Aus dem gestrigen Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Kubli *
Herr Dr. Kubli, was ist ein “rechtskräftiger Vertrag”? Können Sie uns dies bitte in verständlichen Worten erläutern.
Ein rechtskräftiger Vertrag ist eine willentlich eingegangene Vereinbarung zwischen 2 (oder mehreren) im Vertrag festgehaltenen Parteien.
Ein Vertrag muss so Vereinbart werden, dass beide Seiten diesen im gleichen Sinne verstehen. Täuschungen sind unzulässig. Die Vertragsbestandteile müssen klar ersichtlich sein. Wird ein Vertrag auf Zeit abgeschlossen muss dies im Wortlaut und mit den daraus resultierenden Bedingung(en) / Lieferungen / Kosten aufgeführt sein. Die allgemeinen Bedingungen (AGB) zum Vertrag sind zulässig, wenn Sie im Vertrag erwähnt und als “Bindend” oder “Bestandteil” des Vertrages erklärt werden.
Dies bezeugen beide Parteien mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift.
(Die genau Beschreibung finden sie in der Wikipedia)
Im Internet kann ich also keine Verträge abschliessen, es fehlt ja die Unterschrift?
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Dazu gäbe es nun seitenlange Erklärungen zur elektronischen Unterschrift (Info) oder den üblichen Verifizierungen. Bleiben wir bei outlets.de, diese Seite benutzt ein übliches Verifizieren von Benutzern. Mit einer Anmeldung, werden diverse Daten aufgenommen die zum Zeitpunkt der Anmeldung gegeben waren. E-Mail Adresse und IP sind zwei wichtige davon. Daraus wir eine Mail kreiert die an die angegebenen E-Mail-Adresse gesandt wir. In dieser wird ein elektronischer einmaliger Link generiert. Wird dieser angeklickt ist die E-Mail Adresse bzw. dessen “Besitzer” verifiziert.
Das Gesetz geht hier davon aus, dass der Inhaber der E-Mail Adresse den alleinigen Zugriff auf sein E-Mail Konto hat. Outlets.de benutzt diese Verifizierung. Sie ist in der EU/EG seit 2005/2008 üblich. Dazu kann jeder Benutzer Gebrauch vom Widerrufsrecht machen. Dieses muss bei solchen Vereinbarungen im Internet vorliegen. Sie kann 14 Tage betragen vom Richter aber auf 1 Monat (§ 355 Abs 2) verlängert werden. Wer obige Bedienungen erfüllt, kann einen Vertrag abschliessen. Ohne die Bestätigung (Verifizieren) ist kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen. Jugendliche unter 16/18 Jahren können keine solchen Verträge abschliessen.
Viele unserer Leser sind Verträge eingegangen, ohne zu wissen, dass Sie einen kostenpflichtigen Service abonnieren. Als Beispiel wollten Sie ein Schnäppchen, kaufen, mussten sich dazu Anmelden und konnten erst dann die wirklichen Angebote einsehen. Auf der Seite die zur Anmeldung führte, war ausserhalb des Anmelde-Talon der Vertragshinweis mit den Kostenfolgen.
Die von Ihnen angesprochene Seite von outlets.de ist wohl eine Gratwanderung auf der (un)zulässigen Seite. Ein Gericht kann hier sehr wohl davon ausgehen, dass der Durchschnittsanwender nach dem drücken auf der Hauptseite “zum Schnäppchen Forum” nicht mit Kosten rechnen muss. Die Anmeldeseite selber ist im aktiven Teil (links) so gehalten, dass der Leser, ohne die AGB zu lesen, weiterhin von einem Schnäppchen Forum ausgehen kann. Irreführender-weise, wird selbst im Anmelde-Talon von einem GRATIS-Wettbewerb gesprochen. Die hervorgehobenen Teilnahmebedingungen (zum Wettbewerb) können den Interessierten weiter dazu verleiten in diesem Glauben zu sein und diese als Bedingungen zum Schnäppchen Forum anzusehen. Der Wettbewerb ist zudem Fragwürdig, da der Einsendeschluss der 31.12.2012 ist. Es wäre noch abzuklären ob ein solcher statthaft ist da nicht erwähnt wird, wann/wo und wie die Verlosung statt findet. Diese Einblendung erfolgt, meiner Meinung nach, ganz klar aus dem einen Grund, um den Leser zu verwirren, oder von den wichtigen Vertragsbedingungen, ober rechts, abzulenken.
Das Amtsgericht Witten befand diese Seite als “genügend informierend”.
Dies kann ich nicht nachvollziehen. Die Seite ist ausgerichtet darauf, den Leser mit diversen Begriffen, wie Memberbereich, Schnäppchen Forum, Wettbewerb und Vertragsinformationen zu irritieren. Zudem ist der Button “jetzt Anmelden” nicht genügend, da der Leser mit dem Begriff “zum Schnäppchen Forum” geködert wurde. Ein Forum aber ist für den Durchschnittsverbraucher sicher kein kostenpflichtiger Service.
Ist in Ihren Augen das Urteil des Amtsgericht Witten ein Fehlurteil ?
Nein, das Amtsgericht Witten wies die Klage ab, diese beruhte auf der Klage wegen arglistiger Täuschung. Diese wurde aber im Verlauf der Sitzung vom Kläger selber als Gegenstandslos erklärt. Das Amtsgericht hat in diesem Fall (und nur dieser war zu beurteilen) richtig gehandelt. Als Fehlbeurteilung könnte man, je nach Ansicht der Dinge, aber die Beurteilung der Anmeldeseite sehen, sie ist keineswegs für den Normalverbraucher, als genügend informativ anzusehen. Das mit dem drücken “jetzt Anmelden” Kosten anfallen ist nicht genügend erklärt.
Hätte das Gericht nicht auf die vielen 1000 Berichte im Internet zugreifen können und so erkennen müssen, dass viele ganz normale Benutzer hier auf den “Trick” rein gefallen sind.
Das Gericht hat den Fall als “einzelnes Ereignis” zu beurteilen. Wenn der Kläger von Arglist spricht muss das Gericht, unabhängig von anderen Geschehnissen, entscheiden, ob dieser Vorwurf in diesem speziellen Fall vor liegt. Selbst wenn der Richter die Internet-Seite als solches, als ungenügend bezeichnet hätte, wäre die Klage abzuweisen gewesen, da der Kläger im verlauf der Sitzung, der Arglist mit seinen Aussagen widersprach.Selbst die Belehrung zum Widrrufsrecht wurde in den AGB grau hinterlegt und wäre so vom Kläger einsehbar gewesen. Dass er diese gelesen hat, bestätigte er in der Anmeldung mit einem Hacken.
Was ist im Fall Witten falsch gelaufen.
Anzweifeln müsste man die AGB, wo das Widerrufsrecht wohl markiert erscheint, die Kosten aber erst weiter unten erwähnt werden. AGB sind dazu da, den Inhalt des Vertrages darzustellen, die wichtigen Bestandteile dürfen dabei nicht im Kleingedruckten stehen. Es wurde in anderen Urteilen bereits erwähnt, dass die Kosten, übersichtlich im ersten Teil/Seite der AGB erscheinen sollen. Hier wird aber wohl gewollt, das Widerrufsrecht hervorgehoben. Die anfallenden Kosten sind nicht im ersten Teil und auch nicht gebührend dargestellt. Zudem fehlt die Auflistung der anfallenden Gesamtkosten.
Die ganzen Seiten sind so aufgebaut, dass man den Leser dazu verleitet unwichtige Dinge im Vordergrund zu sehen und die massgeblich Entscheidenden sind in einer Ecke wo eben der normale Benutzer nicht hinschaut. Es kann davon ausgegangen werden, dass der ungeübte Verbraucher die Kosten nicht sieht. Im angesprochenen Fall geht der Leser davon aus, auf Schnäppchen Jagt einen Artikel zu einem günstigen Preis zu erhalten. Er muss nicht davon ausgehen, dass er dafür einen Vertrag abschliessen muss. Die Hinweise dass 8 Euros im Monat und dies 2 Jahre lang, anfallen sind nicht klar ersichtlich. Zudem wird er mit dem Button “Zum Schnäppchenforum ” verleitet sich in einem für alle Benutzer klar als nicht kostenpflichtigen Dienst wie in einem Forum anzumelden. Im aktiven Teil, der ausgefüllt werden muss um den Button “Jetzt Anmelden” zu drücken, wird nicht auf die Kosten hingewiesen. Es fehlt ein Button oder ein Hinweis unmittelbar oder eben nahe dem Anmeldebutton, der die Kosten anzeigt. Dies hat das Amtsgericht Witten mit Sicherheit falsch beurteilt.
Ich möchte nicht einem Kollegen Unerfahrenheit vorwerfen. Aber der Fall, so wie er Aktenkundig vorliegt, ist schwer nach zu vollziehen.Das Urteil selbst kann man nicht anzweifeln.
Was empfehlen Sie Personen die sich abgezockt fühlen und wirklich die Anmeldung ohne das Wissen der daraus resultierenden Kosten ausgeführt haben.
Hier müssen wir aufteilen.
- Wer das Bestätigungsmail nicht angeklickt hat, ist kein rechtsgültigen Vertrag eingegangen, selbst dann nicht, wenn er sich danach im Memberbereich anmelden konnte.
- Innerhalb eines Monats*** (Bitte weiter unten lesen, normal 14 Tage.) kann man den “Vertrag” widerrufen. Dazu reicht eine E-Mail, da die Gegenpartei dieses Medium ebenfalls als gegeben ansieht. Ein Fax oder Einschreiben ist evtl. zu empfehlen.
- Ist diese Zeit verstrichen und Sie werden erst mit der Rechnung an diesen Vertrag erinnert, müssten Sie in einem Schreiben kund tun, dass Sie durch das Angebot arglistig getäuscht wurden. Geht die Gegenpartei nicht darauf ein, müssten Sie dies, im Fall outlets.de, in einer Klage wiedergeben. Die Chance eine solchen Klage, mit einem GUTEN Rechtsanwalt, hat mit den gegebenen Umständen sehr grosse Erfolgschancen. Dazu wichtig sind die Seiten von outlets.de als Kopie auf Papier beizubringen. Diese Seite ändert ihr aussehen derweil.
- Ein rechtskräftigen Vertrag sind Sie eingegangen, wenn Sie persönlich die Anmeldung ausführten, das Bestätigungsmail verifizierten und im Memberbereich Angebote angenommen/bestellt haben. Sie können in diesem Fall nur noch die Vertragslaufzeit verkürzen.
- Es steht auch nach diesem Urteil jedem Bürger frei auf arglistige Täuschung zu klagen. Meiner Meinung nach ist dieser Tatbestand gegeben.
Auf der Startseite von outlets.de werden Artikel angeboten, die es im Member-Bereich gar nicht (mehr) zu kaufen gibt. Auch werden Zigaretten für 0 Euro als Schnäppchen angeboten.
Hier hat sich outlets.de in den AGB abgesichert. So können Angebote “deutlich” abweichen!
*Auf Wunsch wurde der Name geändert, ist aber unter info@beluga59.ch bei berechtigten Anfragen zu erhalten.
Infos zu den verschiedenen Anmeldeseiten >>>
*** 14 Tage oder 1 Monat Widerruf – Frist.
Im Fall von Witten wird dem Kläger (in der Annahme) ein 1-monatiges Widerrufrecht zugesprochen. Es wird hier § 355 Abs. 2 hinzugezogen.
§ 355 (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich,wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbucheunterrichtet hat.
Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder S atz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.
Hallo D. ,
jepp genau diese Email habe ich heute auch erhalten, von wegen ich hätte von meinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht und ich soll gleich alles für die zwei Jahre bis zum 10.11.2011 überweisen . Ganz klar nicht. Die sollen sich von mir aus ein Bein ausreissen.
Ich muss erst widersprechen wenn der Brief vom Gericht kommt oder?
liebe Grüße
Ja, es hat eh kein Sinn diesen “Menschen” zu schreiben, man muss davon ausgehen, dass sie sehr gut schreiben, aber nicht Lesen können. Das soll es geben…
Hallo,ich habe eine Frage wenn ich Probleme mit diese Leute bekommen sollte ,würdet ihr auch mir helfen .Danke für Euere Antwort, Viele Grüsse.
Hallo Sarah, Beluga 59,
Habe das gleiche Problem wie Du:) Genauso ist es bei mir gelaufen.Habe 5min.danach den Widerruf per email geschickt und die gleiche Antwort bekommen. Dann habe ich schriftlich per Einschreiben nochmals Widerrufen und siehe da:
Heute kam die 1.Zahlungsaufforderung.Begründung: Ich hätte ja nicht von dem zwei wöchigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht und Sie freuen sich das ihr Angebot Zuspruch gefunden hätte..(blalalalalala)
Ein Sch…!haben die gefunden. Ich werde es wie Alle hier auch machen, es über mich ergehen lassen.Was ich diesen Leuten wünsche könnt ihr Euch denken.
Nur das Beste:)
Admin: Danke D. zeigt einmal mehr was die Firma mit einem Widerruf, auch in korrekter Zeit, machen.
Hallo,mir ist das selbe passiert wie Sahra und habe auch so reragiert wie Sie habe aber noch da zu noch ein Brief von derVerbraucherzentale mit Einschreibe und Rück schein geschickt.Und trosdem Rechnungen und 1.Mahnug von der DIG bekommen.Ich wollte den auchein Wiederruf schicken,aber die Vz hat mir abgeraten,und gesagt wenn man einmal ein Wiederruf geschrieben hat braucht mann nicht mehr zu machen.Eigentlich dürfte die DIG mir kein Manung Schreiben da ich doch rechtzeitlich Wiederrufen habe. Danke für Eure Antwort. Mit freundliche Grüsse.
Eine bestrittene Forderung dürfte nicht an Dritte weitergegeben werden, dass ist richtig. Herr Burat und Co kümmert dies wenig. Und selbst AG Richter sehen diese als eher “kleines Übel” an. Anscheinend darf Herr Burat bestimmen, wann eine Forderung bestritten ist und wann nicht.
Wir hier sind der Ohnmacht nahe, und sind bald der Meinung “Abzocke wird legal in Deutschland”.
Selbst Personen die rechtzeitig Widerrufen haben und keine Aktivierungsmail bestätigt haben, bleiben in den klauen von Herrn Burat, obwohl er selbst vor AG angab, dass ein Vertrag nach der Aktivierung aktiv wird. Es scheint so, dass er seine eigenen AGB so auslegt wie er möchte und sogar zum Teil Recht bekommt.
*** Dies ist unsere Meinung
Lese auch folgende Seiten unter dem Titel Umgang mit Inkassobüros bei unberechtigten Forderungen etwas nach unten Scrollen
<Link>
Mit anderen Worten müssen wir sturblieben und nicht nach geben vor allen nicht Zahlen,das werden 3.langeJahre. Viele grüsse.
Warum wendet ihr euch nicht an Akte 20.11 ich glaube die könnten euch bestimmt helfen die geben nicht so schnell auf
Admin: Mit dem Standardbrief von Akte 2011 ist aber leider niemandem geholfen..
Hallo, ich hätte auch eine Frage. Bin natürlich drauf reingefallen und habe den Link aktiviert und war dann auf dem Profil. Habe aber nichts der dortigen “Angebote” wahrgenommen oder ähnliches, sondern wollte mich lediglich wieder abmelden von der Seite. Als mr dann aufgefallen ist dass dies nicht geht und die seite kosten mit sich bringt habe ich direkt einen Widerruf geschickt, d.h. nicht mal 5 min nach der Anmeldung,
Jetzt bekam ich den Bescheid mein Widerruf sei nicht gültig, da ich mit dem Klick auf den Bestätigungslink meinen ausdrücklichen Wunsch auf Zustandekommen etc. bekannt gegeben hätte. Habe ich mit diesem Link nicht erst den Vertrag abgeschlossen? Wie kann ich gleichzeitig den Vertrag abschließen und dann das Widerrufsrecht verlieren? Man rhält das Widerrufsrecht doch erst mit Abschluss des Vertrages. Erst dann muss ich doch meinen ausdrücklichen Wunsch erklären um das Widerrufsrecht erlischen zu lassen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll.
Danke für Eure Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sarah
Dein Widerruf ist in jedem Fall gültig, diesen Herren wurde schon mehrfach mitgeteilt, dass die einseitige Widerrufs -belehrung ungültig ist. Aber sie probieren es immer wieder.
Du musst gar nichts mehr machen. behalte Deinen Widerruf und fertig.
Wenn es Probleme geben sollte melde Dich bei uns und wir nehmen uns der Sache (gerne) an…
hallo guten morgen
habe zum 2. mal eine zahlungs auforderung per inkasso eintreiber
mit der post erhalten ursprung war ein angeblicher vertrag mit – outlets.de –
hatter derzeit die registrierung abgebrochen -
und die per e-mail registrierung nicht aktiviert -
und bekam eine 96,-€ zahlungsauforderung und hab wiedersprochen …
wann höhrt das endlich auf
mit besten gruss – cle
Admin: solange e-Mails gratis sind, die Post Briefe zustellt und unsere Gesetze solche Machenschaften gedulden, solange werden diese Individuen Mahnen und sich ab jedem der zahlt freuen. Genschätze Einnahmen alleine am Projekt outelts. de ist eine zweistellige Millionen Zahl.
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