…..so langsam mausert sich Thomas Meier als Anwalt für die abgezockten Personen und es scheint, dass er vermehrt Erfolg mit nach Hause nimmt.
Ein wichtiges Urteil, erstritt er nun beim AG-Frankfurt.
Hier hält erstmals ein Richter fest, dass man von Kostenfolgen überrascht sein kann und diese nicht erwarten muss, selbst dann nicht, wenn ein Kostenhinweis gegeben ist.
Dieses Urteil könnte man nun vermehrt heranziehen bei Abzockerseiten die ein Schnäppchen-Forum vorgaukeln, Downloads anbieten, oder mit gratis für Mitglieder werben. Es wäre zu wünschen, dass mehrere Richter endlich einsehen, dass hier weder Angebot noch sonst ein Dienst, auch nur einen Euro wert sind. Eine veraltete und nicht nach geführte Link-Sammlung wie bei outlets.de ist doch keine 200 Euro wert. Genauso wenig wie eine Seite die Downloads anbietet dies es überall gratis gibt. Die Richterin in Witten war anderer Meinung, warum fragen sich heute noch viele Bürger.
Der genaue Wortlaut:
das Amtsgericht Frankfurt stellt fest, dass eine Zahlungspflicht auch dann nicht besteht, wenn ein Kostenhinweis auf der Homepage eventuell vorhanden war (29 C 2583/10). Für die Frankfurter Richter ist es unerheblich, ob ein Kostenhinweis vorhanden ist oder nicht. Nutzer der Seiten hätten erwarten dürfen, dass die Nutzung kostenlos ist. Content4you GmbH-Geschäftsführer Villiam Adamca sieht das sicher anders muss aber neben den vollen Gerichtskosten auch die Forderung begleichen bzw. zurück zahlen.
Quellen:
Homepgae Rechtsanwalt Thomas Meier >>>
Verbraucherschutztv.de >>>
Vielen, vielen Dank…. das beruhigt doch ungemein, dass endlich auch mal ein Richter hinter den abgezockten Menschen steht und “Recht spricht”!
Vielleicht ist ja auch der mal in so eine Falle getappt…
Danke…Danke…Danke….
Beluga… Du bist toll!