von der VZ emfohlenen Musterwiderspruchsbrief per Einschreiben hingeschickt und jetzt die Nachricht von der “Deutsche Zentral Inkasso” bekommen (zusammen mit dem Urteil des Amtsgerichts Witten).
Wie stehen meine Chancen ohne Zahlung da durch zu kommen???
Im Netz bin ich mit Anmeldungen in der Regel sehr sehr vorsichtig und es hat mich strak gewundert, dass ich mich angemeldet hätte wenn ich den “Winweis” auf die Kosten gesehen hätte…
Deine Chancen stehen mehr als gut und eine Zahlung ist nicht zu empfehlen. Das Amtsgericht Witten hat zudem nicht die Zahlungspflicht beurteilt, diese ist im Urteil selber nicht bestätigt. Die DZ missbraucht dieses Urteil auf die übelste Art um nun alle Säumige zu bedrängen und, man darf es hier sagen, zu nötigen (meine Meinung). Nicht zahlen und die Typen nicht noch fördern.
Auch ich habe eine Zahlungsaufforderung von der Deutsche Zentral Inkasso erhalten mit einen schreiben vom Amtsgericht Witten erhalten. Ich kenne die Seite outlets .de gar nicht. Woher haben diese Leute überhaupt meine Daten her, zumal ich laut Amtsgericht mich am 18.3.2010 angemeldet haben soll, und nach der DZI am 28.5.2010 um 9 uhr 20 vwo ich schon längst Arbeiten war. Ich werde auf keinen Fall bezahlen.
Hallo
mir geht es ähnlich wie Wolfgang Cirpiol, habe mich angeblich am 10.8.2010 angemeldet. War aber nicht auf der Seite, habe keine Bestätigungsmail erhalten, geschweige denn einen Bestätigungslink. Habe dies bereits nach der ersten Email-Rechnung mitgeteilt, meine Mitteilungen wurde aber ignoriert. Mittlerweile habe ich die Mahnungen in Briefform und das Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso erhalten. Werde aber nicht zahlen!
Mal sehen, wann der nächste Schritt kommt.
ich weiß, dass ich mich angemeldet hatte… (ich suchte nach einem neuen bett und bei ebay o.ä. kam ein link… von abo oder zu leistenden Zahlungen habe ich nichts gelesen… auch eine e-mail bekam ich nicht… ich war vllt 1 min auf der seite und bin wieder raus… ich bekam erst nach ablauf der wiederrufszeit post mit einer zahlungsaufforderungen… dann zwei mahnungen die ich ignorierte… jetzt, nach fast 1 1/2 Jahren bekomme ich post von einem inkasso unternehmen mit dem gerichtsurteil… was soll ich jetzt machen? zahlen, ja oder nein… oder ignorieren?
Hallo !
auch ich war etwas geisteabwesend und hänge nun in
sch… Von der 1. Zahlunsaufforderung bis zur Schufaandrohung
habe`nun satt Habe bei meinem Rechtschutz angerufen
die haben mir eine Adresse gegeben an der ich eine PDF
Datei downloaden kann. Der Mann vom Rechtsch. teilte mir
mit das die Typen bekannt sind und meistens nach diesem Brief
ruhe geben.
wenn von den vielen abgezogten nur 50% eine Sammelklage
einreichen würden denke ich das selbst der blindeste Richter
zum Illuminati wird
Leider kennen wir in Deutschland die Sammelklage nicht als solches, bei uns wird jeder Vorgang als Fall angesehen. Darum geht es unseren Rechtsanwälte auch so gut, nur wenige müssen um zu überleben, Firmen wie die, über die wir hier schreiben, verteidigen.
Unter welcher Seite kann ich diese PDF Datei denn finden?
Würde mir sehr weiterhelfen!
Admin: Link Original Urteil Witten
hallo beluga!
ich habe mal eine frage?
ich bin am 3.1.2010 in die falle von oultlets.de getappt,u.habe jetzt auch einen inkassobrief erhalten.
laut dem urteil von witten,duerfte ich gar nicht mehr belangt werden!
oder wie sieht es jetzt fuer mich aus?
danke,schon mal fuer deine antwort!!!!
Hallo
Nein wenn Du dich vor dem 1,5,2010 angemeldet hast musst du weder bezahlen noch reagieren, die Anmeldeseite war vor diesem Datum “Zuwenig informierend” und der Hinweis” Verbraucherinformationen” irreführend gewesen.
Mehrere AG haben so entschieden.
Lieben Gruss
Beluga59/Peter
im mai 2010 bin ich auf fabrikverkauf outlets.de geraten—-die sich auch NOREPLY
nannten—von kosten war nichts zu erkennen—also gab ich meine daten ein um kostenlos in einen angeblichen freien fabrikverkauf zu gelangen…ja es kam aber nichts und von parfüms war auch nichts zu sehen….das skurilste kam dann ein anmeldelink den man aktivieren sollte für die anmeldung gleich danach—da wurde ich skeptisch und tat das nicht…sofort eine email an outlets.de keine reaktion sondern eine rechnung.schickte am gleichen tag per post eine stornierung und wiederuf da wohnte der typ franko noch in frankfurt nichtsdienstags rief ich an der hotline an irgend so eine rotz freche frau am telefon–bestätigte jedoch meine kündigung–dafür gibt es 4 zeugen…also dachte ich es hat sich erledigt.ich recherchierte jedoch da so gar keine post und emails antworten kamen-und war entsetzt was für gauner.sendete im juni eihaltung frist kündigung 4 wochen per einschreiben.wieder nichts nur mahnungen inkasso drohungen–da ich zu diesem zeitpunkt sehr krank war klinikbesuche hatte zahlte ich einmalig unter vorbehalt um die sache abzuklären—-weitere 2 einschreiben und x emails ….jetzt kam einfach eine rechnung mit letzter mahnung 101 euro—an die deutsche bank blz50070024 kontonr pro payment gmbh wird auch gewarnt im net…auf der rechnung ist immer noch outlets.de i content—–wo die doch abgetreten ist an pro payment passt doch nicht—ist eine sippschaft thomas franko burat–rodgau wahrscheinlich scheinadresse der wohnt in frankfurt. auf einzahlungsbeleg steht 50-vam cch-zahlen-exxccn-7 was soll das sein….hab finanzamt informiert—jeder sollte die bank anschreiben kopien über die mitschicken.was soll man da tun