Michael Burat – Zahlungspflicht ist nicht erwiesen


Wer sich auf einer der vielen Seiten rund um Michael Burat angemeldet hat wird sich nach dem Gerichtstermin in Frankfurt sehnen.

Burat selber steht oft vor Gericht in den letzten Tagen und erreicht nicht wenige Erfolge. Diese sind aber nicht als “Aua nun muss ich doch zahlen” gedacht, vielmehr sind es Hinweise darauf, das auch andere Gerichte den Aufbau der Seiten nicht beurteilen möchten.

Der seit 30 Jahren als Journalist tätige Udo Schmallenberg veröffentlichte diesbezüglich im März auf seinem Blog einen guten Artikel in dem er diesen Urteilen, die für viele unverständlich erscheinen, ein Gesicht gibt.

Hervorgehoben meint er, dass er  in seiner ganzen Karriere noch nie ein solchen Wink der Staatsanalschaft wie der folgende

…aus dem Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung lassen sich keine Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der einzelnen Verträge und die Zahlungsverpflichtung ziehen, d.h. die Einstellung des Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, daß eine zahlungspflicht besteht.

gesehen oder gelesen habe. Auch Udo Schmallenberg ist der Meinung, dass man sich gar nicht gross um den Aufbau der Seiten kümmern muss, ob nun ein normaler Internet – Nutzer die Kostenpflicht sehen muss oder nicht, sondern generell um den Inhalt der einzelnen Projekte.

Bei der Gestaltung der Internet – Seiten mit Angeboten sind einige Auflagen zu beachten. Eine wichtige ist “die Kosten, Kostenfolge oder Dauer, muss nahe der Anmeldedaten stehen”. Aber was heisst schon NAHE? Ist ein bisschen wie, dass Apfelsaft auch dann Apfelsaft heissen darf, wenn lediglich 5% des Inhaltes Äpfel sind.

Vielmehr sind doch die Angebote die Burat auf seinen Seiten anbietet nicht immer das was auf den Startseiten dem Nutzer vorgegaukelt wird.  Routenplaner die nicht funktionieren, Outlets Angebote die es nicht mehr gibt, Downloads-Link die veraltet sind usw.  Dies alles wird als redaktionell aufbereitete und aktuelle Daten verkauft.

Dafür dann 200 Euro zu verlangen ist schon etwas dreist. Aber verboten oder gar Betrug? Zumindest das 2 Vertragsjahr könnte so von den Nutzern dieser Seite widerrufen werden, da Burat seine Angebote schmälert oder nicht aufrecht erhalten kann. Dies würde dann Vertragsbruch heissen und hätte bei einigen Projekten sicherlich Erfolg.

Während andere Anbieter von solchen Projekten (teilweise nun inhaftiert) manipulierte Seiten Anboten, war Burat zumindest was dies angeht immer Konsequenz.  Die Kosten waren wohl mal im Fliesstext versteckt, aber nach einem Urteil (5/2010), dann hervorgehoben oben rechts angeklebt. Wenn dieser Aufbau Rechtens ist, und so wurde von Gerichten gesprochen, dann wären auch die Verträge gültig. Sofern die Angaben zum Angebot auch stimmen.

So ist es wohl richtig zu zuwarten was Frankfurt meint, generell zu den Angeboten und nicht wie schon tausend mal besprochen wegen des Aufbaus der Seiten.

Wir möchten indes betonen, wer nie willentlich einen Vertrag mit einem der Projekte aus dem Hause Burat (oder wem auch immer) abgeschlossen hat, sich der Kostenpflicht nicht bewusst war und so nicht genügend auf diese Aufmerksam gemacht wurde, soll sich gegen die Forderungen wehren., Das steht ihm genau so zu wie der Gegenpartei den Vertrag als gültig zu erklären.

Die Geschichte endet, wie auch immer, am 08.05.2012 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgericht. In der Zwischenzeit klagt die DIG mit  Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis usw. die Nutzer ein und warnt vor hohen Kosten die ein Mahnbescheid mit sich bringt.

Informativ:

Auf dem Blog RECHT-Hilfreich finden Sie weiter Informationen zur Verhandlung vom 8. Mai 2012 >>>

10 Antworten zu Michael Burat – Zahlungspflicht ist nicht erwiesen

  1. nutlose seiten hin oder her……ich finde es schon eine frechheit ueberhaupt eine zahlungsaufforderung zu bekommen….nur weil ich nach angeboten ausschau halte.
    schliesslich muss ich im realen leben,auch keine eintrittsgebuehren in einem geschaeft bezahlen…..nur weil ich mich mal umschauen moechte!!!

    ich hoffe das dieser betrueger endlich mal im knast landet!!!!!!!!!!

    • Da Menschen i.d.R. erst lesen und dann schreiben können, kann der lieben Sabine ja nichts passiert sein… ;-)
      Denn wenn Sie gelesen hätte was das Angebot beinhaltet und was das kostet, müsste selbe wissen das die Kostenpflicht erst nach Eingabe der Daten – hier kommt das schreiben ins Spiel ;-) – wirksam ist…
      Das ein “nur mal umschauen” der Sinn an Datensammlungen ist , also die Dienstleistung als solche , möchte ich der Sabine nicht verklickern müssen.

      Ich bin auch gespannt was per 8.5. entschieden wird – nicht weil ich was davon hätte, sondern weil ich dann belustigt weiter zuschauen kann was die Sabines der Welt dann machen… ;-)

      Wandert Burat in den Knast, na und, Schuld eigne.

    • Also wenn ich die Foren so seh setzt Burat aber was ganz anderes voraus…und er scheint damit bis dato richtig zu liegen… also wenn der mit der Tour Millionen (!) gemacht haben soll dann ist auf die Sabines dieser Welt verlass… ;-) und schade das es für solch tun doch einigen Aufwand an Servern, Anwälten und so weiter braucht, denn Millionen verdienen, dann selbe am besten in der Schweiz deponieren und möglicher Weise ein paar jährchen in den Knast geheh – also für einen der jünger ist als ich ein gutes Geschäftsmodell…

  2. Pingback: Michael Burat: Zahlungspflicht ist nicht erwiesen | Recht-Frech.de

  3. Wie, “Zahlungspflicht ist nicht erwiesen”…
    Natürlich besteht eine Zahlungspflicht! Schließlich haben ja alle Zahlungspflichtigen alles artig angeklickt was zu einer Abzocke im Internet gehört. Mein überaus erfolgreiches Geschäftsmodell basiert doch gerade auf die Dummheit der Abgezockten. Und wer zu dumm ist, der soll auch zahlen und mich noch reicher machen. Bald stehe ich in Frankfurt mal wieder vor Gericht; und ich bin mir ganz sicher, dass auch diesesmal das Gericht meiner Argumentation folgen wird. Falls nicht, denn wander ich halt eben mal für ein paar Jahre in den Knast, meine Konten werden eingefroren und “Arrivederci Roma” Ja, okay, verdient hab ichs ja; aber ich kann nun einmal nicht gegen meine natur ankämpfen und will die absolute Nummer 1 unter Deutschlands Abzockern sein. Also, fröhliches Abzocken
    Euer kleiner Hosenscheißer
    Michael B.

  4. Die Zeit für eine neue Ordnung ist gekommen. Verhängen wir die schlussfolgernde Strafe bis zum Lebensende. In das deutsche Gesetzbuch muss der Begriff “Abzocke” gleichbedeutend mit “Kindesmord” und “menschenverachtendem Verbrechen” aufgenommen werden. Hängt diese geächteten Verbrecher an den höchsten Mast der Demokratie!!!
    Aufhängen, auspeitschen und dann erschiessen !!!

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