Die Internetseiten sind voll von Informationen, Seiten mit Berichten und auch einfach nur Worte aus Buchstaben ohne Sinn. Manch eine Seite macht uns deren Inhalt schmackhaft und nach einer Anmeldung oder der Einwilligung zu einem Abo sieht man sich arg getäuscht. Anscheinend verändern solche Seiten aber auch immer wieder ihr Aussehen.
Im Fall Burat/Franko finden wir nachweislich verwirrende und sich immer wieder ändernde Präsentationen der Seiten Outlets.de
Es geht hier um die Zeit in den ersten Monaten im Jahr 2010, wo die meisten Abofallenopfer auf diese Seite reingefallen sind und deren Aussehen bei aktuellen Gerichtsterminen eine wichtige Rolle spielt(e).
Wir haben einen Screen bzw. eben nur ein JPG vom 26.4.2010. Hier sind die Informationen zur Kostenpflicht Rechts unter der Werbung Schnäppchenforum. Leider haben wir nicht mehr den Original-Screenshot da wir unsere Seiten mit dem Tool Snagit einfangen. JPG Bilder sind aber, wie wir alle Wissen, manipulierbar und vor Gericht nur ein mässiger Beweis.
Ein Screenshot vom Januar 2010 zeigt die Seite im Ganzen-
In einem Forum finden wir am 20.2.2010 den Hinweis “Nun sind es ja Vertragsinformationen oben Rechts geworden….”.
Im Urteil von Witten wird festgehalten, dass die Hinweise noch rechts unter dem Schnäppchen Forum angebracht waren, dies am 18.3.2010 und von beiden Seiten bestätigt.
Am 27.4.2010 veröffentlicht ein Blog die aktuellen Anmeldeseiten, nun sind die Vertragsinformationen wieder “Rechts im Fliesstext” erklärt.
Burat und Co will aber festhalten dass die Seiten ab Februar 2010 im Aufbau nicht mehr geändert wurden?!?
Anscheinend hatte die Seite Outlets.de an diversen Daten einen anderen Aufbau. Burat und Co waren damals wohl am Testen, wie man den viel zu gut sichtbaren Text oben Rechts verschleiern kann. Einst musste man ja einen Benutzernamen eingeben, dann musste man diesen Bestätigen, dann wurden diese Angaben herausgenommen, dafür Werbung und ein Wettbewerb eingeführt. In den AGB stand einst das eine Mail oder ein Fax reicht um den “Vertrag” innerhalb der Widerufsfrist zu stornieren, dann aber auf einmal nicht mehr.
Wie auch immer scheint es heute nicht mehr möglich, nachzuweisen, an welchem Tag, in welchem Kleid die Seite Outlets.de im Netz war. Von Seiten Burat ist so nur zugesichert, dass am 18.3.2010 die Vertragsinformationen noch nicht oben Rechts und hervorgehoben waren sondern rechts im Fliesstext.
Also auch hier ein Durcheinander und für jeden Rechtsanwalt kaum mehr zu beweisen wie und womit die Abzocke für viele begann.
Die mündliche Anhörung vom 4. Juli 2012 beim AG Seligenstadt , scheint auch wegen genau diesen Angaben nicht richtig beurteilt zu werden. Ein Gedächtnisprotokoll liegt uns vor, aber wir haben versprochen nichts zu veröffentlichen bis sich die Kanzlei Rader entschieden hat, wie weiter vor zu gehen ist.
Warum das Datum so wichtig ist. Angenommen Burat will seine Forderungen wirklich durchboxen, ist es wichtig wo die Kostenhinweise angebracht waren. Rechts inmitten von Werbung und anderen Angaben, gilt sie als Fliesstext, oben Rechts mit einem Stern und der Überschrift “Vertragsinformationen” und dies hervorgehoben (Fett) kann man anscheinend als genügend und für den “Durchschnitts - Anwender” ersichtlich ansehen.
Bei uns sind rund 70% der Hilfesuchenden aber genau in diesem Zeitraum auf die Seiten hereingefallen. Waren zum Zeitpunkt der Anmeldung die Kostenhinweise im Fliesstext versteckt, kann man sich auf diverse Urteile berufen und getrost die Forderungen vergessen. Die Kostenfolge kann dann überraschend angesehen werden und es wurde kein Vertrag mit der iContent geschlossen. Wo kein Vertrag besteht, muss man auch nicht kündigen oder bezahlen.
Wir möchten hier aber festhalten, dass auch um Juli 2012 noch viele Foren und Verbraucherschutz – Organisation melden, man soll die Forderung nicht begleichen und auf einen wohl nie kommenden Mahnbescheid warten. Diesem sei dann zu widersprechen. Hier ein Link zu einem Beitrag der diese aber auch anders sehen kann >>>
Wir hier sind immer noch der Meinung einmal reagieren, melden dass die Kosten überraschend seien und diesen Brief aufbewahren. Ist bereits die Rechnung für das zweite Jahr eingetroffen, ebenfalls einmal reagieren und dazu melden, dass man die erste Forderung nur beglichen habe, weil man sich von den massiven Drohungen in den Mahnungen dazu verleiten liess. Fertig und Ende. So kann man auf den Mahnbescheid warten und sollte er wirklich kommen mit der Beilage dieses Schreibens reagieren.
Aufruf:
Wir suchen immer noch Screenshots aus dieser Zeit, am besten wohl unter Windows geschossen und mit Datum unten Rechts ersichtlich. Obwohl wir viele Bilder von Euch erhalten haben sind leider keine Vollständig vorhanden.
Beachten Sie dazu auch den Aufruf der Kanzlei Rader >>>
ebenfalls wird im Augenblick von der Seite Grosshandel-Angebote.de gewarnt >>>

“JPG Bilder sind aber, wie wir alle Wissen, manipulierbar und vor Gericht nur ein mässiger Beweis.”
Warum nur “JPG-Bilder”?
Internetseiten sind nicht in Granit gemeißelt. Eventuell kann man ältere Versionen noch bei archive.org einsehen, sofern sie für diesen Dienst nicht gesperrt wurden.
Und warum auf den Mahndrohmüll reagieren? Bringt doch nichts, weil es den Nutzlosen nicht die Bohne interessiert.
Für mich ist dieser Artikel wieder nur Panik- und Hysteriemacherei.
Geht eigentlich nicht darum was Burat oder der vom Inkasso denkt, sondern dass man etwas in den Fingern hat, sollte mit Outlets.de weiter vor Gericht gewonnen werden.
Gerne raten wir, solltest Du hier Deine Adresse bekannt geben, allen Geschädigten, dass sie auf DEINE Verantwortung nicht reagieren sollen und Du, sollte es dann doch zum Mahnbescheid kommen, RA-Kosten und /oder Forderung tilgen wirst. Aber dazu wirst Du wohl kaum stehen. Gerne übergeben wir DIR die 9 Personen die in den letzten 8 Tagen einen Mahnbescheid erhalten haben (alles Deutschland) Du wirst Ihnen sicherlich mit deinem überdurchschnittlichen Wissen erklären, dass sie auch auf den Mahnbescheid nicht reagieren sollen.
Ich liebe die Schreier die meinen hinter ihrem Pseudonym etwas gutes zu tun mit “Einfach in den Kübel damit, nicht zahlen”, die Nutzen dann den Geschädigten am meisten. Oder ist Deine Meinung zur Gestaltung der Seite höher einzustufen als das Urteil eines OLG an dass sich nun immer mehr AG halten??
Eure Warnungen sind schon ok , in dieser Sache macht ihr möglicher weise aber den Fehler zu sehr auf die Seitengestaltung abzufahren – natürlich wären sogenannte “Formfehler” schön einfach , weil dann der Inhalt gar nicht mehr zu verhandeln wäre …
Was ist aber “Verwirrend” ? doch nur eine subjektive Meinung einiger – und wieso darf einer Seiten nicht in ihrer Erscheinung verändern?? Zumal ja nicht ein Opfer fünf mal auf jede veränderte Seite von Burat reingefallen sein dürfte sondern nur auf die gerade zu dem Zeitpunkt vorliegende Form , wobei dann für das Opfer völlig belanglos ist wie die Seite früher aussah oder später aussehen wird…
Wenn zuviele Gerichte in Burats Seiten keine Formfehler finden, dann wäre es wohl besser auf die Inhalte zu gehen, denn wenn Burat nicht das leistet was er verspricht, dann bräuchte wohl auch keiner für die nicht erbrachte Leistung zahlen – oder?
Diesen Beitrag kann ich nicht so ohne Kommentar stehen lassen.
Unter anderem schreibt ihr:
„Warum das Datum so wichtig ist. Angenommen Burat will seine Forderungen wirklich durchboxen, ist es wichtig wo die Kostenhinweise angebracht waren. Rechts inmitten von Werbung und anderen Angaben, gilt sie als Fliesstext, oben Rechts mit einem Stern und der Überschrift “Vertragsinformationen” und dies hervorgehoben (Fett) kann man anscheinend als genügend und für den “Durchschnitts – Anwender” ersichtlich ansehen.“
Tut uns und euch einen großen Gefallen und verunsichert die Leser nicht. Es ist durchaus nicht so, dass man den Kostenhinweis unter „*Vertragsinformationen“ als ausreichend ansehen kann.
Ich empfehle hier dringendst die Lektüre des Urteils AG Gladbeck, Az: 12 C 267/11 vom 18.10.2011.
Zu dem „Wittener Urteil“ (Az. 2 C 585/10 vom 07.09.2010) bleibt zu bemerken, dass es zum dort verhandelten Fall heißt:
„Auf der Internetseite der Beklagten findet sich der entsprechende Hinweis aber unter der Überschrift „Vertragsinformationen”, wie sich aus der Anlage B 2 ergibt.“
Und weiter:
„Das von ihm zitierte Urteil des Amtsgerichts Leipzig ist auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht übertragbar, weil sich die Kosteninformation in dem dort zu entscheidenden Fall unter der Rubrik „Schnäppchenforum” und „aktuelle Informationen” befand.“
Zusammengefasst also:
Überschrift Vertragsinformation = Urteil Witten, Schnäppchenforum = Urteil Leipzig.
Beide Gerichte hatten über die Seite «outlets.de» zu befinden.
AG Witten:
„Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik „Vertragsinformation“ entsprechend wahrnehmen kann.“
AG Gladbeck:
„Es gibt wie dargestellt lediglich unter dem Hinweis „*Vertragsinformationen“ den Hinweis auf die anfallenden 96,00 € pro Jahr in der oberen rechten Ecke. Im weiteren Text findet sich nirgendwo ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit und insbesondere auch bei dem jetzt anmelden*-Button fehlt ein entsprechender Hinweis, wie bereits ausgeführt wurde.“
„Die gesamte Gestaltung der Seite lässt aus Sicht des Gerichts nur den Schluss zu, dass es Absicht der Klägerin ist, den Kunden in eine sogenannte Abofalle zu locken.“
Somit bleibt es auch weiterhin dabei, dass die Chancen, vor Gericht zu gewinnen bei 50:50 liegen.
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass man einer unberechtigten Forderung einmal beweissicher widersprochen haben sollte, und zwar aus 2 Gründen:
1. Eine bestrittene Forderung darf der Schufa nicht gemeldet werden. Dem kann man aber entgegenhalten, dass Abofallenbetreiber keine Mitglieder der Schufa oder vergleichbarer Organisationen sind.
2. Als Beweis für eine Anfechtung in dem Fall, dass ein Gericht einen Vertragsschluss bejaht, dieser Vertrag jedoch anfechtbar gewesen wäre. Bisher ist mir allerdings nur ein vor dem Amtsgericht Alzey (Az. 23 C 2/10) verhandelter Fall bekannt.
Ansonsten lassen sich Abofallenbetreiber von Widersprüchen nicht abschrecken und schleudern auch weiterhin ihren Mahndrohmüll völlig unbeeindruckt unter das Volk.
Zahlungsresistente Nutzer müssen immer mit einem gerichtlichen Mahnbescheid rechnen, ob mit oder ohne Widerspruch. Niemand sagt, dass man gegen einen solchen Mahnbescheid keinen Widerspruch einzulegen braucht, ganz im Gegenteil, hier ist Widerspruch Pflicht.
Natürlich kommt es vor, dass Abofallenbetreiber im Anschluss an das gerichtliche Mahnverfahren auch Klage einreichen. Jetzt steht aber der Kläger in der Beweispflicht, d.h. der Abofallenbetreiber muss substantiiert beweisen, dass seine Seite genau zum Zeitpunkt der Anmeldung einen deutlich sichtbaren Kostenhinweis enthält. Das ist aber mit einem der Klageschrift beigefügten Ausdruck eines Screenshots allein nicht getan, wenn man zu bedenken gibt, dass Internetseiten innerhalb von Minuten geändert werden oder mit Hilfe der „mbox-Technologie“ manipuliert werden können.
Und Übrigens, wo steht eigentlich geschrieben, dass Amts- oder Landgerichte an die Rechtsprechung irgendwelcher OLGs gebunden sind?
Also wenn die Chancen bei Gericht 50:50 liegen kann sich ja jeder zweite “beruhigt” zurücklehnen…wäre nur zweckdienlich wenn die “klugen” hier jedem betroffenen sagen ob er der zweite ist….
Ist doch ganz einfach. Man muss nur den letzten finden der gewonnen hat; und dann gilt es einfach nur abzuzählen.
Ich schreib’s mal dazu: Das war Ironie!
Hätt ich ja fast nicht mitbekommen deine Ironie, danke das du es aufgeklärt hast…
Wenn du aber Belugas Post nicht unwiedersprochen stehen lässt mit ner Riesenabhandlung rechtlicher Dinge – deren Bestand ich im einzelnen weder prüfen will/kann – um dann zu ner 50:50 Chance zu kommen aus der Sache rauszukommen, dann möchte ich schon fragen wie “ironisch” das dann für jeden zweiten Betroffenen ausgeht…
Wäre ich Opfer dann würde ich im Zweifel wohl eher Belugas Ratschlägen folgen anstatt – so wie manch Mitteiler und andere uns mitteilen – garnichts zu tuen.
Was heißt denn hier gar nichts tun? Hab ich nicht geschrieben, dass man einer unberechtigten Forderung einmal beweissicher widersprochen haben sollte? Und was ist denn Belugas Ratschlag? Etwa zahlen?
Die 50:50 beziehen sich darauf, dass die Gerichte unterschiedlich urteilen, ganz nach dem alten Sprichwort “Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.” Übrigens, die Chancen für die Abofallenbetreiber stehen auch nicht besser.
Nun es ist, nicht völlig klar “WAS” du nicht ohne Kommentar so stehen lassen willst… den Treadopener oder Belugas Post auf einen “Mitteiler”?
Der zumindest rät ja garnichts zu tun…
Was Belugas Ratschläge sind , dürfte durch lesen sich einem erschließen, und ich lese da nirgendwo “zahlen” heraus…
Nun ob wir – bei allen Blüten unserer Justiz – wirklich in “Gottes Hand” sind, wage ich anzuzweifeln. Das hieße ja dann das ich immer mit Betrug 50:50 durchkomme – gewiss ein Restrisiko bliebe aber die Chance zu gewinnen wäre ja dennoch immens hoch…
Oder das was Burat macht ist eben rechtlich kein oder zumindest nicht immer (er wurde ja auf Bewährung verurteilt, schon früher wegen el Postkarten etc) Betrug, eher ne Grauzone. Ich empfehle da nach wie vor : Augen auf damit man nicht später als Grautier dasteht…
Pingback: Outlets.de – Zeugen für Prozess gesucht! « Wut!
Um es mit den Worten von Udo Vetter auszudrücken:
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/