OK – wir haben schon oft gelesen, dass Werbung lügen darf. Wir erinnern uns an all die Falten-Crems, Waschmittel usw.
Darf eine Werbung aber auch visuell und im Wissen des Betruges lügen bzw. falsche Tatsachen zeigen?
Signal/Mentadent White Now soll eine Zahncreme sein, die zumindest zeitlich beschränkt “weissere Zähne” hervorzaubert. Wissenschaftlich belegt.
Die Werbung zeigt dann auch das selbe Mädchen, dass, so suggeriert die Werbung, einmal mit Signal White Now und einmal mit einer herkömmlichen Zahncreme ihre Zähne geputzt haben soll.
Nun handelt es sich aber im Fernseh – Spot auf beiden Seiten um den genau gleichen Film, nur ist der rechte Teil Spiegelverkehrt dargestellt und der linke wohl mit Photoshop mit aufgehellten Zähnen dargestellt.
Deutlich sind die selben Gesten, Schatten und auch Kleiderbewegungen sichtbar. Beide Teile des Bildschirms zeigen zu 100% den identischen Film einzig, dass links getrickst wurde.
Oben steht aber ganz deutlich, dass rechts eine herkömmliche Whitening- und links mit der SIGNAL Paste gereinigt wurde.
Den im Text gesprochenen Effekt “weissere Zähne den ganzen Tag” würde zudem nur stimmen, wenn der Benutzer die Zähne 8 bis 10 mal reinigt. Signal White Now beruht nämlich auf einem rein optischen Filter, wogegen andere Weissmacher – Zahncremes auf Perlit aufbauen, dass erst nach mehreren Tagen seine Wirkung zeigt. Dazu soll man dann noch die spezial Zahnbürste benutzten >>>
Ist solche Werbung überhaupt statthaft? Es geht hier nicht darum pingelig zu sein. Aber wie weit darf Werbung gehen? Hier am Beispiel einer Zahncreme wohl nicht gerade Weltbewegend, aber es gäbe andere Beispiele wo ein solcher Betrug massgebende Bedeutung hätte.
Informativ:
Webseite der SIGNAL >>>
Mentadent selbe Produkte nur anderer Name >>>
Wer zuviel schrubbt ruiniert die Zähne >>>
Die schädlichsten Zahncrems Signal White System und Colgate Total Plus Whitening >>>
Filmbeitrag wie schädlich sind Weiss-Macher und Zahnbürste >>>
Weissmacher-Zahnpasten eignen sich nur für Leute mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch. Und selbst dann empfiehlt der Zahnarzt Zurückhaltung. Er rät vom täglichen Gebrauch ab.


Ehrliche Werbung ist wie kaltes Feuer, wär schön wenn es das gäbe nur verbieten einfache Gesetzmäßigkeiten selbes…
Werbung darf eben eine ganze Menge – ob ihr das nun schön findet oder nicht.
Das Betrug im gesetzlichen Sinne zu nennen, ist quatsch, wenn da was dran wäre hätten die Mitbewerber schon geklagt!
Werbung ist etwas für Dumme, diese eben für die ganz doofen, die das nicht mitbekommen – aber Betrug? Lächerlich!
Nun ja.
Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Dabei ist die Höhe des Schadens nicht massgebend.
Zum Betrug gehört auch die Täuschung.Täuschung ist das Einwirken auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erzeugen, verstärken oder bestätigen.
So wird Dein “Lächerlich” ebenfalls lächerlich.
Es geht hier weniger um die Zahncreme, als mehr darum, wie weit darf eine Werbung einem Betrachter/Zuhörer/Leser die Wahrheit verheimlichen um nicht eine Täuschung herbeizuführen. Es geht uns also nicht um Signal, sondern sollte im Forum zu einer Diskussion führen, die im Augenblick dort auch mit über 500 Posts zu einem der aktivsten Themen gehört.
Weiter Infos im JuraForum
http://www.juraforum.de/forum/specials/was-ist-eigentlich-ein-betrug-22417