Outlets.de Schlusswort

Beluga59 16. August 2011

Outelts.de: Rechtsprechung in normalen Deutsch: Stand 16. August 2011. Was auch immer Sie auf Blogs, Foren oder Verbraucherschutz-Seiten lesen, beachten sie folgendes. Benutzen Sie keine Musterbriefe, wenn diese nicht genau Ihre Situation wieder geben.

Bis heute konnte keiner der involvierten Firmen rund um Outlets.de einen widersprochenem Mahnbescheid aufheben. Stand 16. August 2011

Gehen wir davon aus, dass es Verträge zwischen Outlets.de und Interessenten gibt, können diese nur via AnmeldemaskeAktivierungsmailBestätigung statt finden. Diese 3 Schritte sind nötig um das Forum/ den Account überhaupt zu nutzen.

  • Das ausfüllen der Anmeldemaske alleine ist keine gültige Anmeldung bei Outlets.de wen der kostenpflichtige Vertrag nicht willentlich geschlossen wurde.
  • Wie andere Amtsgerichte hat als Beispiel das AG Helmstedt bereits im April /11 entschieden dass die Kostenhinweise bis Mai 2010 ungenügend waren. Die iContent hat darauf die Klage zurückgezogen. (>>>)  oder hier als Bild>>>
  • Gleiches AG wie oben bestätigt in der selben Begutachtung “ ..zum anderen ist die Klausel “Vertragsinformationen” unwirksam, da sie aufgrund ihrer Platzierung auf der Internetseite überraschend ist, § 305 c Abs. 1 BGB.”. Damals waren diese Hinweise noch rechts zwischen Angeboten etc. versteckt und als “Informationen” getarnt.. Dies hat Outles.de im Juni 2010 angepasst. Seither sind die Vertragsinformationen oben Rechts angebracht. (Bild  rechter Teil bis Mai 2010 >>>)

Diese Vereinbarung bekräftigt Outlets.de selbst in ihren AGB.  Die in den AGB erwähnte einseitig aufgehobene Widerrufsfrist  ist nicht bindend, es gelten für alle Personen die einen solchen Vertrag eingegangen sind die Frist von 14 bzw. 30 Tagen für einen ordentlichen Widerruf.

  • Die Widerruf-Frist beträgt 14 – 30 Tage ab Datum der Bestätigung der Anmeldung (Klick auf den Aktivierungslink).

Somit zum ersten.

1)  Wer die Aktivierungsmail nicht bestätigt hat, hat dennoch einen Vertrag mit Outlets.de abgeschlossen.

2) Wer die Aktivierungsmail bestätigt hat, hat einen Zugang zum Schnäppchen-Forum gewünscht und gleichzeitig die AGB zwei mal bestätigt.

3) Wer sich vor dem 5.10.2010 angemeldet hat, auch wenn er die erste Rate bezahlt hat, muss nichts bezahlen. >>>

1) Ab diesem Zeitpunkt steht fest, wer sich wohl im Internet Angemeldet hat, aber nach dieser Anmeldung keine Aktivierung auslöste, kann (muss aber nicht)  der Outlets.de melden, dass es sich um einen Irrtum handeln muss und keine Vereinbarung vorhanden ist. Der Forderung ist dabei zu widersprechen. Dies kann auch nach der Widerrufsfrist geschehen.  In diesem Schreiben sollte man darauf Hinweisen, dass man darauf besteht, dass die eingegebenen Daten nicht weiter gegeben werden dürfen und sie deren Löschung beantragen. Dieses Schreiben sollte Eingeschrieben versandt werden, in Deutschland mit Rückschein.  Behalten Sie dieses Schreiben und die Bestätigung auf. iContent lässt oft viele Monate verstreichen um dann dennoch wieder zu mahnen.

Sollte iContent nun die Forderung dennoch an einen Dritten (InkassoBüro etc.) abgeben, macht sich iContent strafbar.

Weiter steht fest.

2) Wer die Aktivierungsmail erhalten-  (mit angefügten AGB) und hier den Aktivierungslink bestätigt hat, hat den Zugang zum Schnäppchen-Forum bestätigt. Er hat zudem 2 mal bestätigt, die AGB gelesen, oder auf diese Hingewiesen worden zu sein und auch die Datenschutzerklärungen eingesehen zu haben. Hier stellen mehrere Urteile fest: Wer den Kontrollhaken gesetzt hat, ist selber Schuld wenn er die dazugehörenden Bedingungen nicht gelesen hat. Auch wurde im E-Mail nochmals auf die AGB hingewiesen.

Jedoch können die Kosten dennoch überraschend sein. Bei einer Anmeldung zu einem Forum oder Zugang wie in etwa Ebay anbietet, ist es durchaus üblich, dass persönliche Daten eingegeben werden müssen. In den AGB der iContent werden die Kosten nicht auf der ersten Seite dargestellt, vielmehr wird mit hinterlegtem Hintergrund auf die Widerrufsfrist hingewiesen. Die Kosten folgen erst viel später (mehrmaliges Scrollen nötig). Dies Gesamtkosten der Vereinbarung (2 Jahre a 96 Euro),  werden in den AGB nicht erwähnt. Weiter wird in den AGB von Vertragslaufzeit, Vergütung, Anpassung der Vergütung gesprochen. Dies ist kein klarer Kostenhinweis und kann sehr schnell überlesen werden.

Weiter kann der Vertragspartner arglistig getäuscht gewesen sein, da er von der Aufmachung und den angezeigten Forum-Einträgen die es zum Teil gar nie gab, geködert wurde und davon ausgehen könnte, dass Outlets.de eine Plattform wie EBay oder Ricardo anbietet. Dass es sich lediglich um eine Link-Sammlung handelt, meist veraltete und sehr oft nicht mal überarbeitet, dass die Forums-Einträge die auf der Startseite seit über 16 Monaten als AKTUELL angegeben werden, gar nicht existieren und da einerseits von einem Schnäppchen-Forum gesprochen wurde und anderseits von einem kostenpflichtigen Memberbereich (Beides muss nicht identisch sein) kann man von einer Arglist ausgehen.  Die Beiträge die man aus dem Blog ohne Anmeldung einsehen kann, sind zu dem Fraglich. Alle Schreiber haben die gleiche etwas lustige Komma & Satzregel. Alle Mitglieder schreiben “untypischerweise” für Blogs und Foren, in Klein/Grossschrift, und es bedankt sich auch jemand bei downloads.de für die Links  und dies bei outlets.de ??? Es ist so anzunehmen dass  auch hier mit selbst geschriebenen Post der Leser irregeführt oder eben arglistig getäuscht wird.

Wer zudem auf einem Monitor mit 800×600 oder 1024 x 786 Punkten auf die Anmeldeseite gelangt und seinen Namen eingibt sieht keinen Kostenhinweis. Viel  mehr wird auf die Teilnahmebedingungen des gratis  Wettbewerbs hingewiesen. Hier der Screenshot dazu >>>. In dieser Ansicht kann der Nutzer den sichtbaren Stern auf dem Button “Jetzt Anmelden” fälschlicherweise mit dem Stern im Text zum Wettbewerb in Verbindung bringen, da der eigentlich Sinn und Hinweisgrund nicht mehr sichtbar ist.

Dennoch haben Richter darauf hingewiesen, dass der Kostenhinweis mit dem * im Anmelde-Button gegeben ist. Dieser sogar gut sichtbar sei. Dies können wir, und auch unser Rechtsanwalt, nicht nachvollziehen.

Wer von den Kosten überrascht wurde und nicht willentlich einen Kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat, kann somit mit einem Schreiben (nicht Musterbrief), den Vertrag/Kosten widersprechen bzw. diese nicht akzeptieren.  Dazu MUSS der Vertragspartner der Gegenpartei schriftlich mitteilen, dass es sich bei der Anmeldung keiner Kosten bewusst war und so nicht genügend darauf hingewiesen wurde. Gelangt dieses Schreiben an iContent muss diese die Forderung nun begründen und darf die Daten nicht an eine 3 Stelle zum eintreiben (Beispiel InkasooBüro) weiter geben. Zudem dürfen nun keine Mahnkosten etc. anfallen, bis iContent (im Namen outlets.de) die Forderung “ordentlich” begründet hat. Hier reicht es nicht wenn iContent einfach eine weitere Mahnung schreibt.

Muss ich reagieren:

Wer zum Personenkreis 2) gehört, sollte reagieren. Für das Gesetz ist ein Vertrag Zustandekommen. Das Fernabsatzgesetz gibt hier iContent recht, eine Forderung einzutreiben die aus ihren Angeboten von Outlets.de resultiert. Was auch immer Sie in anderen Foren und Blogs lesen, nicht reagieren ist die dümmste Variante, ausser Sie wollen es darauf ankommen lassen erst auf einen Mahnbescheid mit unsicherem Ausgang zu reagieren. Man muss hier davon ausgehen, dass iContent darauf aus ist eben ein solches Urteil zu erreichen.

Musterbriefe sind nicht die beste Lösung. Es gibt Musterbriefe im Netz die einen Vertrag bestreiten, von arglistiger Täuschung sprechen, gleichzeitig den nicht zustande-gekommen Vertrag künden und auch noch vorsorglich einer Verlängerung künden.Das ist unsinnig.

Man kann keinen Vertrag künden der nicht willentlich zwischen 2 oder mehreren Parteien zustande gekommen ist. Man muss das zustande-kommen einer solchen Vereinbarung anfechten. Dies kann wie beschrieben aus den Gründen der nicht ordentlichen Information und fehlendem oder versteckten  Hinweis auf die Kosten erfolgen, oder man kann sich sicher sein, dass man arglistig getäuscht wurde um diesem Vertrag bei zustimmen. Letzteres muss man beweisen können. Hier hat Outlets.de leider bei einigen Gerichten offenes Gehör gefunden in dem sie als Angeklagte, beweisen konnten, dass AGB und Kostenhinweis genügend, ja sogar ausreichend sind. Es gibt aber auch Gerichte/Richter die genau die selbe Situation beurteilten und die Kosten als “überraschend” beurteilten.

Langen, Witten, Detmold usw.  sind Urteile die iContent den Mahnungen beilegt oder durch Inkasso – Büros beilegen lässt. Keiner dieser Urteile betrifft aber die Zahlungspflicht als solches. Lassen Sie sich nicht verunsichern.

30 Tage nach dem Erhalt des Aktivierungsmail haben Sie das Recht den Vertrag zu Widerrufen. Kann Outlets,de beweisen, dass Sie in dieser Zeit das Forum mehrfach besucht haben, ja sogar Angebote aus dem Forum wahrgenommen haben, kann (warum auch immer) Outlets.de anscheinend diese Widerrufsfrist hinterfragen. Hier stellt ein Richter fest “Der Kläger kann nicht davon ausgehen, dass er sich der Kosten bewusst, bei einem Forum anmeldet, die Angebote wahr nimmt und dann, nach dem er diese nachweislich genutzt hat, den Vertrag in Widerruf bringen, in dem er die Widerrufs-Frist geltend macht.” Dieses Urteil ist nachvollziehbar. Hier hat aber der Kläger willentlich einem kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt, hat die Angebote genutzt und dann den Vertrag Widerrufen.

Meist ist es aber so, dass sich Personen Anmelden und erst dann feststellen, dass das Angebot nicht dem Versprochenen entspricht. Sie verlassen das Forum (Angebot) bevor sie einen Nutzen daraus ziehen konnten und Widerrufen.

Oft werden aber auch die zur Zahlung Verpflichteten mit den Kosten überrascht. Sie nahmen das Angebot wahr im glauben das es ein Schnäppchen – Forum ist, dass keine Kosten verursacht. Kosten würden so erst entstehen wenn ich ein Angebot annehme und wie bei Ebay und Co, diese dem Anbieter auferlegt werden. Hier ist die Rechnung die ziemlich genau nach 14 Tagen folgt, im Sinne des Gesetzes “überraschend”. Dieser Umstand ist der anderen Partei mitzuteilen.  Hier kann der Umstand helfen, dass tausende von Bürger von diesen Kosten überrascht wurden und so eine arglistige Täuschung vorliegen kann. Es wäre Outlets.de ein leichtes nahe des Anmeldebuttons auf die Kosten hinzuweisen. Der * auf dem Button muss nicht unbedingt auf Kosten hinweisen.  Wir haben Outlets.de bereits im Mai 2010 gebeten, die Kosten doch oberhalb des Buttons nochmals zu erwähnen. In einem offenen Brief (damals noch an Herrn Franko) haben wir zudem auf die “Arglist” hingewiesen die ihm mit dieser Seite vorgeworfen wurde. Er hat nicht reagiert.  Warum auch, wenn ihm ein Richter zugesteht, dass die Kostenhinweise die nach oben verschwinden, genügend sind.  Ebenso wäre es ein leichtes im Aktivierungsmail den Vertragspartner auf die 24 x 8 Euros hinzuweisen und diese Kosten nicht in den AGB zu verstecken.

*** wir haben bis gestern 15.8.2011 über 1350 fallbezogene Briefe für unsere Leser erstellt.  Leider müssen wir aus Zeitmangel diesen Service einstellen. Wir alle haben einen Beruf der uns voll fordert und auch eine Familie. Im Fall Outlets.de ist eigentlich auch alles gesagt und geschrieben.

ACHTUNG an alle die schon bezahlt haben.

Der Vertrag von Outlets.de wird nach AGB mindestens 2 Jahre dauern. Danach verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate im Voraus, die Vereinbarung gekündigt wird.

Dieser Beitrag ist noch in Bearbeitung.. by Beluga59

14 Antworten zu Outlets.de Schlusswort

  1. da gibt es über verbraucherschutzzentrale Musterbriefe in denen man der Mahnung widersprechen kann , ich hab es auch getan weil ich mir keiner Schuld bewußt war.

  2. An jeder Losbude Nieten
    Jetzt mus ich aber doch mal ein paar Angaben zum Unternehmer Michael Burat machen.
    Also.Seine Internetseiten fliegen einem förmlich entgegen. Wowww. OutLets.Warum mehr bezahlen als notwendig. Schnäppchen.Das zieht.Ich als seriöser Kunde fühle mich angesprochen. Sofort. Internetseiten an erster Stelle, das ist vielversprechend.Erscheinungsbild: Loyal und klar.Man fühlt sich sicher, keine Frage. Keinerlei Zweideutigkeiten, keine Irritationen. Der erste Eindruck zählt.Mein Interesse gilt der breiten Angebotspalette wie sie auch von anderen Anbietern angeboten wird. Man hat ja Erfahrung.So loggt man sich ein. Alles ganz normal.Was ich jetzt finde sind eine Menge Adressen. Was ich erwarte sind Darstellungen und Inhalte der Produkte. So wie man das kennt. So wie es üblich ist. Aber das bekomme ich hier nicht. Also verlasse ich nach wenigen Sekunden das Portal und orientiere mich anderweitig. Aus den Augen , aus dem Sinn. Kein weiterer Eindruck bleibt.
    Wochen später. Ein Brief befindet sich in meinem Postkasten. Ein Brief mit Inhalt einer Kostenrechnung von 96 Euro mit Rechnungsnummer.Absender: Michael Burat.
    Na toll. Irrtum ? Kann sich doch nur um einen Irrtum handeln. Aber das glaube ich nicht wirklich. Ich bin gelinkt worden. Eindeutig.Wie konnte das passieren…. ich bin doch nicht blöd.Umgehend überprüfe ich die entsprechende Internetseite.
    Komisch, ich habe sie anders in Erinnerung. Kann mich nicht an Zusatzinformationen gerichtlicher Beschlüsse erinnern.Ich erinnere mich nicht nur mehr an sie, nein, bin mir völlig sicher, dass sie neu hinzugefügt wurden. Vergleiche Daten und werde bestätigt.Okay. Ich beginne zu deuten. Eine unangenehme Ahnung steigt in mir hoch. Da will sich jemand rechtfertigen. Und zwar mit allergrößtem Nachdruck.Michael Burat scheint es nötig zu haben. Derartiges geschieht nicht grundlos. Ich buchstabiere nun im Verlauf jeden einzelnen Buchstaben der sich dort befindet.Und es befinden sich verdammt viele Buchstaben dort.Sie wirken unscheinbar in ihrer langweiligen Masse an Nichtssagendem.Verschwimmend in weitläufigen Texten. Ich orte nach Zahlen, z.B. 96 Euro. Ohne Erfolg. Dafür erscheint eine unbedrohliche 8.Eine 8 die ich eigenständig multiplizieren muss. Aber auch dieses Ergebnis wird nicht ausreichen. Es versteckt sich noch eine Verdopplung darin. Eine Verdopplung von 2 Jahren.Respekt! 2 x 96 Euriten für einen Klick mit einer Aufenthaltsdauer von Sekunden und nie wieder betätigt, da Nutzen-Leistung vom Anbieter nicht besteht.
    Ich bin Kunde. Kunde ist König. König bezahlt bei Leistung. Aber Leistung nicht erfolgt. Ergo bin ich kein König. Denn ich fühl mich nicht königlich. König bezahlt bei Leistung. Das beginnt mit sofort.So kann ich nicht zum Kunden werden. Geschweige denn zum Mahn-Kunden.
    Michael Burat. Kein Geschäftsmann. Er ist ein Händler auf einem öffentlichen Basar der vorsätzlichen Enttäuschung.Zufriedene Kunden sind friedlich.Enttäuschte Kunden lassen sich nur 1 x täuschen.Michael Burat enttäuschte hunderttausende von seinen Internet-Besuchern.Das ist kein Zufall. Das ist Willkür. Wo doch die Würde des Menschen unantastbar sei.Das ist ein Gesetz Herr Burat.Das sollte ihr Studium gestreift haben.
    Mit der Geschäftsfähigkeit mündiger Personen ist der Anspruch erhoben in bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Bei Risiken fragen sie ihren Arzt oder Apotheker. Es wird gewarnt, es wird hingewisen ( z.B.Zigaretten, Alkohol, Elektrogeräte, Spiel).
    Dem Anspruch auf eine Zahlung verborgener Inhalte können gleicherweise entgegengesetzt werden indem man ihm, dem Meister gefälschte Geldnoten zwecks Zahlung anbietet, ohne den Hinweis auf das Risiko. Lebensgefährlich ist das nicht. Will er das ? Ist das sein Wunsch ?

    Hiermit fordere ich Herrn Michael Burat auf den Betrag von Euro 1000000 als Entschädigung zu zahlen. Vorzugsweise in Echt-Noten.Zu Gunsten einer Spendenaktion Geschädigter.
    Er ließ seine Internetseiten ohne Rücksichtnahme und Warnhinweise öffnen. Er mißbrauchte seriöse Anliegen.
    Nunmehr wird von ihm eine Zahlung erwartet zum Anwender-Zugangs-Schutz, der Verhinderung von Abzocker-Nachahmern, ein Bußgeld zum Zwecke der Vermeidung von Betrug.

  3. hallo
    da ich anfang des jahres mich auch bei outlet angemeldet habe und ich es nicht gesehn habe daß ich etwas zahlen muß war ich echt überrascht als plötzlich die erste mahnung eingetroffen ist! hab bis heute noch nicht eingezahlt !!
    am anfang wollte ich das ja machen aber anscheinend hat die bankverbindung nicht gestimmt (wie es auf den zettel stand) es wurde mir wieder rückerstatet .
    es sind 2 mahnungen angekommen bei der dritten mahnung stand oben 1 mahnung(komisch)
    wie soll ich vorgehn war eigentlich nie mehr auf der gesagten seite !!! seit der anmeldung .
    soll man sich melden? oder der gleichen machen ? oder doch einfach nichts machen und 3 monate vor vertragsende kündigen?
    hoffe es kann mir wer helfen
    lg

  4. Hallo ,bin selbst betroffen ,nach einem Jahr Pause,eine 1 Mahnung von einem Internetinkasso am 28,Oktober 2011 ,einzuzahlen €157,79 an eine Sparkasse ….will sie nicht nennen-oder 3 Ratenzahlungen ! Heute am 3. November kam der nächste Brief mit dem
    Wortlaut wir nehmen Bezug auf unser Mahnschreiben von 28.10.2011 und teilen ihnen mit,das wir dort versehendlich eine falsche Bankverbindung angegeben haben und sie den offenen Betrag fristgerecht auf folgendes Bankkonto einer anderen Sparkasse … einzahlen!
    Ich finde es gehören auch die Kassen aufgefordert,will die Sparkassen nicht namentlich nennen und solche Kundschaften wie Outlet.de usw.nicht als Kunden zu betreuen so würden auch Ihre Machenschaften unterbunden.
    Hat das eine Bank nötig???
    Ich war so naiv und habe mich einschüchtern lassen,habe die € 96 bezahlt um meine Ruhe zu haben ,das habe ich jetzt sehr bereut ,werde keinen einzigen cent mehr bezahlen und reagiere auch nicht mehr darauf!

    • Hallo, mir geht es genau wie Gitti; ich habe auch letztes Jahr gezahlt, weil mich die ganzen Mahnbescheide mehr als eingeschüchtert haben, ohne dass ich mir bewusst gewesen wäre, einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. Die Höhe war aber, dass sie mich nachdem ich diese 96 Euro überwiesen habe, weiter mit Mahnbescheiden genervt haben, und jetzt für das 2 Jahr Geld wollen. Ich bin dermassen durch damit und weiß langsam nicht mehr, was ich damit machen soll

  5. Hallo, auch wir sind haben uns am 10.12.10 bei Outlets angemeldet ohne zu ersehen das Kosten auf uns zukommem. Wir haben im Internett gelesen, dass wir nicht zahlen sollen und jetzt ist Post von der Deutschen Internetinkasso gekommen.
    Wir sind damals nicht in Wiederspruch gegangen. Was sollen wir jetzt machen Bezahlen?

  6. Hi,

    wir haben auch die 2.Mahnung erhalten und jetzt erst bemerkt. Es sind insgesamt 4 mails im posteingang meiner frau, die bestätigungsmail ist noch ungeöffnet, sie hat also sicher nichts aktiviert.
    Was mich stutzig macht ist, sie sagt sie wisse nichts von der site und außerdem weiß ich persönlich, dass sie nie einfach so ihre persönlichen daten im internet preisgibt, erst recht nicht wenn sie den service nichtmal nutzen will (bestätigungsmail ungeöffnet).
    Wir vermuten eher, dass ihr name und ihre email auf anderem wege in das system der outlet.de betreiber gekommen sind.
    Wie dem auch sei, schriftliche post haben wir bisher nicht erhalten, nur mails.
    Bestätigt haben wir auch nichts. In ihrem post sagen sie, wer zu 2) gehört, sollte etwas unternehmen. Wer zu 1) gehört braucht dies demnach nicht?

    mfg

    • Hallo CY
      Richtig wer die Aktivierungsmail nicht benutzt hat, hat KEINEN VERTRAG mit wem auch immer geschlossen, wenn eben dieses als Vertrags-Punkt in den AGB festgehalten wird oder wurde. Die ist im Fall Outlets,de so,
      Wir erhalten immer wider Mails/Post wo Leser beschwören, dass sie nie auf dieser Seite waren. Outlets,de hat hierfür aber die Speicherung der IP und Datum/Zeit. Kann daher wohl nachforschen lassen wem diese IP zugeteilt war, aber das ist kein Beweispunkt und bei Euch eh hinfällig.

    • Hallo beluga……
      du schreibst, dass dieser Nutzlos-Vertrag automatisch sich verlängert,falls man bezahlt hat.
      meine Frage:????
      Was macht Outlet.de,dann mit den anderen ,die nicht bezahlt haben?
      Das wird doch immer so weiter gehen,man wird aus diesem”angeblichen Vertrag” nie raus kommen.
      Ein Fass ohne Boden!!!!

      Beluga: Da es nie willentlich einen Vertrag gegeben hat, ist auch kein solcher zustande gekommen, also muss man auch keinen Kündigen, man kann VORSORGLICH eine Verlängerung nach zwei Jahren künden, das machen die VZ in Ihren Musterbriefen. Jedoch weisen RA drauf hin, dass dies nicht korrekt ist, wenn man das zustande-kommen eines Vertrages widerruft. Ist anscheinend wie mit der Katze die sich in den eigenen Schwanz beisst, aber selbst hier sind sich die beratenden Rechtsanwälte nicht mal einig. Da die VZ sehr geschulte Leute hinter sich wissen ist es eben doch die beste Lösung.

  7. Rudido, kannst du einen Musterbrief empfehlen? Wo finde ich diesen? Habe bis jetzt, wie in anderen Foren empfohlen, nicht auf die schreiben der Deutsche Zentral Inkasso, reagiert, aber anscheinend besteht handlungsbedarf. Bin juristisch nicht sehr erfahren, von daher bin ich um jede Hilfe dankbar!
    Vielen Dank und Grüsse

  8. Meines Erachtens ist der Musterbrief nach wie vor nicht falsch, denn geht man von einem Dienstvertrag aus, wie es auch die Gerichte tun, wird durch ihn der Vertrag entweder

    1. wegen arglistiger Täuschung angefochten oder
    2. nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes widerrufen oder
    3. wegen Irrtums angefochten oder
    4. aus wichtigem Grund (§ 623 BGB) fristlos gekündigt. Dieser wichtige Grund kann sowohl in einem Irrtum, aber auch in einer arglistigen Täuschung begründet sein. Vielleicht sollte der Brief dahingehend geändert werden, dass die Vorschrift explizit genannt wird.

    Beluga59: Ja das ist richtig vor allem 4. sollten wir überdenken und auch bei unserem Anwenden. besten Dank für Deinen Hinweis

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