outlets.de / Sat1 stellt fest – Nicht reagieren bis der Mahnbescheid kommt

Gestern hat Akte-2011 wieder mal Outlets.de im Scheinwerfer (wir danken unserem Leser Thomas Poster) . Mit einem kurzen Beitrag wurde mit der Hilfe von Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter in 5 Punkten erklärt, was zu tun ist in Fällen wie Outlets.de

Hier können sie den Beitrag (nach einer Werbung) auf SAT-1 nochmals sehen.

Es wird in 5 Punkten festgehalten,  dass man keine Angst haben muss, nicht Zahlen sollte und auch erst auf den Mahnbescheid (vom Gericht) reagieren sollte. Auch Eltern wird die Angst genommen, da sie keine Aufsichtspflicht verletzten wenn ihr Kind am PC ein Abo-Abschliesst.

Hier ist Vorsicht geboten, das was der Sprecher (Akte.2011) spricht, und dass was Udo Vetter sagt ist nicht das gleiche. Auch lässt sich das ganze nicht so verallgemeinern.

Dies widerspricht der Tendenz von anderen Rechtsberatungen die immer mehr darauf hinweisen, dass Personen die sich bei Outlets.de angemeldet haben und den Aktivierungslink betätigt haben, evtl. sogar auf dem Forum Angebote ansahen, sich mit einem Schreiben wehren sollen, da sie nicht genügend über die Kosten informiert wurden. Auch wir sind mittlerweile dieser Meinung, da es uns überrascht, dass Burat/Franko und CO wohl hier einen Betrug inszenieren, sie aber auch nach nun fast 2 Jahren immer noch mit dieser Seite jeden Tag Bürger “betrügen” dürfen.

Ich darf sie erinnern, dass im ganzen Internet über eine Verteilung der ehemals mehr als bekannten Anwältin Katja Günther gejubelt haben.

Genau diese Person führt heute eine wunderschöne Kanzlei im wunderschönen Berlin ???

Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter  betreut seine eigenen Blogs:
http://www.lawblog.de.
http://www.knastblog.de.
und
JuraBlogs.de.
Alle seine Beiträge sind sehr Gesetzes- Treu und derweil mit leichtem Sarkasmus vorgetragen. Wir können wohl alle seiner Beiträge empfehlen.

Wir wollen festhalten:

  • Richtig ist, dass kein Amtsgericht ein bindendes Urteil sprechen kann, wir haben schon oft darüber berichtet, alle AG Urteile sind immer nur Fall bezogen.
  • Mehrere Rechtsanwälte und Rechtsberatungen empfehlen allen Personen die das Aktivierungsmail benutzt haben und die Seiten von Outlets,de ebenfalls besuchten unbedingt ein Schreiben aufzusetzen, dass die Kosten als überraschend und den Kostenhinweis als nicht genügend darstellt. Dem nicht willentlich herbeigeführten Vertrag und den daraus folgenden Kosten ist zu widersprechen. Wer dies nicht macht, müsste im Notfall BETRUG und/oder ARGLIST nachweisen.
  • Akte-2011 empfiehlt am 17. August weder zu bezahlen noch zu reagieren bis der GELBE Brief vom Amtsgericht (Mahnbescheid) kommt.

Wir lassen den Lesern ihre eigene Meinung. Wir Raten zur Vorsicht. Wie weit die Bande rund um Outlets.de geht wissen wir alle nicht, den Geld ist dort in Hülle und Fülle vorhanden, auch für gute Rechts-Verdreher.

Eine Antwort zu outlets.de / Sat1 stellt fest – Nicht reagieren bis der Mahnbescheid kommt

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