Seit einiger Zeit beweist iContent auch Humor und lässt auf der Frontseite ihrer Homepage folgenden Text stehen.
Weitere Informationen über Outlets.de
Mit Outlets.de hat die IContent GmbH eine der größten Datenbanken zum Thema Outlets und Fabrikverkauf im Internet etabliert. Outlets.de bietet seinen Kunden über 1800 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen mit denen bei Einkäufen bis zu 80% gespart werden können !
Hilfreiche Funktionen und Inhalte wie Merkzettel, Anfahrtsskizzen, umfangreiche Hersteller- und Importguides haben Outlets.de zu einer der bekanntesten Anlaufstellen für Endverbraucher und Unternehmen gemacht. (Quelle icontents.de Stand 24.2.2011)
Das einzig richtige daran ist wohl, dass es die bekannteste Abzocke im Internet ist. Jeder kennt inzwischen outlets.de, wer drauf war, kann über den ersten Absatz nur lachen wer es noch nicht kennt, dem können wir hier bestätigen, er findet eine Liste von Links, lieblos dargestellt nicht mal aktuell gehalten. Ja man schämt sich nicht mal dafür, dass ende Februar noch auf den kommenden Herbst 2010 hingewiesen wird. Auch die angegebenen Schnäppchen stehen seit 325 Tagen unangetastet da. Wer solche Dinge sieht darf sich Fragen, wo beginnt Betrug und wo endet Unterlassung.
Outlets Angebote müssten ja aktuell sein, denn was nutzen Angebote die schon längst nicht mehr gültig sind. die Homepage outlets.de sowie die Beschreibung der Seite auf der iContent suggerieren, dass man aktuelle Angebote beim grössten outlets Dienst bekommt. Alleine diese Aufmachung und diese Beschreibung ist arglistig aufgebaut. Die Link-Sammlung ist keineswegs aktuell, es gibt Links zu Verkaufsstellen die es seit April 2010 gar nicht mehr gibt.
Outlets.de bietet nichts, was nicht gratis via Suchmaschine gefunden werden kann.
Die Anmeldeseite ist nach wie vor so gehalten, dass der normale Verbraucher den Kostenhinweis oben rechts übersehen kann.
Doch dem nicht genug. Auf der iContent Seite prangen immer noch Urteil ohne Bedeutung, als Beispiel das von Witten. Ein “Beweis” für eine Zahlungspflicht? Nein dieses Fake-Urteil (***) hat nichts mit einer Zahlungspflich zu tun. Weiter wird (auf einer Startseite eines Unternehmens) auch gleich auf eine Rechtsprechung hingewiesen. Alleine dieser Umstand zeigt, dass wohl die Hauptaktivität dieser “Firma” daran liegt, die Abgezockten zur Zahlung zu bewegen/ zwingen bzw. mit Drohungen den Vertrag zu erwirken.
Auch die AGB wurden nicht angepasst. Seit über einem Jahr ist der Kostenhinweis nicht wie gewünscht auf der ersten Seite oder im obersten Teil. Nach wie vor fehlt der Gesamtbetrag des Vertrages und der Totalbetrag einer Rechnung der sich aus 12 Raten a 8 Euro zusammensetzt.
Es geht also nach wie vor einzig darum, die wenigen die outlets.de noch nicht kennen auf die Seite zu locken und mit Arglist (***) zu einem Vertrag für die Nutzlosseiten Nr. 1 zu bewegen.
Auf der Startseite der iContent wird auch gleich auf die Rechtslage hingewiesen:
Aktuelle Rechtsprechung zu Outlets.de (Fernabsatzrecht)
Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde kürzlich vom Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt. Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“. Im Urteil heißt es: „(…) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“ Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil des Amtsgerichts Witten: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik ‘Vertragsinformation’ entsprechend wahrnehmen kann.“ (Quelle icontent.de Hauptseite – Stand 25.2.2011)
Es geht/ging der iContent also nur darum, einen Richter/Richterin zu finden die outlets.de aufruft und den Kostenhinweis oben rechts sieht. Das Urteil Witten, das inzwischen zum Witz (Fake) Urteil 2010 gekürt wurde, erwähnen sie weiterhin.
Vergessen geht hier, das ein Vertrag aus 2 oder mehreren Personen besteht, die willentlich eine Vereinbarung eingehen und dass daraus keine Übervorteilung der einen Partei statt finden darf. Weiter dürfte der Vertragspartner während der Vertragszeit auf aktualisierte Angebote hoffen, jedoch ist bereits dies nicht gegeben. Outlets bietet so, nicht wie angegeben und versprochen, aktuelle Schnäppchen, sondern veraltete Links, Angebote und Hinweise.
Darum ist für uns und alle Verbraucherschutz-Zentralen ein Vertrag mit Outlets.de nur dann zustandegekommen, wenn der Benutzer mit dem Inhalt der Angebote zufrieden ist. Wurde er durch falsche Angaben und Hinweise auf die Seite gelockt, ist der Vertrag nichtig. Wurde er nicht genügend auf die Kosten hingewiesen (was bei outles.de gleichwohl der Fall sein kann), ist willentlich kein Vertrag entstanden. Da können die von iContent noch soviele Urteile erwirken, das Recht ist auf Seiten der Bürger. Wird er erst mit der Rechnung auf die Kosten hingewiesen, gilt das Datum des Erhalts der Rechnung für die Widerrufsfrist. Wird diese verpasst kann auf einen Mahnbescheid Widerspruch erhoben werden. Die Begründung steht in vielen Musterbriefen bei uns oder einer der Verbrauchschutz-Organisationen.
(***) Meinung von uns.

Pingback: Auch niemals bezahlen: Die outlets.de-Zahlungsaufforderung « Wut!
Hallo zusammen, jetzt geht es weiter, habe gerade einen Brief von der DIG (deutsche Internetinkasso GmbH) erhalten Geschäftsführerin Re´ka FRANKO, na so eine Fetternwirtschaft……. Inzwischen hat sich mit dieser 2. Mahnung eine Summe von 158,57 Euro angesammelt und “Ihr” Mandant beabsichtigt das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich einzuleiten.
Die letzte Mahnung hatte ich ja schon mal, da wurde mir mit einem neg. Schufa Eintrag gedroht. Was soll ich denn von dieser Aktion halten, das Brief kam jedenfalls ohne Einschreiben.
Freue mich auf eine Antwort
Gruß D.S.
Hallo D.S.,
was hast Du denn von der 1. Mahnung gehalten? Nichts wahrscheinlich. So solltest Du es auch weiterhin halten.
Hast Du einen Schufa-Eintrag bekommen? Nein! Wirst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? Höchstwahrscheinlich auch nicht! Und wenn doch, wird diesem innerhalb von 14 Tagen widersprochen. So einfach ist das.
Hallo rudido,
danke für Deinen Komenar.
Das höhrt sich so an, als hättest Du schon mehr Erfahrung mit gerichtlichen Mahnbescheiden gemacht. Ob ich schon einen Schufa Eintrag habe weiß ich nicht, wird man darüber informiert?
Und wenn ich wiederspreche – was passiert dann?
Eine Dame in diesem Forum hat auch eine erhalten, habe weiter nichts hilfreiches gelesen – leider!
Ich hab kei BOCK mehr auf diesen Mist – wenn ich das mal so sagen darf….
Bin gerade auf eine Seite über aktuelle Gerichtverfahren gestolpert, wo zig Urteile zu Gunsten von Outlets. de nachzulesen sind. Jetzt frage ich mich gerade wie teuer es mich kommt, wenn ich es darauf ankommen lasse, ich bin leider nicht im Rechtschutz.
Gruß D.S.
Mensch Leute, hört doch endlich auf ….. es sind Abzocker, nicht mehr und nicht weniger ! hört auf Euch heiß zu reden, da passiert nix, das wurde schon 1000000000000 x hier und überall im Netz ausführlich erzählt. Und die Grinsebacke ärgert es doch viel mehr wenn über ihn kein Wort mehr verloren wird.
Bleibt doch mal ganz locker und entspannt !!!
@ D.S.
Lass Dich von solchen Urteilssammlungen nicht verunsichern. Lies mal hier und entspann Dich: http://abzocke-rupodo.blogspot.com/2011/11/ag-gladbeck-verneint-zahlungspflicht.html
Danke für den Link. Das ist ja schön und gut, aber scheinbar urteilt ja jedes Gericht nach seiner eigenen Willkür. Außerdem kann man ja nicht einfach sagen:” Da passiert nichts.” Wie Peter das schreibt, es gibt ja schon etliche, die vor Gericht antanzen durften und auch zur Zahlung der fiesen Rechnung verdonnert wurden.
Ich kann mich doch nicht einfach darauf verlassen das entweder nichts passiert oder mein zuständiges Gericht zufällig ein für mich verbraucherfreundliches Urteil fällt.
Also bin ich lieber “Blauäugig” oder gut im Verdrängen?
So viel zum Thema Rechtsstaat, Recht hat der, der die besten Karten in der Hand hat oder!?
Das Problem ist doch das ich beweisen muss, das ich getäuscht wurde, da ziehe ich als “Normalo” doch den Kürzeren. Entspannen kann ich bei dem “Katz und Mausspielchen” als potentielle Maus aber schlecht…..
Naja ich freue mich für euch, das Ihr das könnt, danke für die Rückmeldunden und wünsche noch einen entspannten Abend.
Gruß D.S.
Ich habe vor schon langem einen Zahlungsaufforderung bekommen mit Aufforderung zu bezahlen eine Rechnung von Onlineanbieter Icontent GmbH. Weil ich mich habe angemeldet bei diesem Anbieter wollte ich mich vermeiden zu Bezahlen, weil ich nicht immer brauche diesen Service für soviel Zeit – Vertrag ist 2 Jahre. Weil ich nicht bezahlt habe ist von einer Rechnung nach der anderen gekommen. Jetzt habe ich dann einen Brief bekommen von Gericht mit Mahnungsbescheid. Weil ich nicht wusste wie ich reagieren sollte habe ich gelesen bei den anderen Forumsbeiträgen, das ich nicht bezahlen muss. Jetzt habe ich immer noch nicht bezahlt und es ist noch ein Brief vom Gericht gekommen mit Vollstreckungsbescheid. Was mach ich jetzt um nicht bezahlen zu müssen? Rechnung ist jetzt schon über 300 Euro gekommen.
Mich würde in diesem Fall ja mal interessieren, wie diese Sache ausgegangen ist.
Hallo,
auch ich war dann doch mal zu schnell mit der Maus… Habe keinen offensichtlichen Hinweis gesehen dass die Geschichte kostenpflichtig ist.
Nun ja, mit der Bestätigungsmail kam dann auch eine laienhafte AGB Datei in Wordformat mit. Nach Durchsicht widerrief ich den Vertrag per Mail (ca. 10 Minuten nach der Anmeldung) und vorsorglich schickte ich auch ein Einschreiben mit einem gültigen Wiederruf.
Nun heute bekam ich dann folgende Mail: Zitat:
wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 09.07.2011 bei http://www.Outlets.de, der umfangreichen Datenbank mit über 1800 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten.
Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben, freuen wir uns, dass unser Angebot http://www.Outlets.de Ihren Zuspruch gefunden hat.
Die vorstehende Forderung wurde von der IContent GmbH an die ProPayment GmbH abgetreten.
Zitat Ende
Natürlich zahle ich nicht, erwäge aber die Möglichkeit diese Firma wegen Betrug anzuzeigen?
Wie steht Ihr zu einer Anzeige?
Liebe Grüße
D.Falk
ADMIN: Hallo Frank, also wie Du selber schon schreibst ist es ein ganz klarer Betrugsversuch bzw. ein festhalten an einseitigen AGB und Widerrufs – Belehrungen, die keine Wirkung haben. Obwohl diese Typen im Wissen sind, dass ihre Forderung zu unrecht erhoben wird, lassen diese jede Woche hunderte von diesen raus. Der Betrugsversuch, da wir keine Sammelklage kennen, wird aber dann abgetan mit einem Versehen. Vorrangig senden sie aber Mahnungen, Androhungen, ja sogar Schufa-Eintragung wird ermahnt. Anzeigen verblassen ebenso im Augenblick, es gibt ja sogar Dorf-Richter die dem ganze zustimmen und nach der Verhandlung finden sie haben Recht gesprochen…
Hallo Dennis,
das ist bei der IContent GmbH üblich. Herr Bernd Zenzina (vom IContent Kundenservice) hat mir gegenüber mitgeteilt, dass das Widerrufsrecht auf eine von Outlets.de automatisch gesendete “Bestätigungsmail” innerhalb 14 Tagen vom Empfänger ausgeübt werden muss.
Dabei gehen aber offenbar viele Widerrufe “verloren”.
Ein Vertragsabschluß mit der Firma IContent GmbH ist die Folge!
Aber da habe ich allerdings Zweifel. Ich habe die Staatsanwaltschaft Darmstadt über Herrn Zenzinas Aussage in Kenntnis gesetzt – mal schauen, was dabei rüber kommt.
Eine Anzeige bei der Polizei ist auch möglich – wobei die Polizei dann etwas Arbeit hat.
Hier trifft der Tatbestand Betrug bzw. gewerblicher Betrug genau zu.
Irgendwie scheine ich ein sehr schlechter Mensch zu sein – weder die IContent noch Herr Burat oder Herr Fanko wollen mit mir kommunizieren…
Schöne Grüße
Robert Koch
Beluga59: Besten Dank robert, für deine Informationen
Guten Morgen,
ich habe jetzt auch wieder eine Rechnung von diesen Betrügern bekommen:-(
Die erste habe ich aus Angst nach der ersten Mahnung bezahlung und auch direkt eine Kündigung geschrieben. Den erhalt habe ich auch per Mail zugeschickt bekommen!
Nun musste ich leider feststellen das ich eine Rechnung fürs 2te Vertragsjahr bekommen habe!!
Allerdings ist die Rechnung wie beim ersten mal auch an meine Eltern gegangen obwohl ich schon seit 3 Jahren nicht mehr zu Hause wohne!!!
Und zu dem bin ich mir zu 100% sicher, dass ich mich niemals mit meinem persönlichen Daten angemeldet habe!! Würde auch erklären warum die Rechnung an meine Eltern geschickt wurde!!
Ich würde jetzt gerne wissen was ich machen soll, da ich ja leider die erste Rechnung bezahlt habe. Soll ich die zweite Rechnung lieber Zahlen?
Ich hatte daran gedacht, meinen Eltern zu sagen: schmeisst den Brief mit der Bemerkung “unbekannt verzogen” wieder in den Postkasten.
Admin: Mit der 2 Rechnung ist es so eine Sache, aber schau mal auf unserem Hauptthema unter Wie verhalten bei unberechtigten Forderungen!
Hallo
War 2010 Neuling im Internet.Um ein Schnäppchen zu ergattern, bin ich auf die Seite outlets.de gegangen.Habe damals nicht gesehen,das die Seite kostenpflichtig ist. Bekam dann kurze Zeit später eine Email zur Zahlung von 96,- Euro .Daraufhin habe ich dort angerufen und die Dame am Telefon sagte mir das ich einen Vertrag mit ihnen geschlossen hätte und die 96,- Euro bezahlen müßte. ich sagte ihr sofort das ich den Vertrag kündigen würde. Bekam auch eine Bestätigung der Kündigung. Ich dachte das wäre damit erledigt ! Wußte nicht das es ein 2 Jahres- Vertrag war,da ich aus Angst wieder etwas falsch zu machen die Seite gar nicht mehr angeklickt habe. Nun kam vor
1 1/2 Wochen eine Rechnung für das 2. Vertragsjahr. Ich fiel aus allen Wolken! Möchte wissen was ich dagegen tun kann und ob man was machen kann, wenn man das erste Jahr bezahlt hat? Bitte Antworten!
Admin: sorry verstehe jetzt nicht richtig, du hast gekündigt und die Bestätigung war die Kündigung auf den Abschluss der Dauer also nach dem 2 Beitragjahr und nicht wie von dir geglaubt nach der ersten Zahlung.??
Mensch liebe Leute, lest doch mal im Forum, dafür ist es da. Hier werden eigentlich alle Fragen gut und ausführlich beantwortet. Und, natürlich NICHT zahlen !!! Gruß
Beluga59: Hi Peter, die Leser sind verängstigt und wenn sie auch lesen das es tausenden auch so geht, nach den massiven Drohungen in den Mahnungen, fühlen sich viele verängstigt. Da muss man verstehen, dass diese ihren Fall etwas anders sehen.
Hallo zusammen,
ich habe heute ebenfalls eine “letzte Mahnung” im Postkasten gefunden. Meiner Frau und mir ist nicht bekannt, dass wir einen Vertrag mit outlets.de eingegangen sind. Lediglich im Spamordner (kann man dem email-Programm nicht verübeln!) habe ich eine Mahnung finden können, eine Bestätigungsemail ist aber nicht zu finden, da der Spam-Ordner nach einem Monat die mails löscht.
Ich habe bei diesem Sauhaufen angerufen und die so eindrucksvoll beschriebene Nachweisbarkeit unserer Anmeldung angefordert und diese auch bekommen. In dieser neuen email ist nun eine IP-Adresse angegeben, die ich versucht habe zu lokalisieren und bin erstaunlicherweise auf den Standort eines Schullandheims im Wald, in dem meine Frau und ich definitiv noch nie waren, erst recht nicht mit unserem Laptop.
Kann man diese IP-Geschichte irgendwie gegen diesen Franko und icontent verwenden?
Auf jeden Fall werde ich nix zahlen, den angeblich geschlossenen Vertrag anzweifeln (auch wenn jegliche Frist für einen Widerruf verstrichen ist), auf Post warten und diesen informativen Blog hier regelmäßig besuchen.
Admin: Da Danke ich den klaren Worten und kann Deinen letzten Satz nur bekräftigen.
P.S.: Es war mir auch sofort aufgefallen, dass mit Aktenzeichen und Schufa-”Drohungen” um sich geschmissen wird und auch auf der Homepage von icontent großen Wert auf Gerichtsbeschlüsse gelegt wird. Gerade bei solchen Einschüchterungsversuchen treffen diese … bei mir auf den Richtigen. Solche unverschämten Machenschaften werde ich persönlich nicht tolerieren und akzeptieren!
Viel Erfolg uns allen!
Strafanzeige bei der Polizei und Staatsanwaltschaft erstatten. Bei der Bank ( evtl. Raiffeisenbank Oberursel) Beschwerde einreichen. Und stillhalten !!! Die IP kann man unter Umständen als Beweis vorbringen evtl. sogar ermitteln wer diese verwendet hat. Ich vermute ja, das diese Brut, eigene Leute hat die andere anmelden !! Gruß
Hallo Leute,
Ich weiß nicht so genau wie ich weitergehen soll?
Ich bin auf die Seite von Outlets.de rein gegangen, habe mich angemeldet (habe aber nicht gesehen dass diese Seite Kostenpflichtig ist), war auf der Seite drin, bemerkte sofort dass diese Seite nichts für mich ist, habe direckt gekündigt (nicht schriftlich sonder über eine Mail), habe aber nach kurzer Zeit eine Rechnung bekommen.
In der Wut und Angst habe ich bei Outlets.de angerufen und denen gesagt, dass ich zwar auf der Seite war doch schnell bemerkt habe, dass diese Seite nichts für mich ist und deswegen gekündigt habe und es nicht einsehe diese Summe zu zahlen. Da sagte mir die Dame: „mit dem Anklicken des Button „Anmelden“ verpflichten sie sich diese Summe zu zahlen.“
Ich habe sie angeschrien und ihr gesagt dass ich das nicht machen werde und habe aufgelegt.
Mein Mann beruhigt mich und sagt immer wieder: “wir machen da nichts erst wenn etwas vom Gericht kommt“, aber mich lässt das nicht so kalt.
Was muss ich tun soll ich warten, wie mein Mann es mir sagt und
alles auf mich zukommen lassen, oder soll ich zum Anwalt?
Was soll ich machen.
Admin: liebe Esma, dein Mann hat recht. In Deinem Fall kannst du zuwarten bis ein Mahnbescheid kommt und Deine Sicht der Lage dem Schreiben beilegen, aber es wird nie ein Mahnbescheid kommen. Reagiere erst auf eingeschriebene Briefe, alles vorher wird dich nur verunsichern.
Das was alle machen … Dein Mann hat 100000% recht, nix !!!! Nicht einschüchtern lassen !!!
Danke Leute, aber trotzdem lässt es mich nicht kalt.
Ich kann es nicht nachvollziehenn, dass ich selber ein Opfer dieser Bande geworden bin. Es frisst mich innerlich auf.
Ich bedanke mich vielmals bei euch.
Toll dass es euch gibt und dass ihr einen beruhigen könnt!
DANKE
Beluga59: Liebe Esma, so wie Dir geht es vielen und viele bezahlen dann aus diesem Druck heraus dennoch. Es braucht Nerven, wenn man mit solchen Androhungen bombardiert wird. Gerade die iContent mir ihren “Freunden” aus der Inkasso-Welt, erfindet immer wieder neue massive Drohungen die zu Letzt leider bei vielen Abgezockten zur Zahlung führen.
ich habe auch so eine mahnung bekommen und der bank das auf die facebookseite gepostet, ob die wirklich mit denen in verbindung gebracht werden wollen. die haben das natürlich sofort gelöscht.
))) mal sehen wie lange das konto “hält”
Admin: hmmm das mit Facebook ist eine gute Idee…. Smile
Ich habe heute die letzte Mahnung bekommen, Vertragsabschluss angeblich 26.11.
Ich habe alle bisherigen mails von denen gelöscht und versucht es nicht zu beachten aber die letzte Mahnung macht mich doch unsicher.
Die vorstehende Forderung wurde von der IContent GmbH an die ProPayment GmbH abgetreten…
Soll ich Widerspruch einlegen oder einfach nichts tun? Inzwischen wollen die 96 EUR + 5 EUR Mahngebühren… zu zahlen an die Raiffeisenbank Oberursel.
Was tun?
Admin: In der Arglist Menschen in die Abzocke zu lotsen und im Mahnen sind diese Typen Weltmeister. Auch im Lügen und verbreiten von falschen Tatsachen. Ob iContent oder ProPayment oder wer auch immer das Inkasso fordert, wer nicht willentlich einen Vertrag geschlossen hat, sollte nicht zahlen.
Ich habe mehr …. hoho … habe heute sogar zwei davon erhalten !!!! Natürlich nicht zahlen … !!!
Beschwerde an die Bank senden, dann schließen die evtl. auch dieses Konto.
Hallo Admin,
auch ich habe heute die 2. Mahnung von den Abzocker erhalten und soll 101,– € an Diese überweisen! Habe die 1. Zahlungsaufforderung am 16.02.11 erhalten und gleich eine Email geschrieben, dass ich hier nichts abgeschlossen habe und sie mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen soll, für mich war der Fall damit erledigt! doch dann am 08.04.11 bekam ich die 2. Zahlungserinnerung, habe dann einfach nicht mehr darauf reagiert, aber heute kam dann eine Email mit der letzten Mahnung!
Ich weiß jetzt leider nicht wie ich reagieren soll, (nachdem ich hier im Forum die einzelnen Ratschläge gelesen habe!?) auch nicht darauf reagieren oder das Widerspruchsschreiben per Einschreiben an IContent schicken?!
Würde mich um eine schnelle Antwort freuen und bedanke mich vielmals im Voraus!
Liebe Grüße Siggi
Admin: Hallo Siggi: ich denke auf Dein Schreiben hast du keine Antwort erhalten? Behalte diese Mail gut auf und warte zu. Du hast den vermeintlichen Vertrag mit der Gegenstelle angefechtet. Damit wäre eine Mahnung von dieser Partei mit SCHUFA Androhung nicht Statthaft und könnte Angezeigt werden. Um für Dich eine Sicherheit zu haben, kannst du die Mail per Briefpost nochmals senden. Nötig ist es nach den eigenen Angaben der iContent nicht, das sie den E-Mail Verkehr dulden.
Hallo guten Abend Admin,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ok ich werde, um endlich Ruhe vor dieser Gesellschaft zu haben, meine Email ausdrucken und noch mal an iContent senden! Hoffe das sich dann der Albtraum erledigt!!
Liebe Grüße
Siggi
Hallo Admin, ich habe heute auch Post im Briefkasten “letzte Mahnung”! Aufforderung zur Zahlung mit dem Hinweis: bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen weitere Nachteile wie z.B. eine negativer Schufa – Eintrag.! Soll ich Ihren Musterbrief Widerspruch gegen die Firma iContent per Einschreiben schicken, habe ich dann eine Chance das ich endlich vor dennen meine Ruhe bekomme?
Gibt es jemanden der schon erfolgreich gegen diese Abzocker war und wie ist er/sie vorgegangen?
LG Siggi
Du machst gar nichts. Und die Androhung von Einträgen ist, wie der Admin schon sagte eine nicht zulässige sogar strafbare “Bemerkung”. Gruß
Hallo,
jetzt bin ich auch auf outlets.de reingefallen. Habe heute eine Rechnung über 96 EUR erhalten. Was mache ich jetzt? So einen Musterbrief senden oder einfach gar nicht reagieren? Eine E-Mail-Adresse ist auf der Rechnung nicht zu finden.
Die Seite Outlets.de lässt sich auch nicht aufrufen. Wollte prüfen, ob da irgendwo was mit kostenpflichtig steht. Aber der Artikel oben beruhigt mich etwas, da er vom 26.2. ist und ich mich an dem Tag angeblich angemeldet habe.
Viele Grüße
Anjali
Admin: Leider lässt sich die Seite outlets.de immer noch aufrufen und jeden Tag werden immer noch Leute auf die völlig überflüssigen Links die da angeboten und nicht mal gepflegt werden hereinfallen. Über 80’000 Treffer im Internet, über 20’000 Leserbeiträge mit ACHTUNG, Fernseh- und Radiosendungen die Ermahnen, nichts nutzt. Dir Anjali würde ich raten, schau mal ob Du die Bestätigungsmail noch findest. Hast Du diese angeklickt bist du theoretisch einen Vertrag eingegangen. Wenn Nein, musst Du Dich um nichts kümmern.
Definitiv nicht zahlen !!!
Mach Dir keine Gedanken, das ist nichts womit man sich den tag versauen sollte.
Auch nicht auf den Mist antworten, lege Ihn zur Seite und genieße die Sonne.
Wenn Du DIch nicht !!! angemeldet haben solltest, erstattest Du am besten noch sofort eine Strafanzeige bei Deiner zuständigen Polizei. Geht auch online http://www.Polizei.de und dann Dein Bundesland. Gruß
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Outlets.de (iContent) verliert in Frankfurt am Main eine wichtige Klage. Die Seiten sind nach diesem Urteil zu wenig informierend und hinweisend auf ein 2 Jahresvertrag.
vom 10.03.2011
Hallo Peter!
Gibt es denn zu dieser Klage ein Aktenzeichen und kann man das irgendwo nachlesen?
Hallo ölm13, nachzulesen Taunus Sparkasse. Aktenzeichen noch nicht bekannt, habe aber eine Nachfrage bei der Sparkasse geschrieben. Gruß
ich dachte, das wäre sowas wie brands4friends und dann kamen da nur unnütze adressen
ich habe keine e-mail mehr, weil ich die meistens einfach lösche. bisher ist mir sowas auch noch nicht passiert. ich werde trotzdem so einen musterbrief schreiben und nichts zahlen. so ein scheiss!!!!
Admin: Gut und richtig…… Ein Schreiben kann immer nutzen und bringt Dich auf die richtige Seite.
Anjali – NICHT ZAHELN UND AUCH NICHT ANTWORTEN !!!!
Hallo, bin ebenfalls am 26.11.10 Outlet auf den Leim gegangen. Habe diesen Link zur Aktivierung nicht getätigt, sondern sofort geschrieben, dass ich es mir anders überlegt hätte und Widerspruch einlege. Trotzdem bekomme ich eine Mahnung nach der anderen per Email. Heute kam “die letzte Mahnung” sogar per Post. Wie soll ich mich verhalten ? Es wäre nett, wenn mir jemand raten könnte.
Admin: Auch wenn diese Mahnung per Post kommt bist Du im Recht, da Du widerrufen hast. Wir können nur raten nicht zu zahlen.
WICHTIGE INFO AN ALLE !!!
KEINESFALLS ZAHLEN !!!
Sofort eine Strafanzeige wegen Betruges bei der zuständigen Polizeistelle stellen, und auf Anschreiben, Mails, Drohungen nicht reagieren !!!
Gruß
ADMIN: Achtung dies gilt seit April 2011 nur noch bei Personen die die Bestätigung-Mail NICHT angeklickt haben. Es darf niemand mehr Strafanzeige stellen, die mit der Bestätigung ab dem 11.4.2011 rechtens auf die Kosten hingewiesen wurden. Ansonsten kann die Klage wegen Betrugs nicht gestellt werden. Es können sogar Kosten anfallen, wenn die Staatsanwaltschaft ermitteln muss und feststellt dass die Mail von outlets.de bestätigt wurde. In einem solchen Fall muss bewiesen werden, dass man nicht selbst am PC sass und eine Dritt-Person diese Anmeldung gemacht hat oder ein jugendlicher unter 16 Jahren. die Anzeige wegen Betrugs muss dann auf UNBEKANNT lauten. Diese Rechtsbelehrungen haben wir diese Woche erhalten und müssen alle unsere Post die nach dem 11.4.2011 geschrieben wurden, anpassen.
Danke für die Info ADMIN, hatte ich im neuen Post noch nicht gelesen gehabt. Grundsätzlich sollte das aber jedem klar sein. Hatte deshalb auch die Info von mir mit !!! versehen was sich auf das anmelden bezog und die evtl Anzeige. Danke
Kontokündigung bei Internetfallen, Internet-Abzockern oder der für sie tätigen Inkassounternehmen
In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.
Distanzierung von jeder Art unseriöser Geschäfte
Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber, die im Internet von Verbrauchern als sog. “Internetfallen”, “Internetabzocker” oder “Abofalle” bezeichnet werden. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser Geschäfte. Dies betrifft auch Unternehmen, die Inkassotätigkeiten für solche internetbasierten Dienstleistungen durchführen.
Entsprechende Geschäftsbeziehungen werden wir weiterhin kündigen. Die Taunus Sparkasse wird sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen, dass unseriöse Geschäfte über ein Konto der Taunus Sparkasse abgewickelt werden, die geeignet sind, den guten Ruf der Sparkasse in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Auch wir fühlen uns insoweit als Betroffene unseriöser Geschäftspraktiken.
hallo, meine mutter ist auch auf outlet.de hereingefallen. Sie hat sich am 14.3.11 wohl dort ausversehen angemeldet, jedoch sofort widerrufen. da sie kein englisch kann hat sie leider auf die noreply@-mailadresse von der bestätigungsmail geantwortet, sodass wohl der widerruf nicht angekommen ist. heute, also am 13.4.11 kam dann die rechnung via mail mit der zahlungsaufforderung. aus verzweifelung hat sie nun geantwortet, dieses mal an die richtige widerrufs-mailadresse, und geschrieben, dass sie ja bereits am 14.3.11 schon widerrufen hat. wie soll sie sich jetzt verhalten? zahlen, damit es nicht teurer wird? oder nochmals einen widerruf via einschreiben schicken????
hilfe hilfe hilfe hilfe ich verzweifele…
Admin: Laut den AGB reicht eine Mail: also die Rückweisung des unzustellbaren Mail ausdrucken und behalten, sowie auch die später gesandte Mail. Das Reicht. Der Widerruf wurde richtig und zeitnah gemacht. Bei einem Einschreiben oder Mahnbescheide Widerspruch einlegen. Bei Problemen bei uns melden.
PS: DAS IST KEIN APRILSCHERZ!!!
Hoho… ich hab von denen eine Antwortmail bekommen…
Sie haben alles von mir! Sie haben mir ein Internetprotokoll geschickt, um zu beweisen, dass ich mich angemeldet hätte… von hier, zu Hause, meinem eigenen Computer, meine IP Adresse, meinen Internetanbieter, meine persönlichen Daten… einfach alles!
Interessant war ja, als ich Euch die letzte Meil geschrieben habe, kam anschließend im Fersehen, bei Akte 2011, genau das Problem als Thema der Sendung! Ich war baff! Also wer nachlesen möchte, hier ist der Link genau dorthin:
http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/video/clips/clip_abzocker-aufgespuert_166923/
Admin: In dem Augenblick wo Du hier ein Post schreibst habe ich die gleichen Angaben, zahle ich noch 0,75 Euro, kann ich diese Daten abgleichen lassen und habe den genauen Namen, Adresse etc. Wenn du schon bei Wettbewerben mitgemacht hast, auch Geburtstag usw. Das Internet ist grausam…
Hallo, ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben. Auch mich hats erwischt und ich habe eben die 2 Mahnung bekommen.
Ich hätte am 27.12.2010 den Vertrag geschloßen… da war ich gar nicht da und somit auch nicht im Internet. Ich habe auch keine Aktivierungsemail bekommen…
Jetzt wollen sie für 1 Jahr (!!!) 96,00 € haben…
Ich habe sofort eine freundliche Email zurückgeschrieben:
Wie ich Ihnen bereits nach Ihrer letzten Email-Aufforderung am 16. Februar 2011 mitgeteilt habe, habe ICH persönlich KEINEN Vertrag mit Ihnen geschloßen!
Ich habe kein Interesse an einer Datenbank oder ähnlichem. Wie ich in Ihrer heutigen Email lesen konnte, hätte ich am 27.12.2010 diesen Monatszugang beantragt. Ich war zwischen Weihnachten und Silvester überhaupt nicht im Internet. Das können mehrere Zeugen bestätigen.
Ich habe auch nie eine AktivierungsEmail mit eindeutigem Hinweis auf die entstehenden Kosten von Ihnen erhalten, nach der ich einen versehentlich abgeschloßenen Vertrag mit Ihnen hätte umgehend wieder auflösen können. Das wiederum wäre Ihre Verpflichtung gewesen, um sich zu vergewissern, dass der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist.
Sollten weitere Mahnungen von Ihnen bei mir eintreffen oder gar ein Inkassobüro von Ihnen beauftragt werden, wird sich umgehend mein bereits informierter Anwalt einschalten und ich werde Sie sofort bei der Polizei anzeigen!
In diversen Internetforen, in der Presse und im Fernsehen ist über Ihre Machenschaften ja ausreichend zu erfahren!
…
Na, mal sehen…
Admin: Zeigt einmal mehr, dass es wirklich auch Personen trifft, die gar nie auf dieser Seite waren. Wir haben viele solcher Mails, wo I-benutzer beschwören, nie auf der einen oder anderen Seite gewesen zu sein. Dennoch haben sie Rechnungen, Mahnungen, Androhungen erhalten.
Content4U
wer kennt diese Betrugs Firma, ich habe eine Rechnung von 96,00 € von denen erhalten, obwohl ich mich sofort per Mail noch der Anmeldung bei denen, schriftlich auf dem Anmelde Mail von der Betrugs Firma wiedersprochen habe.
In dem Anmelde Mail war als Anlage der Hinweis man kann innerhalb von 14 Tagen zurück treten und ich bin innerhalb von 5 Minuten schriftlich zurück getreten.
Was nun !
Mfg
renhub
Admin: Du hast alles richtig gemacht, also heisst es Durchsetzen Deiner Rechte und nicht mehr reagieren bis zu einem Einschreiben oder Mahnbescheid.
wer kennt diese Betrugs Firma, ich habe eine Rechnung von 96,00 € von denen erhalten, obwohl ich mich sofort per Mail noch der Anmeldung bei denen, schriftlich auf dem Anmelde Mail von der Betrugs Firma wiedersprochen habe.
In dem Anmelde Mail war als Anlage der Hinweis man kann innerhalb von 14 Tagen zurück treten und ich bin innerhalb von 5 Minuten schriftlich zurück getreten.
Was nun !
Mfg
renhub
Admin: Renhub, Ärgere Dich nicht, behalte Dein Schreiben und lass die Typen dich mahnen. Sie werden einmal schreiben, dass der Widerruf nicht rechtens war, auch das kannst Du einfach weglassen, da es keine einseitigen Widerufsfristen gibt.
BITTE kann mir jemand helfen!!!
Ich bin auch in dieses Falle getappt. Nun habe ich den 3 Brief nach Monaten erhalten. Ich dachte die Sache hat sich erledigt, da wir eine Widerspruchs-email geschrieben haben und auf verscheidenen Machenschaften, sowie auf das Amtsgericht von Leipzig eingegangen sind. ABER nun habe ich den 3 Brief bekommen mit einer Zahlungaufforderung von 154,13 Euro- darin enthalten:
- 96 Euro Grundforderung – 5 Euro Mahngebühren, Verzugszinsen 1,43 Euro, Vorgerichtliche Inkassogebühren 32,40 Euro, vorgerichtliche Inkassoauslagen 19,20 Euro= 154,13 Euro!! Und das Amtsgerichturteil von Witten lag der Aufforderung von der Deutschen Zentral Inkasso bei. Und nun? Was soll ich machen? Diese Leute können einen ganz schönen Druck ausüben. Klar weiss ich, dass sie so die Leute betrügen um an ihr Geld zu kommen! Ich habe viele Einträge und die Seite durchgelesen, aber meine Unsicherheit ist größer als meine Stärke. Leider hab ich die zwei ersten Briefe in die Papiertonne geworfen und emails hab ich auch keine mehr!
kann mir schnell jemand antworten?
Vielen Dank schon mal!
MFG
Admin: Nur oben unter Outlets schauen und dann den richtigen Schritt machen.
Hallo, bin auch auf diese Leute reingefallen, im Dez. 10 habe auch eine Anmeldebestätigung bekommen mit dem Bestätigungslaccount und meinen Zugangsdaten.
Habe aber selbigen Tages noch einen Brief zur Post gebracht per Einschreiben und von meinem Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.
Habe im Februar eine Rechnung per Post erhalten und mich telefonisch erkundigt, was da schief gelaufen ist.
Mir wurde gesagt, das ich mit dem Setzen des Accounts mein 14 tägiges Wiederrufsrecht lt. AGB außer gefecht gesetzt habe bla bla bla….
Habe daraufhin Widerspruch per Post und Rücksendeschein an beide Firmennamen, die ja eine Adresse haben ha, ha, ha…geschickt mit deutlichen Worten das ich mich von allen Versuchen, die sie anstellen nicht beindrucken lasse usw.
Habe meine E-Mail Adresse geändert und die Nummer im Telefon gespeichet um gleich auf den Ausknopf zu drücken (Sollen mich ruhig auf dem Postweg belästigen, das kostet denen wenigstens Geld)
So, nun zu meiner Frage:
Meistens wird so ein Account andersfarbig wenn man ihn aktiviert, hat jemand das bei Outlet. de auch festgestellt, wenn dem nämlich so ist, dann habe ich den Account bestimmt nicht aktiviert und bin auf der sicheren Seite, ich hatte die E-Mail mit dem Account gar nicht gelöscht und als ich sie mir im Februar noch mal angesegen habe um nachzuvollziehen, was ich da überhaupt gemacht hatte war sie farblich nicht verändert.
Meistens wird der Account doch von blau in lila umgewandelt.
Nette Grüße an alle die so dösig waren wie ich und Euer Team
Admin: kommt etwas drauf an, wenn Du mit Outlook arbeitest und Outlook die Daten archiviert sind die aktiv-Links nicht mehr anders-farbig. Bei den Providern als WEB-Mails ist es verschieden. Ich habe mal nachgesehen bei unseren Kontos, bei einigen sind die aufgerufenen Links auch nach 5 Monaten und im Archiv noch LILA oder wie auch immer, bei Bluewin(Swisscom) aber nicht mehr. Weiss also nicht ob man sich auf dies verlassen kann. Jedoch ändert dies auch nichts an der Sache, dass das Aktivierungs-Mail von Outlets nicht auf die Kosten hinweist und die AGB im RFT Format mitsendet. Dieses Format können einige Leser gar nicht gebrauchen…
Stimmt, in der Aktivierungsmail wird nicht klar und deutlich auf Kosten hingewiesen und Anhänge mache ich nur bei Privatleuten auf, die ich gut kenne. Wir haben als Familie eine gemeinsame E-mail Adresse und da kann ja jeder den Account aktiviert haben, so nach dem Motto: Ach Muttern hat sich noch nicht freischalten lassen ,dann mach ich das mal für sie… und schon ist´s geschehen. Hätte in der Mail direkt was von Kosten gestanden würde man da wohl vorsichtiger sein.
Naja, ist auch egel, ich hatte am 16.02.2011 Wiederspruch gegen die Rechnung eingelegt und bis jetzt noch nichts wieder gehört, bin mal gespannt….
Interessant war noch die Formulierung auf der Rechnung: Da sie nach der Anmeldung das ihnen eingeräumte (wurde mir ja gar nicht eingeräumt, da ich ja angeblich den Account aktiviert hatte), zweiwöchige Widerrufsrecht nicht ERFOLGREICH in Anspruch genommen habe….Somit haben sie mir ja indirekt bestätigt, das sie eins von mir erhalten haben- Witzbolde!
Ich hatte meinen Widerspruch gegen die Rechnung ja an die Icontent GmbH und die Pro Payment GmbH gesand, da an diese angeblich die Rechte oder so abgetreten wurden, da ich das Einschreiben mit Rücksendeschein versand habe war ich etwas verwundert als der gleiche Name (ein Marius Gebhard) auf beiden Scheinen stand aber – wen solls schon wundern, war ja auch die gleiche Adresse.
In diesem Sinne:
Vielen Dank für die Rückmeldung
Noch eine Frage: Gibt es überhaupt schon Betroffene, die so wie ich nicht gezahlt haben und dem Unternehmen auch gleich unmissverstänlich mitgeteilt haben, das sie sich die Zähne ausbeißen können. Lassen die einen in dem Fall in Ruhe, da es Ihnen die Mühe nicht wert ist oder versuchen die immer an “ihr” Geld zu kommen?
Mich würde außerdem interressieren ob schon jemand wirklich direkt vom Amtsgericht angeschrieben wurde und zahlen musste oder ob es bisher nur leere “Drohungen” gab.
Gruß D.S.
Admin: Bis heute 15.3.2011 liegt bei uns und unseren Freunden bei anderen Blogs und Foren kein Urteil vor, das die Zahlungspflicht bei outlets.de betrifft vor. Es gibt den Fall Witten, dort wurde aber die ARGLIST beurteilt nicht die Zahlungspflicht. Allen denen die wir schon mit Mails helfen durften liegt weder ein Einschreiben noch ein Mahnbescheid vor…
Ich habe nach meinem Wiederspruch zur Rechnung nun die „letzte“ Mahnung erhalten, allergings war es auch die erste Mahnung, die ich erhalten habe. Bei nichtbeachten wird auf das Inkasso Büro hingewiesen und mit einem negativen Schufa Eintrag gedroht.
Die Mahnung kam ganz normal mit der Post. Was soll ich denn von dem Schufa Eintrag halten?
Ist es nötig nochmal Wiederspruch einzulegen, oder kann ich die Mahnung im „Rundordner“ lassen?
Gruß D.S
Admin: Jedes weitere Schreiben wird nichts nutzen. Da sind die Typen stur. Mit Deinem Widerspruch darf die Gegenpartei nicht mit SCHUFA oder anderen Androhungen den Partner bedrohen. Dies wäre bereits eine Anzeige wert. Unsere Meinung in Deinem Fall: Zuwarten
Hallo,
denke, die Liste derer, die auf “outlets.de” reingefallen sind, wird von Tag zu Tag länger.
Meiner Frau ist’s leider auch so ergangen.
Am 04. d.M. ist ihr – mit Datum 01.03.2011 – eine “Rechnung 2. Vertragsjahr” (Zeitraum 21.02.2011 – 21.02.2012) postalisch zugegangen. Eingeforderter Betrag: € 96,–.
Daraus ist zu ersehen, dass das Drama im vergangenen Jahr begann:
18.03.2010: Eingang einer Zahlungsaufforderung (e-mail) von “Outl.” (Durch diese e-mail erfuhr sie – nach der Rückkehr aus dem Urlaub – das 1. Mal überhaupt von dieser „Firma“).
28.03.2010: Widerspruch (e-mail) meiner Frau mit Begründung, dass ihr “Outl.” unbekannt sei, sie erst durch die Zahlungsaufforderung von der Existenz der Firma erfahren habe.
Am gleichen Tag Antwort von “Outl.”: man habe ihre “Support-Anfrage” erhalten, sie in das “Support-Ticket-System” (mit 16-stelliger ID) übernommen und ihre Frage würde in kürze beantwortet.
29.02.2010: Bestätigung (e-mail) von “Outl.”, dass die “Beanstandung“ eingegangen sei, des Weiteren viel Rechtsbelehrungs-BlaBla sowie dem “Bedauern, die Einwendungen zurück-weisen zu müssen”, da sie die Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe.
31.03.2010: Antwortschreiben meiner Frau (e-mail) in dem sie ihren Widerspruch aufrecht erhielt, da sie sich keiner Anmeldung bewusst sei und auf die nachprüfbare Tatsache ver-wies, dass sie seit ihrer “Anmeldung” bei “Outl.” (21.02.2010) bis dato (31.03.2010) die Seite nicht aufgerufen habe und auch nicht vorhabe, dies künftig zu tun. Außerdem bat sie um Kulanz in der Angelegenheit
01.04.2010: Zahlungs-Aufforderung (e-mail) von “Outl.”, unter Verweis auf die “schon mitgeteilten Gründe”, ohne auf vorangegangenen Widerspruch oder Begründung meiner Frau einzugehen. Darüber hinaus wurde eindringlich vor möglichen weiteren Kosten bei Nichteinhaltung der “Vertraglichen Pflichten” gewarnt.
04.04.2010: Meine Frau antwortet sarkastisch (e-mail) in dem sie sich für das gezeigte “Entgegenkommen“ der Fa. bedankt und diese im Freundeskreis „weiterempfehlen“ will.
08.04.2010: Eingang einer Zahlungserinnerung (e-mail), wieder gespickt mit Hinweisen auf verschiedene §§ des BGB.
Um mögliche, angedrohte Konsequenzen zu vermeiden, aber auch, weil zur damaligen Zeit die Seriosität von „Outl.“ von uns nicht angezweifelt wurde und meine Frau die „Schuld“ auf ihrer Seite sah, überwiesen wir letztendlich die geforderten € 96,– worauf am 19.04.2010 die Bestätigung der Zahlung durch „Outl.“ (e-mail) einging.
Nun ist, wie bereits einleitend angegeben, am 04.d.M. die „Rechnung 2. Vertragsjahr“ eingegangen. Wir haben bis dato noch nicht darauf reagiert.
Bitte sagen Sie uns, welche Schritte wir unternehmen sollten um aus dieser Falle heraus zu kommen.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
U. & H. Haubrich
Admin: Wir entnehmen einem Schreiben der Rechtsabteilung des V-NRW, auch im 2 Jahr gilt die Arglist, wenn im ersten Jahr nur nach massivem Druck die erste Rate des 2 Jahres-Vertrages bezahlt wurde, wenn der Verbraucher bereits zu dieser Zeit seinen Unmut / Widerruf / ungenügenden Kostenhinweis kund tat. Weiter wird empfohlen mit eingeschriebenem Brief auf die 2 Forderung zu Widersprechen und eine Zahlung zu verweigern. Dem schreiben sollte der Hinwies folgen, dass man die erste Rate nur nach Drohungen etc. beglichen hat, der Tatbestand der arglistigen Täuschung weiter gilt. Da wir ermahnt wurden, hier öffentlich zum Boykott von Zahlungen aufzurufen und die Seiten nur unter der Bedingung dass wir uns dem vorläufig fügen, online bleibt, können wir im Augenblick nur diesen Ratschlag weitergeben. (Stand 8.3.2011). Unser Rechtsanwalt klärt im Augenblick diese Anzeige.
Guten Tag,
Da ich eine Mahnung von Outlets.de auch über Euro 96.00 erhalten habe, mir nicht klar ist wie und was da vorging – bin ich auf Eurer (diese Seite) aufmerksam geworden, da es mir keine Ruhe ließ.
Eine Rechnung sollte im Anhang sein, war aber nicht – vorher gab es auch nie ein mail oder anderes.
Soll ich überhaupt auf die Mahnung reagieren? Bin ich einen Vertrag eingegangen?
Was soll ich machen?
Danke für die Unterstützung!
CHR
Admin: Christina da Du anscheinend keine Aktivierungsmail angeklickt hast, lass es mal bis ein Einschreiben kommt. Wie Du auch immer reagierst es gibt nur noch mehr Mahnungen. Wenn die Rechnung der erste Kontakt war, kannst Du Widerrufen, aber nur dann wenn du dich dort auch angemeldet hast. Oben in unserer Menüleiste findest Du sonst einen Musterbrief. Als Datum des Beginn der Widerrusffrist wäre in Deinem Fall das Rechnungsdatum.
Guten Tag!
Können Sie mir sagen ob ich die geförderten 96Euro zahlen muss oder nicht!
Können Sie mir einen Musterbrief per Email zu senden?
Vielen Dank!
Mfg
Andre M.
Admin: Hallo Andre, es gibt keinen Musterbrief einfach so bei uns, solche gibt es aber bei den Verbraucherschutzorganisationen, wir helfen nur Fall bezogen und da müssen wir wissen was und wie geschehen ist.