Drescher neu mit Praeda (Beute) Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH


Die Inkasso-Stelle DOZ (Deutsche Zentral Inkasso GmbH) erhielt einen neuen Namen.

Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Frank Drescher musste wohl nicht lange überlegen als er einen neuen Namen für seine bereits im ganzen Internet bzw. der Abzockergemeinde bekannten Inkasso-Stelle D(O)Z suchte.

Was er ja eigentlich macht ist die Beute der Abzocker einkassieren und da läge es ja daran ehrlich zu kommunizieren. Beute-Vermögensverwaltung würde dann aber doch recht eindeutig klingen. Und da holte es sich das liebe Latein – Buch hervor:

prædam, praeda = Beute

Aber Herr Drescher, ex iniuria ius non oritur (Aus Unrecht entsteht kein Recht), nur mit einem neuen Namen. Und so werden wir die DOZ vergessen und uns an dem neuen, ehrlichen Namen erfreuen. PRAEDA. 

Da die meisten Richter in Europa zumindest einige Wörter aus dem lateinischen mitgenommen haben, wissen sie in Zukunft wenigsten wer auf der einen Seite steht.  Latein ist in der Abzockerbranche noch eine beliebte Sprache, auch Michael Burat bedient(e) sich dieser gerne.

Und wen wir schon beim Latein sind, lieber Frank, denke daran

Iniqua numquam regna perpetuo manent

Informativ:

Adresse der ehemaligen D(O)Z
Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Inhaber Frank Drescher
Bundesallee 47
10715 Berlin
Eintrag bei Amtsgericht Charlottenburg 7.9.2012 (HRB 118815 B)
Die DOZ war dann schon in den Händen von
28.01.2010  - Herr Bernhard Soldwisch qualifizierte Personen: Herr Manfred Ströhlein
08.02.2011 Drescher, Frank, *16.01.1972 Prokurist
Weiter Infos aus 2010/2011 >>>

 

 

 

4 Antworten zu Drescher neu mit Praeda (Beute) Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

  1. Nun tut man dem armen Herrn Drescher aber Unrecht. Natürlich hat er bei der Namensfindung nicht an „Beute“ sondern eher an „Gewinn/Profit“ gedacht, geht es doch darum, sein aus Gewinnen erwirschaftetes Vermögen zu verwalten. Oder hatte er vielmehr die „Plünderung“ der Geldbörsen seiner „Kunden“ im Sinn? Mann, ich weiß auch nicht!!

  2. Mit Schreiben vom xx.xx.200x hat der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin die behauptete Forderung vollumfänglich bestritten, da ein Vertrag zwischen dem Antragsteller und der <Abzock GmbH> nie geschlossen wurde.

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