Burat findet gleichgesinnten Richter in Hanau


ProPayment mit Download-Service.de (Stand 18.11.2011) gegen Nutzer der Seiten

Urteil 37C 453/11 (17) Amtsgericht Hanau Urteil vom ?? nach dem 11.4.2012

Da staunte wohl der Verteidiger des Beklagten, sich von Burat übers Ohr gehauen fühlenden, nicht schlecht.  Sein Schützling wurde nicht nur zur Zahlung von 2 mal 96 Euro (plus Zins) verdonnert, nein eine ganze Lawine von Vorwürfen musste es sich anhören. Der Richter schien in seinem Element und will wohl endlich von der Öffentlichkeit wahr genommen werden. Er stellt Burat und seinen Freunden einen Freibrief aus, sich auch in Zukunft an freier Software unter anderem auch an Open Source unter GNU  / GPL, zu bereichern.

Dabei nimmt er die Gelegenheit auch wahr, seine Berufskollegen die anders entschieden haben, nicht schlecht zu rügen. Er erhebt sich so zum GOTT der Amtsrichter und wagt andere Fälle sogar zu beurteilen.

Doch um was ging es. Immer wieder findet man in Foren Personen die glaubhaft darstellen, die Anmeldemaske bei Download-Service.de verlassen zu haben, ohne den ANMELDE Button zu bestätigen. Dennoch haben sie Rechnungen erhalten. Diese Behauptung wäre eigentlich gar nicht zu begründen, da die Daten auf den von Burat benutzten Sprachen, auf dem PC des Nutzers eingegeben werden und erst mit der Submit Methode an den Server bei Burat übergeben werden. Wer solches aber behauptet muss davon ausgehen, dass Burat seine Seiten manipuliert und die Daten bereits während der Eingabe übernimmt.

Wir haben noch nie eine Seite von Burat und Co gesehen, die dies offensichtlich macht. Können dieser Anschuldigung also auch kein Gehör schenken. Dennoch meint der Beklagte dass dies auch in seinem Fall so gewesen sei. Glück für Burat dass er einen solchen “Dummen” gefunden hat, den weder der Angeklagte noch seine Rechtsvertreter erbringen Beweise, dass dies auf den Seiten so geschehen ist oder an einem anderen Zeitpunkt so gewesen sein kann.

In diesem Fall blieb dem Richter nichts anderes übrig als diese Anschuldigung gegen Burat und CO. zurück zuweisen.  Damit wäre die Sache aus der Welt gewesen, der Abgezockte hätte zahlen müssen und das Urteil wäre wohl auf Burats Seiten zu finden gewesen, aber mehr nicht.

Dieser Richter aber, holte auch die alten ähnlichen Fälle heraus, die die Verteidigung wohl zugunsten ihres Schützlings auferlegen konnte. Hier wurde in ähnlichen (oder eben auch nicht) Fällen gegen Burat entschieden. Dabei achtete er nicht auf die Darstellung der Seiten zu dem im Prozess geführten Daten. Vielmehr geht es hier um die Seite wie sie im November 2011 im Netz war. Hier müssen auch wir zugeben, sind die Kosten gut sichtbar. Je nach dem wie man aber auf die Seite gelangt, werden oberhalb der Anmeldung zuerst Erklärungen zur gesuchten Software angezeigt, so dass die Kosten oben Rechts verschwinden, sobald man seine Daten eingibt.

Was der Richter aber alles in Frage stellt und dem normalen Nutzer des Internets alles für Fähigkeiten andichtet ist ein starkes Stück. So ist für ihn Open-Source nicht unbedingt gratis und darf wohl auf kostenpflichtigen Seiten angeboten werden. Freeware deren Beschreibung man im Internet lesen kann, werde die Lizenzbedingungen auch erst los, wenn man die Programme installiert und so weiter.  Auch die Kostenhinweise in den AGB dürfen nach ihm weit hinten stehen, Hauptsache sie stehen irgendwo.

Burat frohlockt auf seinem Blog und tut was dieser Richter auch tut, stellt die Richter von anderen Amtsgerichten als “durchgeknallten Amtsrichter aus Gladbeck”  hin oder lässt seinen Unmut gegen Verbraucherschützer mit folgendem Eintrag freien Lauf.

Ein Richter am Amtsgericht Hanau findet zu der vom Amtsgericht Gladbeck und Verbraucherschützern aus Hamburg gesungenen Kakophonie zu Abofallen

klare Worte.

Zum Glück sei hier zu sagen, Urteile von einem Amtsgericht betreffen immer nur den einzelnen Fall und dienen nicht einem generellen Urteil für oder gegen etwas. Amtsrichter dürfen aus freien Stücken (sofern nach Gesetz) entscheiden. Selbst Sympathie-Urteile dürfen gesprochen werden, wenn es wie in diesem Fall, die Verteidigung nicht unterbindet.

Hier sei aber auch gesagt, dass die Seiten von Michael Burat beim Projekt Download-service.de bei uns nicht wirklich in Frage gestellt werden. Wie man auf die Seiten gelotst wird oder wurde ist eine andere Sache. Die Kostenpflicht sollte aber hier jedem auffallen. Auch gab es bei uns schon Leser die ein solches Angebot begrüßen und meinen es sei die 8 Euro im Monat wert. Dass Burat Programme wie Gimp und Open Office anbietet ist wohl verwerflich für die Open-Source Gemeinde, aber laut diesem Urteil auch korrekt, auch wenn die Anbieter dieser Software es verbieten, diese Produkte Kostenpflichtig anzubieten.

Da bleibt mir der kurze Satz von einem Rechtsanwalt zu wiederholen, “Richter entscheiden wohl über Recht und Unrecht, was aber noch lange nicht bedeutet, dass Recht gesprochen wird”.

Informativ:

Da sich Seiten derweil im Internet sehr schnell ändern und wir hier Michael Burat zitieren hier der original Screenshot vom 19. Mai 2012

Und der von Burat zur Verfügung gestellte Link zum Urteil >>>

Burats Blutbruder meint derweil, er müsse meinen Artikel noch bekunden, ich gebe ihm natürlich auch Recht den so geschwollen wie er kann und werde ich nie schreiben könne.

Link zum Facebook-Eintrag >>>

Ralf D. Ostermann RDO >>>

4 Antworten zu Burat findet gleichgesinnten Richter in Hanau

  1. Richter müssen bei der Abofalle download-service.de aufpassen.

    Am 24.03.2012 z.B. leitete eine bei Yahoo beworbene Landingpage User weiter zu:

    h**p://w*w.download-service.de/anmeldung/28/?i=antivir&p=11050

    Da ist der Preishinweis so weit weg vom Anmeldebutton (da über dem Anmeldeformular noch die Beschreibung der Software steht), dass er aus dem sichtbaren Bildbereich herausscrollt, wenn man zum Anmelden herunterscrollt.

    Das ist anders, wenn man eine Anmeldeseite über einen Link auf der Eingangsseite aufruft, was Richter vielleicht getan hat.

  2. Pingback: Michael Burat: Suchergebnisse vom 30.05.2012 | Recht-Frech.de

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