
Wer sich auf einer der vielen Seiten rund um Michael Burat angemeldet hat wird sich nach dem Gerichtstermin in Frankfurt sehnen.
Burat selber steht oft vor Gericht in den letzten Tagen und erreicht nicht wenige Erfolge. Diese sind aber nicht als “Aua nun muss ich doch zahlen” gedacht, vielmehr sind es Hinweise darauf, das auch andere Gerichte den Aufbau der Seiten nicht beurteilen möchten.
Der seit 30 Jahren als Journalist tätige Udo Schmallenberg veröffentlichte diesbezüglich im März auf seinem Blog einen guten Artikel in dem er diesen Urteilen, die für viele unverständlich erscheinen, ein Gesicht gibt.
Hervorgehoben meint er, dass er in seiner ganzen Karriere noch nie ein solchen Wink der Staatsanalschaft wie der folgende
…aus dem Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung lassen sich keine Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der einzelnen Verträge und die Zahlungsverpflichtung ziehen, d.h. die Einstellung des Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, daß eine zahlungspflicht besteht.
gesehen oder gelesen habe. Auch Udo Schmallenberg ist der Meinung, dass man sich gar nicht gross um den Aufbau der Seiten kümmern muss, ob nun ein normaler Internet – Nutzer die Kostenpflicht sehen muss oder nicht, sondern generell um den Inhalt der einzelnen Projekte.
Bei der Gestaltung der Internet – Seiten mit Angeboten sind einige Auflagen zu beachten. Eine wichtige ist “die Kosten, Kostenfolge oder Dauer, muss nahe der Anmeldedaten stehen”. Aber was heisst schon NAHE? Ist ein bisschen wie, dass Apfelsaft auch dann Apfelsaft heissen darf, wenn lediglich 5% des Inhaltes Äpfel sind.
Vielmehr sind doch die Angebote die Burat auf seinen Seiten anbietet nicht immer das was auf den Startseiten dem Nutzer vorgegaukelt wird. Routenplaner die nicht funktionieren, Outlets Angebote die es nicht mehr gibt, Downloads-Link die veraltet sind usw. Dies alles wird als redaktionell aufbereitete und aktuelle Daten verkauft.
Dafür dann 200 Euro zu verlangen ist schon etwas dreist. Aber verboten oder gar Betrug? Zumindest das 2 Vertragsjahr könnte so von den Nutzern dieser Seite widerrufen werden, da Burat seine Angebote schmälert oder nicht aufrecht erhalten kann. Dies würde dann Vertragsbruch heissen und hätte bei einigen Projekten sicherlich Erfolg.
Während andere Anbieter von solchen Projekten (teilweise nun inhaftiert) manipulierte Seiten Anboten, war Burat zumindest was dies angeht immer Konsequenz. Die Kosten waren wohl mal im Fliesstext versteckt, aber nach einem Urteil (5/2010), dann hervorgehoben oben rechts angeklebt. Wenn dieser Aufbau Rechtens ist, und so wurde von Gerichten gesprochen, dann wären auch die Verträge gültig. Sofern die Angaben zum Angebot auch stimmen.
So ist es wohl richtig zu zuwarten was Frankfurt meint, generell zu den Angeboten und nicht wie schon tausend mal besprochen wegen des Aufbaus der Seiten.
Wir möchten indes betonen, wer nie willentlich einen Vertrag mit einem der Projekte aus dem Hause Burat (oder wem auch immer) abgeschlossen hat, sich der Kostenpflicht nicht bewusst war und so nicht genügend auf diese Aufmerksam gemacht wurde, soll sich gegen die Forderungen wehren., Das steht ihm genau so zu wie der Gegenpartei den Vertrag als gültig zu erklären.
Die Geschichte endet, wie auch immer, am 08.05.2012 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgericht. In der Zwischenzeit klagt die DIG mit Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis usw. die Nutzer ein und warnt vor hohen Kosten die ein Mahnbescheid mit sich bringt.
Informativ:
Auf dem Blog RECHT-Hilfreich finden Sie weiter Informationen zur Verhandlung vom 8. Mai 2012 >>>
47.559615
7.580611