Bereits am 11. Januar hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einer Klägerin recht gegeben, auf der Seite von outlets.de zu wenig informiert gewesen zu sein, dass sie sich für einen kostenpflichtigen Dienst mit dem drücken des Buttons “Jetzt Anmelden” anmeldet und so Kosten von 2 mal 96 Euro generiert.
Die Richterin Dr. Stade sieht den Hinweis oben rechts als nicht ausreichend an,
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Urteils-Hinweise Quelle (>>>)
Gericht: AG Frankfurt
Aktenzeichen: 32 C 2609/10-72
Datum: 11.1.2011
Leitsatz (inoffiziell): bei Oulets.de ist der Preishinweis nicht deutlich genug erkennbar
Entscheidung:
Der am rechten Rand ohne weitere Hervorhebung angebrachte Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit wird dabei in der Regel nicht zur Kenntnis genommen. Diesen hätte die Beklagte deutlich – in unmittelbarer Nähe zum Anmeldefeld – hervorheben müssen, um eine wirksame Einbeziehung zu erreichen.
Hallo zusammen! O.G. Zahlungsaufforderung habe ich auch erhalten. Der Raiffeise Oberursel habe ich bereits eine mail geschrieben und sie in Kenntnis gesetzt. Was mich nur nervt sind diese leeren Drohungen mit neg. Schufaeintragungen.
Laut einem Gerichtsurteil des Amtsgericht Halle (Beschluss v. 09.12.2009 – Az. 105 C 4636/09) sind vorgenannte Androhung eines negativen Schufaeintrags unrechtmäßig. Durch Einstweilige Verfügungen und unter Androhungen eines Bußgeld wurde der Beschuldigten Fa. untersagt, derartige Drohungen auszusprechen, da die Forderungen der IContent GmbH unbegründet und durch vorspiegeln falscher Tatsachen darauf abzielen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil herbeizuführen.
Die Drohung mit einem widerrechtlichen negativen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist nicht nur als Drohung der Kreditgefährdung gem. § 824 BGB anzusehen, sondern erfüllt den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB, da es sich bei der drohenden Kreditgefährdung um ein sog. “empfindlichrd Übel” handelt.
Es folgt die zweite Strafanzeige. Meine Geschichte ist mit eurer deckungsgleich. Ich war mir nur nicht über einen Vertragabschluss und die fortlaufende Kosten bewusst, und habe damals im Glauben, es handelt sich lediglich um eine Aktivierungsmail, die email bestätigt.
Grüße, und bloß nicht zahlen. Ab in den Papierkorb mit dem Müll!
Admin: Ganz lieben Dank für Deine ausführlichen Informationen.
Hallo Benni,
was mache ich jetzt also – was ist richtig?
Ich finde mich leider erst nach diesem Reinfall auf dieser Seite wieder.
Soll ich zahlen oder nicht?
Was kann mir passieren?
Die Widerrufsfrist ist leider schon verstrichen.
Hi,
mein Mann ist leider auch drauf reingefallen und hat leider schon die erste Rate direkt bezahlt und mir erst hinterher davon berichtet, hatte damals die Sparkasse (glaube Düren) angeschrieben – keine Chance auf Rückzahlung, bzw. Rückbuchung des Betrages, jetzt haben wir auch eine Rechnung und schon “letzte Mahnung” erhalten für das 2. Vertragsjahr – zahlbar bis 13.05. auf Konto der ProPaymant GmbH Raiffeisenbank Oberursel.
Wir werden auch nicht zahlen… Mal gespannt, wie es weitergeht. Mein Mann hatte zwar gezahlt, aber zur Verfügung gestellt wurde ihm der Dienst nicht..
LG Kröte
Admin: ja das 2 Vertragsjahr macht anscheinend auch den Juristen Probleme. Eigentlich ist mit der Zahlung einer Rate/Teilzahlung ein Vertrag zustande gekommen, dieser geht über 2 Jahre. Wie aber festgehalten wurde erlischt dabei nicht die “Arglist” oder der “Betrug”. Das bedeutet, wenn die erste Rate nur mit Arglist/Trick, falschen Tatsachen zustande gekommen ist, ist auch die 2. (oder jede weitere) Rate anfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn die erste Rate nur nach massivem Druck und Androhungen gezahlt wurde. Zudem verspricht outlets.de “immer aktuelle Links” und “immer auf dem neusten Stand bei Schnäppchen”, die Kunden zu informieren.
Bei outlets.de sind aber veraltete Seite, ja sogar Seiten von Firmen die keinen Eintrag wünschten vorhanden. Der Einstieg war über 8 Monate immer der gleiche. somit hat auch outlets.de ihren Vertrag nicht erfüllt und die 2. Rate ist nichtig. Wenn Dein Mann sich also angemeldet hat ohne zu wissen dass er eine kostenpflichtige Seite abonniert, dann das aktivierungs–Mail nicht bestätigt hat (sonst hätte er ja zugriff auf die Seiten) ist nach unserer Auffassung kein Vertrag zwischen 2 Parteien vorhanden und man könnte sogar die erste Rate zurückfordern. Die 2. aber kann sicherlich bestritten werden.
was mache ich jetzt also – was ist richtig?

Ich finde mich leider erst nach diesem Reinfall auf dieser Seite wieder.
Soll ich zahlen oder nicht, heute bekam ich eine Zahlungsaufforderung …
Was kann mir passieren?
Die Widerrufsfrist ist leider schon verstrichen.
:-O
Admin: Passieren… tja.. Du kannst darauf aufbauen, dass Du nie willentlich einen Vertrag eingegangen bist. Dieser sei nur darum entstanden, weil Du nicht gebührend auf die Kosten aufmerksam gemacht worden bist. Da gibt es Richter die werden Dir recht geben. Wenn es denn zu einem Mahnbescheid kommt. Du kannst, dies auch dem Betreiber schreiben, dann haste wenigstens etwas in der Hand. Dieser wird wohl Deinem Schreiben widersprechen und weiter Mahnen, aber es wird wohl kaum ein Mahnbescheid eintreffen.
Nicht Zahlen und tot stellen!
Hallo,
auch ich bin, wie scheinbar so viele andere, dem Internet Abzocker outlet.de im Dezember 2009 auf den Leim gegangen. Leider habe ich mich durch den massiven
Druck hinreißen lassen, den geforderten Betrag von 96,– € zu bezahlen. Danach habe ich per Mail an outlet.de meine Kündigung kundgetan, da mir leider nicht bewusst war, dass es sich um einen 2-Jahres-Vertrag handelt.
Jetzt nach über einem Jahr werde ich wieder mit Mahnungen überschüttet, gestern habe ich nun die letzte Mahnung erhalten. In dieser Mahnung wird darauf hingewiesen, dass durch die Zahlung des Entgeltes für das 1. Vertragsjahr ein faktsiches Schuldanerkenntnis und ein Vertrag pro heredo gestio geleistet wurde. Es wird des Weiteren mit Rechtsanwalt/Inkasso und negativer Schufa gedroht.
Durch Zufall bin ich dann auf diesern Blog gestoßen und habe mit großem Erstaunen festgestellt, dass es noch viele andere Menschen gibt, die auf diese Masche hereingefallen sind.
Es wird nun geraten, dieser Mahnung nicht nachzugeben und einen Widerspruch einzulegen. Ich bin leicht verunsichert, was ich machen soll. Zahlen und die Sache unter “Aua macht schlauer” verbuchen, oder es aussitzen und Gefahr laufen, dass es zu einem Rechtstreit kommt, der mich vermutlich noch mehr kostet, als die nun geforderten 101,– €.
Was tun sprach Zeus?
Admin: Hallo Anja. Von Rechtens ist auch in Deinem 2 Jahr noch der selbe Umstand hängig, dass Du nie willentlich einen Vertrag geschlossen hast. iContent kann wohl nun beweisen, dass du mit Deiner ersten Zahlung bewusst den Vertrag gelöst hast, aber wie du weisst, hast du nur bezahlt nach massivem Druck der Gegenpartei und wohl auch aus Angst von weiteren kosten und SCHUFA etc. diese Angst wurde Dir aber von der Gegenpartei auferlegt und ist deshalb nicht Rechtens.
Also kannst du auch auf die zweite Rate Widerspruch einlegen, zumal die Seite Outlets,de seit Monaten keine neuen Angebote mehr einstellt, alte Adressen aufweise und das Angebot nicht mehr pflegt. Im Vertrag aber steht, dass Outlets.de immer aktuelle Links zu Schnäppchen anbietet. So hat outlets selber den Vertrag gebrochen und seine Versprechen nicht mehr gehalten. Zahlen würde ich daher nicht.
Hallo, mein Mann hat gestern per Mail und heute auf dem Postweg exakt die gleiche Mahnung wie Cornelia erhalten. Der Wortlaut und die Daten sind gleich.
Wir kannten die Seite überhaupt nicht und sind uns nicht bewußt, sie vorher überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Trotzdem drohen die uns mit der gespeicherten IP-Adresse…
Ich denke mal, wir werden die Sache heute mal einem befreundeten Anwalt übergeben!
Beluga59: Steffi es ist sicher gut mit eurem Freund darüber zu reden, wie Dein Fall aber aussieht musst du keine Angst haben, dass diese Forderung auch Rechtens ist. Wenn du keine Aktivierungs-Mail benutzt hast, ist auch kein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen.
Hallo ich habe heut diese Mahnung erhalten aber ich werde auf keinen Fall bezahlen
die sollte man echt wegsperren.
LETZTE MAHNUNG
Sehr geehrte/r Herr/Frau …….,
die Rechnung RE50-777117 vom 16.02.2011 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 23.03.2011 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.Die vorstehende Forderung wurde von der IContent GmbH an die ProPayment GmbH abgetreten.
Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
——————————————————
12-Monatszugang für Outlets.de – 96,00 EUR
Zeitraum: 05.12.2010 – 05.12.2011 – Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Verzugspauschale: 5,00 EUR
Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
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Zu Ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank http://www.Outlets.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.Outlets.de mit der IP-Adresse 93.232.177.196 unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten und jederzeit unter http://www.Outlets.de einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.
Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden.
Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und ggfs. weitere Nachteile wie eine negative Auswirkung auf Ihre Kreditwürdigkeit.
Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum
09.05.2011
durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
50-MMMBBM-777117-QWWQQQ-2
auszugleichen.
Die Bankverbindung lautet:
Inhaber: ProPayment GmbH
Konto: 88 366
BLZ: 500 617 41
Bank: Raiffeisenbank Oberursel
IBAN: DE43 5006 1741 0000 0883 66
BIC: GENODE51OBU
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 0180 5993177-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent / Minute) zur Verfügung.
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertragsschluss auf Outlets.de
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Outlets.de – Vertragsabteilung
————————————————————————-
Persönliche Rechnungssignatur:
IContent GmbH – Borsigstr. 35 – 63110 Rodgau
Geschäftsführer: Tomas Franko
HRB 45484 Amtsgericht Offenbach
Steuernummer: 035/236/02148
Schon sehr interessant, ich hatte am 30.04. zwei letzte Mahnungen erhalten. Der Text deckt sich nicht mit dem oben angegebenen, es wird zb. keine IP Adresse angegeben. Bitte Beschwerde an die Raiffeisenbank in Oberursel richten …. evtl. wird das Konto dann auch gesperrt. Grüßle
Beluga59: Diesen Aufruf kann ich nur unterstützen!!
Noch mal, das ist der Hammer liebe Leute. Folgender Verdacht, es gibt zwei Versionen von Mahnungen, zum einen für jene die in die Falle getappt sind und jene denen eine Anmeldung unterstellt wird. Es wäre interessant zu wissen, ob jene Mahnungen mit IP Adressen wirklich eine Anmeldung zu Grunde lag. Das Zweite … meine Rechnungsnummer vom 25.11.2010 748579. Das sind zu cornelia schon mal rund 30000 !!! Rechnungen zu je 96 €. Das ist doch unglaublich.
Beluga59: Nach unseren Mail zu schliessen ist dies richtig. Ob Aktivierungs-Mail (= Vertragsbestätigung) angeklickt wurde oder nicht, es wird gemahnt.
Hallo Peter,
die Mahnungen kommen (wie der Admin richtig erkannt hat) auch wenn das Kundenkonto nicht aktiviert wurde.
Bei mir ist nachweislich die Anmelde IP Adresse nicht an meinem Standort zu bekommen; eine Mail zur Aktivierung des Kundenkontos habe ich nie erhalten und trotzdem wurden mir per Mail die Zahlungsaufforderung und die Mahnungen zugestellt.
Abgesehen davon treffen die Anmeldedaten schon gar nicht auf mich zu.
Der Kundenservice hat mir übrigens bestätigt, dass die Aktivierung nicht erfolgt ist und ich nicht die Person sein kann, die die Anmeldung durchgeführt hat.
Trotzdem ist Outlets der Meinung, ich sei nun in der Zahlungspflicht.
Schöne Grüße
Robert
Hallo Robert, danke für Deine Nachricht. Allerdings werde ich daraus nicht recht schlau. Die Anmeldedaten stimmen nicht, dennoch bekommst Du Post? Wann soll denn Deine angebliche Anmeldung erfolgt sein? Ich meine das das Schreiben von Cornelia (letzte Mahnung) einen teilweise anderen Satzbau / Inhalt hat als das Meine. Bei mir wird nur von Anmeldedaten und Mailadresse gesprochen, keine IP Angabe wie bei Cornelia.
Egal wie dem auch sei, ich habe an die Raiffeisenbank in Oberursel geschrieben, Sie auf die Führung des Kontos hingewiesen, eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet und ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gesandt.
Grüßle
Hallo Peter,
tja, da hat Outlets irgend woher meine Mailadresse (vielleicht gekauft) und generiert eventuell die Anmeldungen über Hintermänner selbst.
Oder irgend jemand hat einen Schreibfehler in seiner Mailadresse gemacht.
In den unzähligen Blogs taucht immer wieder die Frage auf, wie diese angebliche Anmeldung bei Outlets entstanden sein könnte – aber eine Antwort habe ich noch nicht gefunden.
Mit der Staatsanwaltschaft bin ich auch schon in Kontakt – aber das ist halt eine Behörde…
Grüße
Robert
Hallo Robert, in meinem Fall bzw. sind es ja nun schon zwei, gab es 10000 keine Anmeldung. Also die Frage, wie oder wer war dort aktiv. Da Sie in der Mahnung anders als bei Cornelia keine IP angeben, liegt der Verdacht nahe, das die selber Leute ansetzen.
Zermartere Dir nicht den Kopf wir werden nicht hintersteigen bis evtl. etwas über Verfahren rauskommt.
Na mal sehen was der Staatsanwalt tätigt und die Polizei, Anzeige ist bei beiden erstattet worden. Grüßle
Bei mir ist eine aenlich letzte Mahnung eingegangen,interessanter allerdings das die zweite Mahnung am 28.04.2011 per Email kam und die letzte Mahnung am 27.04,2011 verschickt – per Post – wurde.
Um unangenehmen Forderungen-Gerichtlicher weisse welche Sie scheinbar nicht scheuen-habe ich fuers erst mal gezahlt.
Rueckzahlung des Betrages ist laut meines Anwalts(Verwanter) nach einem Grundsatzurteils bei dieser Art der Abzocke-vor allem bei diesem Unternehmen recht sicher.Auf einen wirklichen Streit vor Gericht koennte man es bei einer Gemeinschaftklage ankommen lassen.
Abschluss (( Vertragsabschluss scheinbar bei mir am 25.11.2010 ) waere mir nicht bewusst aber mal egal) Zahlunserinnerung per Emai am 22.02.2011 ??? per Emil sowiso fuern Arsch – Vieleicht Spamfilter-wenn ueberhaupt – Mahnung per Email auch nich gerade serios und dann das wie oben genannt. Habe mich bei denen ebenfalls per Email zurueck gemeldet – ohne Antwort – verunsicherung durch Gerichtsurteile finde ich auch nicht hilfreich.
Admin: Bitte beachte, dass keines der Gesprochenen Urteile die Zahlpflicht betrifft. Es ging vielmehr darum die Arglist zu beweisen. Diese konnte nicht nachgewiesen werden, weil der Kläger (im Fall Witten) diese selber widerlegte. Es gibt bis heute 3. Mai 2011 kein Urteil, dass Benutzer dieser Seite zu einer Zahlung verpflichteten, die UN-willentlich den Knopf Anmelden benutzt haben, weil sie an ein Schnäppchen-Forum glaubten.
Ich möchte gerne mal eine Zusammenfassung geben, wie man reagieren sollte, damit nicht jeder immer neu anfragt.
- NICHT REAGIEREN AUF, RECHNUNGEN, ZAHLUNGSERINNERUNGEN, MAHNUNGEN, INKASSOBESCHEIDE
- SOLLTET IHR ALLERDINGS EINEN MAHNBESCHEID (BITTE PRÜFEN OB DER ECHT IST,IHR MÜßT DEN EMPFANG BESTÄTIGEN) MÜßT IHR AKTIV WERDEN, ES IST ALLERDINGS SEHR UNWAHRSCHEINLICH DAS MAN SOWAS ERHÄLT
- AUF KEINEN FALL IRGENDEINER ZAHLUNGSAUFFORDERUNG NACHKOMMEN
- SOLLTET IHR EUCH NICHT ANGEMELDET HABEN, AUF DEN SEITEN, DANN KÖNNT IHR EINE STRAFANZEIGE ERSTATTEN, BEI EURER DIENSTSTELLE ODER ONLINE BEI DER POLIZEI
- NACHFRAGEN GEHEN AUCH NOCH BEI, WENN IHR EUCH NICHT GANZ SICHER SEIT
DIE KENNEN SICH GUT MIT “DENEN” AUS.
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/urteilsdatenbank.html?view=joomd&layout=detail&id=17
http://www.schulze-greif.de/kontakt/index.php
Lieben Gruß
So, heute erhielt ich eine Antwort auf mein Anschreiben an die Raiffeisenbank in Oberursel mit dem Hinweis, das Sie ein Konto für Abofallenbetreiber führen.
Je mehr sich unter anderem dort beschweren, um so schneller wird auch dieses Konto dort gelöscht !!!
Sehr geehrter Herr ****,
hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht vom 30. April 2011 und danken für den Hinweis.
Wir werden der Sache nachgehen !
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenbank Oberursel
Innenrevision
Klaus ******
Innenrevision
Raiffeisenbank Oberursel eG
Telefon: 06172-9955-1160
Fax: 06172-9955-1441
Admin: Juhu…………………
Danke Peter, für die Ausführung.
Wenn ich jetzt aber tatsächlich mich angemeldet habe aber diese Zahlungsinformationen übersah, was mache ich dann? Auch abwarten?
Was kann mir passieren?
Wäre dankbar für Ihre Antwort!
Oh man, ich bekomme Panik!
Hallo, ich habe gestern eine Mahnung bekommen, den Rechnungsbetrag soll ich auch an die neue Kasse überweisen ProPayment GmbH, Konto 88366
ich habe mich noch nicht mit denen in Verbindung gesetzt.
was kann ich jetzt tun, gleich einen Anwalt einschalten und gegen die Mahnung vorgehen oder alleine einen Beschwerdebrief verfassen und auf das letzte Urteil der Richterin FFM eingehen?
Du machst gar nichts. Erstmal nicht darauf reagieren. Und ProPayment ist keinesfalls neu, was die Kooperation mit Outlets betrifft. Erst vor einem Monat wurde deren Konto bei der Taunus Sparkasse gekündigt / geschlossen. Gruß
Beluga: Richtig Peter…..
Nix da …. ließ die Beiträge. NICHT zahlen und auch NICHT reagieren. Abwarten. Wenn Du Dich nicht angemeldet haben solltest, erstattest Du ein Strafanzeige bei Deiner Polizeidienststelle oder im Internet. Aber nur dann !!!!
Leider haben die Abzocker einen neuen Partner gefunden wäre gut wenn die auch bescheid bekommen mit wem die da zusammen Arbeiten.
Viel Erfolg
Die Bankverbindung lautet:
Inhaber: ProPayment GmbH
Konto: 88 366
BLZ: 500 617 41
Bank: Raiffeisenbank Oberursel
IBAN: DE43 5006 1741 0000 0883 66
BIC: GENODE51OBU
Admin: Danke und an alle die eine Aufforderung mit einem solchen Zahlschein bekommen haben; Jeder Brief zählt!!!
Japp … was soll ich sagen, auch ICH habe solch tollen Brief bekommen
…ProPayment GmbH … Raiffeisenbank in Oberursel … und nun ?? nix tun ? oder doch irgendwie auf irgendwas reagieren … also zahlen tu ich NICHT, das ja mal Fakt !
Nix da …. ließ die Beiträge. NICHT zahlen und auch NICHT reagieren. Abwarten. Wenn Du Dich nicht angemeldet haben solltest, erstattest Du ein Strafanzeige bei Deiner Polizeidienststelle oder im Internet. Aber nur dann !!!!
Kontokündigung bei Internetfallen, Internet-Abzockern oder der für sie tätigen Inkassounternehmen
In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.
Distanzierung von jeder Art unseriöser Geschäfte
Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber, die im Internet von Verbrauchern als sog. “Internetfallen”, “Internetabzocker” oder “Abofalle” bezeichnet werden. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser Geschäfte. Dies betrifft auch Unternehmen, die Inkassotätigkeiten für solche internetbasierten Dienstleistungen durchführen.
Entsprechende Geschäftsbeziehungen werden wir weiterhin kündigen. Die Taunus Sparkasse wird sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen, dass unseriöse Geschäfte über ein Konto der Taunus Sparkasse abgewickelt werden, die geeignet sind, den guten Ruf der Sparkasse in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Auch wir fühlen uns insoweit als Betroffene unseriöser Geschäftspraktiken.
admin: Es gibt Meldungen die freuen sicher nicht nur uns.
Das sag ich Dir. Es scheint doch Bewegung in der Justiz zu geben, die den Ganoven nach und nach den Hahn abdrehen. Diese positive Tendenz freut sicher die Meisten. Schön wäre wenn man zu dem Urteil noch das Aktenzeichen hätte. Gruß
Admin: Leider sehen dass nicht alle Richter gleich. Gerade bei outlets.de scheinen sich die Richter nicht einig. Da wird in einigen Bundesländer explizit hingewiesen, dass die Kostenhinweise nicht genügend sind und andere Staatsanwälte lassen nicht mal die Klage zu und verweisen auf gebührende Hinweise.
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