Die DOZ hat seit dem 5 Mai 2009 (Zweitausend-Neun) keine offizielle Zulassung für ihre Inkasso-Dienste. Einzig eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss vom Kammergericht lässt diese Firma leben. Mehr als 2 Jahre brauchte es um am 25. August 2011 endlich einen Verhandlungstermin zu finden.??? In dieser Zeit wurden zehntausende mit “unüblichen” Mitteln zum zahlen von Abofallen und weiteren fraglich Forderungen “gezwungen”. Dies obwohl man der DOZ mitteilte, dass ein Inkasso-Betrieb abklären muss ob die Forderungen die sie eintreiben, begründet sind. Und dennoch können solche Firmen über 2 Jahre wirken?
Ist dies alles auch ein Grund, dass auf einmal Herr Michael Burat “Inhaber” der iContent ist? Verarscht hier Tomas Franko seinen Freund und lässt ihn ins offene Feuer rennen?
Und was passiert mit der DIG (Deutsche Internet Inkasso GmbH) auch hier steht Burat mit Réka der Frau von Franko Tomas mit beiden Beiden feste drin….Die DIG soll wohl die DOZ (Deutsche Zentral Inkasso) ablösen, sollte in wenigen Tagen negativ entschieden werden.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, distanziert sich von dem Unternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“, Bundesallee 47, 10715 Berlin und hält fest
“Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten.” Letzteres wird von Burat behauptet.
Langsam wird es eng um die Gruppe Burat/Franko/Soldwisch und CO. Gleichzeitig veröffentlicht ein Forum 1757 Lockvogelseiten zur Abofalle Outlets.de. (Original hier >>)
Das Kammergericht in Berlin kommt indes in Zugzwang und lässt verkünden.
Berlin-Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso (PM 11/2011)
Hinweis wegen telefonischer Anfragen und schriftlicher Eingaben zum Verfahren „Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ (Stand: 11. August 2011)
Der Verfahrensstand entspricht weiterhin der Mitteilung vom 26. Januar 2011. Gegen den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch das Kammergericht als Verwaltungsbehörde ist Anfechtungsklage eingelegt worden. Für die Entscheidung darüber und das entsprechende Gerichtsverfahren einschließlich Verhandlungstermin ist ausschließlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.
Nach hiesigen Informationen hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Verhandlungstermin für den 25. August 2011, 11.00 Uhr anberaumt (Kirchstrasse 7 Saal 4304 in Berlin). Beachten Sie aber wegen des genauen Termins die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts dazu (Tel. der dortigen Pressestelle: 030/9014-8008).
Bitte sehen Sie deswegen von Anfragen und Eingaben an das Kammergericht zu diesem Verwaltungsprozess ab. Darüber hinaus sind weder die Pressestelle noch die für das Registrierungsverfahren zuständige Fachabteilung befugt, rechtlichen Rat zum Umgang mit Forderungsschreiben von Inkassounternehmen zu erteilen. Es wird deshalb anheimgestellt, anwaltlichen Rat einzuholen oder Kontakt mit Beratungsstellen zu Verbraucherrechten (Verbraucherzentralen) aufzunehmen.
Was bisher geschah..
Pressemitteilung
Berlin, den 26.01.2011
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30 – 33, 10781 Berlin
Die Vorgänge um die Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und um den Widerruf dieser Registrierung haben erhebliches Presseinteresse ausgelöst sowie zahlreiche sonstige Anfragen zum Verfahren veranlasst.
Zum gegenwärtigen Sachstand:
Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.
Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.
Gesch-Nr.: IX – 7525 G 1 KG (26/09)
Hintergrundinformation:
§ 14 Nr. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) lautet: „Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften, (…), 3. wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs rechtfertigen; dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person in erheblichem Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus erbringt oder beharrlich gegen Auflagen verstößt.“
Quelle Berlin.de/Kammergericht >>>
DIG = Deutsche Internet Inkasso GmbH: Geschäftsführer: Franko Réka (Seit Sommer 2011 /Frau von Tomas Fanko)
DOZ = Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Geschäftsführer Bernhard Slodowisch
Die DOZ wird hier von den Rechtsanwälten Sorge und Lohmanns aus München vertreten.
Brigitte schreibt:
24.10.11
Ich bin auch ein Opfer der outlets de. -Falle.
Habe leider 1 mal gezahlt und nach einem Jahr eine 2. rechnung erhalten.
Sollte sie im Mai begleichen was ich nicht getan habe.
Heute habe ich von IContent GmbH einer Inkassofirma eine Nachricht bekommen das ich 156,12 Euro zahlen soll.
Was soll ich tun?
Wer hat auch von dieser Inkassofirma schon ein Mahnbescheid bekommen.
iContent ist kein Inkasso-Unternehmen, das ist der Betreiber der Seite Outlets,de. Welches Inkasso Unternehmen hat Dir denn geschrieben? Die Deutsche Zentral Inkasso ??
Wenn Du die zweite Rechnung nicht bezahlen willst (und auch die darauf folgenden, da der Vertrag sich ja aut. verlängert) musst Du belegen, dass Du die erste Forderung nur beglichen hast, weil die Mahnungen etc. dich derart eingeschüchtert haben.
Ansonsten hast Du eigentlich einen Vertrag abgeschlossen und diesen mit Deiner Zahlung auch bestätigt. Dazu reicht ein Schreiben in dem du mitteilst, dass Du nach wie vor der Meinung bist, damals nicht ordentlich über die Kostenpflicht hingewiesen geworden zu sein. Die Forderung wurde nur beglichen, nachdem massive Drohungen an Dich gerichtet wurden. Aus diesem Grund verweigerst Du die zweite Rate und kündigst vorsorgliche alle weiteren Verpflichtungen.
Es werden dann wohl weitere Mahnungen folgen, aber dann kannst du auf den Mahnbescheid warten. Ob’s hilf wissen wir im Augenblick nicht, Burat sucht gerade Opfer die er vor die Amtsrichter ziehen kann, die die zweite Rate nicht begleichen wollen.
Ich habe den Brief zur Sammelklage zu Euch geschickt. Allerdings habe ich bei der Vertragsnummer das Aktenzeichen eingegeben, da ich keine Nummer hatte. Ich hoffe, es wird etwas geschehen, damit denen das Handwerk gelegt wird. Meine erste Mahnung ist letztes Jahr ins Haus geflattert, damals noch von der “RAZ”. Ich konnte mich noch nicht einmal an den Besuch dieser Seite erinnern. Jedenfalls habe ich keine Aktivierungs Email oder ähnliches erhalten, überhaupt keine Email zu diesem sogenannten “Vertragsabschluß”. Das erste was ich bekam war eine “Letzte außergerichtliche Mahnung”. Die kam 2 Monate nach “Vertragsabschluß”. Ich habe nicht reagiert, habe mich aber rechtlich erkundigt und nicht gezahlt. Dann hatte ich eine Zeit Ruhe. Jetzt wieder Mahnungen mit Gerichtsurteilen usw. Es nervt!!!!! Danke für die Infos in Eurem Blog!
Ich reihe mich als Opfer in die Outlets.de Falle mit ein,
….war auch in der 14 tägigen Frist (lt. deren AGB) in schriftl. Wiederspruch incl. Wiederspruch zu Mahnschreiben gegangen, die seitens der Deutschen Zentral Inkasso (DZI) und deren Unterstüzung gegenüber Outlets ignoriert werden. Selbst Hinweisen und Belegen zur kriminellen Vorgehensweise seitens Outlets.de werden ignoriert oder soll ich sagen unterstüzt. Ich weiß nicht welche Schmiergelder hier fließen, niedrig sind sie nicht.
Mal sehen was von Rechtstaatlichkeit am Schluss der Rechtsprechung noch übrig bleibt.
Eigentlich gibt es schon in Halle eine Rechtsprechung bezüglich der illegalen Androhung zu einem Schufaeintrag (was in meinem Falle auch geschehen ist) gegen das Deutsche Zentral Inkasso mit Strafandrohung einer hohen Geldsumme, ist aber sicher im Sande verlaufen.
Ich warte jetzt auf den gerichtlichen Mahnbescheid und werde entspr. dann Anwaltlich gegen o. g. Institutionen vorgehen. Anwaltlicher seits bin ich strikt abgeraten worden zu zahlen.
Aussitzen statt “Angstzahler”.
Sollte der Gerichtliche Mahnbescheid kommen, wede ich innerhalb der gesetzlichen Pflicht (14 Tage) meinen Wiederspruch einlegen und Anwaltlich vorgehen.
Meine Rechtschutz hat bereits eine Zahlungsübernahme zum Vorgang schriftl. erteilt.
Ich hoffe den Betrügern bald das Handwerk legen zu können.
Gruss A.B. aus Dresden
Hi Ufried, und wie du recht hast!!! Und heutiges Urteil ist die beste Bestätigung dafür…
Mich würde jetzt nur interessieren, wieviel Nullen sollen Schmiergelder haben..
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Und so eine wichtige Entscheidung dauert mehr als 1 1/2 Jahre? 1 1/2 Jahre in denen unschuldige Bürger drangsaliert werden? Du meine Güte wo sind wir nur gelandet….
Ja, da stellst du dir die gleiche Frage wie wir uns auch…
Das hieße doch, dass die gar nicht berechtigt sind, forderungen einzutreiben… oder?
Ein Arzt oder Therapeut, der keine Zulassung hat, darf doch auch nicht mit den Kassen abrechnen… ???
In der Theorie bis zu diesem Datum zu mindest.. Man kann in unserem Lande auch ohne Zulassung Bürger schikanieren, betrügen, ausnehmen.. Alles rechtens…