iPad blockiert sich selbst

Apple, sich selber “Entwickler von Zauberware” nennend, tut dies wiedereinmal mit einer wunderbaren Meldung..

iCloud-Backup: Für dieses iPad wurde seit 2 Wochen kein Backup erstellt. Backups werden erstellt, sobald das iPad angeschlossen, gesperrt und über WLAN verbunden ist.

icloude-Backup

So das wars. Nichts aber auch gar nichts am iPad bringt das Tablet aus diesem Modus raus. Wer es über den Ausschalter versucht wird höchstens den Bildschirm “Ausschalten” erhalten. Touch und Gesten sind für das iPad nicht mehr vorhanden.

Bevor Sie verzweifeln. Drücken Sie auf den Home Button (Bild 1) und auf den Look Button gleichzeitig, bis sich das iPad abmeldet. Danach starten Sie das iPad neu.

iPad_Home_Taste

iPad_LOCK_Taste

 

Fehler bei Apple schon seit Wochen bekannt.

Wird behoben ????? irgendwann…

Passiert meistens nach  den Ferien, oder wenn Sie Ihr iPad mehr als 14 Tage nicht mehr am Netz angeschlossen haben. Apple glaubt wohl, dass dies niemand auf der Welt tut…

 

SWIFFERS schädigt Leber bei Tieren und Kindern ??

Swiffers(Bildrechte angegeben)

Da lachen die Frauen im TV, wenn sie wie von Zauberhand, mit den kleinen Tüchern, ihre  grosse Wohnung gereinigt haben. SWIFFERS das Tuch das alles aufnimmt und auch keine Keime zurücklässt.

Doch alles hat anscheinend auch seine Schattenseiten. Seit 2009 ist das Internet  voll mit Meldungen, dass die Inhaltsstoffe in den Tüchern zu schweren Leberschäden führen können. Dies vor allem bei Tieren und Kleinkindern.

Giftige Swiffers Tücher >>>   BabyForum Feuchte Tücher sind Giftig >>>

Doch was ist in diesen Feuchten Tüchern eigentlich enthalten? Ist es wirklich eine Falschmeldung, oder einfach etwas übertrieben?

Schon lange wird diese Meldung (erstmal in französisch veröffentlicht) im Internet und hier vor allem im Facebook, verbreitet. Wie ein Lauffeuer erhalten diese Post dann tausende von Teilern und Like’s. Dies obwohl seit 2009 darauf hingewiesen wird, dass es eine Falschmeldung (Hoax mit Stellungnahme des Herstellers) ist.  Es wird wohl, wie bei allen Reinigungsmitteln, darauf hingewiesen, dass sie nicht in Kinderhände gelangen sollten, mehr ist aber an Gefahr von diesen Tüchern nicht zu erwarten.  Dies macht uns zumindest der Hersteller klar. Doch lesen Sie weiter, den ist dies ist anscheinend nicht die ganze Wahrheit.

Sind die Tücher den ohne Schadstoffe?

P&G (Swiffer) meldet dazu

Die Sicherheit von Swiffer-Tüchern für die Verwendung in Haushalten mit Haustieren wurde eingehend untersucht und durch unabhängige Experten wissenschaftlich und veterinärmedizinisch bestätigt.

Wie bei allen Reinigungsmitteln wird jedoch auch für Swiffer-Tücher empfohlen, sie für Kinder und Haustiere unerreichbar aufzubewahren. Sollte es dennoch zu einer unempfohlenen Ver­wendung kommen (z.B. Abschlecken des mit Swiffer-Tüchern behandelten Bodens), besteht keine Gefahr einer Gesundheitsschädigung. Lediglich der bittere Geschmack kann vorüber­ gehend zu Übelkeit führen. Dem kann mit Nachtrinken von Wasser entgegnet werden.

Die Schweizer Seite Gesundheitstipp.ch meldet dazu

Berüchtigter Stoff ist kaum abbaubar

Tatsächlich seien die feuchten Swiffer-Tücher nicht gefährlicher als andere Putzmittel auch, bestätigt Olivier Depallens vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Welche Stoffe in Swiffer enthalten sind, erfährt der Konsument allerdings nicht. Auf der Verpackung heisst es nur: «Enthält Konservierungsmittel.» Auf Nachfrage des K-Tipp ergänzt Blardone, dass sich in den feuchten Putztüchern zu 90 Prozent Wasser, dazu Alkohol (1 bis 5 %) sowie Parfüm und Konservierungsmittel (rund 1 %) befänden.
Bisher mussten Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden, wenn das Produkt in einer Giftklasse eingestuft ist. Seit 1. August gilt in der Schweiz jedoch EU-Recht, wonach potenziell gesundheitsschädliche Stoffe – sofern sie eine höhere Konzentration als 0,2 Prozent aufweisen – aufgelistet werden müssen, auch wenn sie vorher keiner Giftklasse angehörten. Dennoch verstösst Procter & Gamble nicht gegen geltendes Recht. Den Herstellern wurde eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt.

Auch auf den «feuchten Bodentüchern mit Reinigungsmittel» von Scotch Brite sucht der Konsument noch vergebens nach einer Deklarationsliste. Es wird lediglich angegeben, dass weniger als 5 Prozent Amphotenside enthalten sind.

Der Stoff ist allerdings berüchtigt. Gemäss dem deutschen Umweltbundesamt werden Amphotenside in Kläranlagen «nur schwer oder gar nicht biologisch abgebaut». Ähnlich dünn ist die Information beim Migros-Produkt Twister, wo lediglich «nicht ionische Tenside» als Inhaltsstoffe aufgeführt sind.

Einzig Coop, wo eines der vier vom K-Tipp begutachteten Produkte verkauft wird, informierte bereits vor dem 1. August umfänglich über die in den «feuchten Bodenreinigungstüchern» enthaltenen Inhaltsstoffe.

Bei den Tüchern von COOP steht dann.

Tränkflüssigkeit < 5% nicht ionische Tenside, Enthält Benzalkonium Chloride (wirkt gegen BakterienPilzeHefen und Algen), weiter lesen wir.. Benzalkoniumchlorid reichert sich in Zellmembranen lebender Organismen an und kann so die Funktion der Zellmembran beeinträchtigen. Wie andere quartäre Ammoniumverbindungen wird es in Kläranlagen schlecht eliminiert und gelangt so in erheblichen Mengen in die Oberflächengewässer

Parfum,

Amyl Cinnamal (aus der Familie Eugenol) wird hier beschrieben mit… Es ist sowohl ein Antioxidans als auch ein Prooxidans; auf Letzterem beruht wahrscheinlich seine (schleim)hautreizende, allergiefördernde Wirkung.[14]

Citral ..Citral wird als Duft- und Aromastoff verwendet.[9] Gemäß der 7. Ergänzung der EU Kosmetikrichtline 76/768/EEC muss es aufgrund allergenen Potenzials als kosmetischer Inhaltsstoff deklariert werden.,

Limonene.

Wenn ich dies alles lese und den Sinn dieses kleinen Balken mit Stil und den kleinen Tüchern, den ICH gerade mal für ne kleine Küche als Ideal ansehen kann, erfrage, wundert es mich wie diese sehr teuren Tücher überhaupt den Weg zu den privaten Haushalten findet.

P&G (Swiffer) bestätigt hingegen nur das die Tücherflüssigkeit aus >90% Wasser besteht.

Quellen – Wikipedia – Chemicalworld, Gesundheitstipp.ch sowie Links zu Foren und Homepagen

Kettenbriefe, Spam und Phishing-Mails

Was ist ein Hoax (Kettenbriefe), eine  Spam und Phishing-Mails usw. Für viele ist es einfach eine Mail das eh im Abfalleimer landet oder vom eigenen Filter als Spam markiert wird.

Viele haben sich Programme installiert, einige haben eins gekauft, und Firmen geben zum teil Vermögen aus, um sich und ihre Mitarbeiter vor solchen zu schützen. Es sind Themen die viele gar nicht gross beachten, bis zu dem Tag wo sie selber betroffen sind, von einem der obigen Mails / Umständen.

Doch die Phishing-Mails werden immer raffinierter und immer mehr Menschen haben zu mindest einmal einen “bösen Kontakt” und fragen sich, wie kommen solche Gauner überhaupt an meine Mail-Adresse, Daten oder sogar Bankangaben.

Techfacts, bekannt vom ZDF,  hat nun eine Hilfeseite auf-geschaltet die sich diesem Thema annimmt. Chefredaktor Martin Römhild und sein Team, erklären hier die einzelnen Begriffe und das ganze Umfeld dazu.

Wir meinen eine gute Seite für alle die sich für dieses Thema interessieren.

Sie finden die Seiten hier >>>

Informativ:

Mehr News dazu von uns >>>

Kaffeefahrten für einen schönen Tag benutzen

Sie sind ein Mensch der viel Zeit hat, der einen Ausflug selbst dann geniessen kann, wen geschulte Schwätzer Ihnen während der Fahrt etwas aufschwatzen wollen? Na dann spricht doch nichts dagegen dass Sie bei einer der vielen günstigen Kaffeefahrten mitmachen.

Den Veranstaltern solcher Fahrten ist nur beizukommen, wenn viele, am besten alle Teilnehmer die Fahrt als solches betrachten und sich gestärkt durch die anderen Teilnehmer nichts aufschwatzen lassen. Die Fahrt, die angebotenen Geschenke, das meist im Preis inkl. Mittagessen usw. können Sie genau so geniessen, auch wenn sie nichts kaufen. Die Verbraucherzentrale Nordreihn-Westfalen meldet sogar

  • Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben dennoch einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa Verpflegung und Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.

Na also. Wer dem tristen Herbst entfliehen will, willensstark und einen gesunden Menschenverstand hat, soll sich doch zu diesen Fahrten für meist wenig Geld, anmelden. Niemand kann Sie dazu zwingen etwas zu kaufen oder zu unterschreiben, die langweiligen Verkaufsvorführungen können Sie eventuell in der Umgebung verbringen.  Und der eine oder andere Teilnehmer ist eventuell froh, wenn Sie ihm stärkend beiseite stehen und ihn vor einem Kauf oder Unterschrift für einen Vertrag, abhalten können, sofern dieser gar nichts kaufen wollte.

Sind Ihre Eltern oder Grosseltern auf so einer Verkaufsfahrt, raten Sie Ihnen, alle Kreditkarten zuhause zu lassen. Bargeld sollen Sie nur soviel wie nötig mitnehmen. Besprechen Sie nach der Rückkehr das geschehene und widerrufen eventuell doch abgeschlossene Verträge.

Weiter Infos auf der Verbraucherschutzseite

Schenken Sie sich diese Minuten

Fernab von Abzocke und Betrug, wollen wir auch mal auf die Gesundheit achten und auch auf die Rechte die Ihnen zustehen, selbst dann wen Sie einem 5 Euro Job nachgehen. Wir selber verbrachten die letzten Jahre, auch aus Kostengründen, auf günstigen Schweden-Möbel, haben uns nie gefragt ob runde Armlehnen ungesund sind, lagen, knieten, hockten auf unseren Stühlen und dies bis zu 16 Stunden.  Seit wir uns etwas Gedanken gemacht haben, woher viele “Leiden” kommen, haben wir unsere Büros etwa angepasst. Uns siehe da, viele schmerzhafte Erfahrungen aus der Vergangenheit waren auf einmal vergessen.

Rückenschmerzen, Gesäss und Kopfschmerzen, ständige Müdigkeit, Sehstörungen…. All dies kann von falschen Stühlen, Bürotischen und/oder falschen Einstellungen kommen.

Dies ist keine Werbung von uns und schon gar keine Einnahmequelle für unseren Blog. Vielmehr zeigt Ihnen der Beitrag von Pro Basel wie einfach es ist, Zuhause oder am Arbeitsplatz die richtige Position zu finden um vielen Schmerzen präventiv vorzubeugen.

Hier geht es zum Artikel und dem Film >>>

Briefe gelten nicht als zugestellt wenn nicht…

Bei der Durchsicht von einigen Urteilen, haben wir dieses Jahr vermehrt festgestellt, dass ein Brief vor Gericht keine Beweiskraft hat, wenn dessen Empfang nicht bestätigt oder vom Empfänger in irgendeiner Weise erwähnt wird.  In vielen Urteilen lesen wir sogar, dass ein erwähnter Brief, ob vom Angeklagten oder vom Kläger aufgegeben, eher in Frage gestellt- , als darauf eingegangen wird.

Wird der Empfang eines Briefes von einer Partei bestritten oder auch nur in Frage gestellt, gilt ein solches Schreiben nicht als Beweis. Das ist eigentlich auch logisch, jeder kann behaupten, dass er damals einen Brief, Reklamation, Beanstandung etc. an eine Partei gesandt habe und diesen nachträglich erstellen.

Weiterlesen

Mahnbescheid / Kündigung in den Ferien

Letzte Woche haben wir von einem Leser folgendes Schreiben erhalten (gekürzt)

… genau in dieser Zeit wo ich erstmals 4 Wochen Ferien am Stück in Kanada verbrachte, kündigte mir mein Arbeitgeber, die Firma xx in Berlin. Die Klagefrist in der ich mich gegen die Kündigung wehren konnte waren 3 Wochen…. Da Ihr auf eurem Blog gegen Abzocker und Gauner berichtet, wäre es schön wenn Sie Ihre Leser informieren was für eine Sch…. Firma die Firma xx ist…….

Natürlich können wir hier nicht einfach eine Firma erwähnen und sie in ein schlechtes Licht setzten. Dies vor allem da gerade diese Firma rund 800 Mitarbeiter beschäftigt. Nach Anfrage beim Schreiber erhielten wir die Bewilligung in seinem Namen beim Arbeitgeber vorzusprechen.

Hier klang es dann aber etwas anders. Man habe im Vertrag festgesetzt, dass Ferien grösser 15 Arbeitstage (3 Wochen) mit dem Vorgesetzten abzusprechen sind und nur in Ausnahmefällen bewilligt werden, dies betrifft vor allem die Zeit vom 1.3. bis 15.6 jedes Jahres. Genau in dieser Zeit habe xx seine 4 1/2 Wochen Ferien einziehen wollen. Auch habe xx in der Belegschaft kund getan, dass er in Kanada eine neue Arbeit suchen werde, da er Auswandern wolle… usw.

Man habe sich aber auch entschieden die Kündigung zurück zu ziehen und habe  zwischenzeitlich XX einen Vorschlag unterbreitet. Dies hat uns leider XX nicht gemeldet.

Aber wie ist es wirklich wenn einem während den Ferien gekündigt wird oder man einen Mahnbescheid erhält, wo die Einsprachezfrist noch kürzer ist.  Was ist, wenn einem eine Firma genau in den Ferien eine Frist einräumt die innerhalb dieser Ferien verstreicht? Und was, wenn dies mutwillig genau in dieser Zeit gemacht wird?

Wir haben uns im Internet umgeschaut und auf dem Blog von Arbeitnehmeranwalt Walter Stühler letzte Woche einen ziemlich identischen Beitrag gefunden. Es scheint dass man sich in längeren Ferien auf alle Eventualitäten einrichten muss und jemandem dem man Vertraut, genau für diese Zeit Unterlagen und Briefkastenschlüssel und/oder Vollmacht geben muss. So fanden wir im ganzen Internet kein Urteil, dass dem Arbeitnehmer recht gab wenn man eine Kündigung innerhalb der Ferienzeit bekommen hat.

Kulant sind hier wohl eher Versandhäuser, wenn man diesen berichtet, dass die bestellten Artikel genau in den Ferien eintrafen und man so die Rücksendefrist versäumte.  Eventuell kann uns hier aber ein RA Urteile melden, in denen zugunsten des Arbeitnehmers, oder eines Mahnbescheid-Empfängers gesprochen wurde.

Zum Beitrag von RA Stühler >>>

Abmahnwelle bei Tauschbörsenbenutzer

Die Mails und die immer wieder neu eröffneten Post über Abmahnungen wegen Filesharing ist nicht mehr zu ermessen. Anscheinend jeder Rechtsanwalt in Deutschland, der gerade nichts anderes zu tun hat, stellt sich zur Verfügung. Da werden Benutzer der beliebten Tauschbörsen abgemahnt, weil sie in dem Augenblick wo sie einen Musiktitel herunterladen, meist unbewusst, ebenfalls zum “Filesharer” werden. Damit stellen diese Nutzer ihre eigenen Lieder und Filme den anderen Mitgliedern zu Verfügung und begehen so eine Urheberrechtsverletzung.

Seit Monate beklagen sich unzählige Personen aus ganz Deutschland über unerhörte Forderungen von 300 bis 1500 Euro. Dabei sind die geforderten Anwaltskosten zum Teil höher als die Grundforderung.

675’000 Dollar Busse für 30 Downloads

ist nun das krasseste was wir finden konnten. Dies meldet die Schweizer Zeitschrift PC-Tipp >>>

Da wir uns um diese Angelegenheiten nicht kümmern, oder eben die Leser nicht beraten können, hat uns unser Freund vom Forum/Blog Verbraucherdienst e.V.  seinen Link zu diesen Vorkommnissen zur Verfügung gestellt und wir bitten alle Leser uns nicht mehr wegen dieser Abzocke rund um Abmahnungen anzuschreiben, wir können leider zu diesem Thema keine Hilfe anbieten.

Hier der Link >>>

Nach Avira Update startet PC nicht mehr

Für viele Leser ein Schock, geistern doch im Internet gerade jetzt wieder Meldungen einher, dass ein Trojaner das Starten des PC verhindert und eine Gauner-Bande Geld will um diesen wieder frei zugeben.

Doch seit Montag (14.5.2012)  abends hat auch AVIRA seine Probleme. Nach dem Update der Virensoftware starten Windows-Rechner nicht mehr.  Je nach Gerät startet der PC nicht einmal mehr bis zum Login.

Alles halb so schlimm meint Avira Hersteller, einfach nur im abgesicherten Modus starten und dann einige Programme “entblocken”.

Was für die einen kein Problem darstellt, wenn er den diese Hilfe auf einem anderen PC nachlesen kann, sorgt bei anderen Anwender zu einem reinen Frust. Noch schlimmer wird es den Hersteller selber treffen, den solche Spielchen werden meistens mit dem löschen der Software bedankt. Betroffen ist übrigens nicht die Gratisversion AVIR sondern die kostenpflichtigen Programme Professional Security 2012, Antivirus Premium 2012 sowie Internet Security 2012.

AVIRA schlägt folgendes vorgehen auf der Webseite vor.

Bei Anwendern deren Windows noch startet und “nur” einige Programme blockiert

1. oeffnen Sie das Avira Control Center
2. druecken Sie die Taste “F8″ um die Konfiguration zu oeffnen
3. aktivieren Sie links oben den Expertenmodus falls dieser noch nicht aktiv ist
4. oeffnen Sie die Option “Echtzeit Scanner -> ProActiv
5. entfernen Sie den Haken bei “ProActiv aktivieren”
6. schliessen Sie das Fenster mit dem “OK” Button
7. starten Sie den Computer neu

um die Ausnahmen zu aktivieren finden Sie eine sehr gute Erklärung auf der Homepage des Herstellers >>>

Wenn Ihr PC bereits beim Login stecken bleibt, dann müssen Sie Windows zuerst im Abgesicherten Modus starten, wie das geht sehen sie hier >>>

Nachtrag: Avira hat eine Lösung bereit gestellt. Führen Sie folgende Schritte aus

1. oeffnen Sie das Avira Control Center
2. klicken Sie auf den Button “Update starten”
3. warten Sie bis das Update installiert wurde

Michael Burat – Zahlungspflicht ist nicht erwiesen

Wer sich auf einer der vielen Seiten rund um Michael Burat angemeldet hat wird sich nach dem Gerichtstermin in Frankfurt sehnen.

Burat selber steht oft vor Gericht in den letzten Tagen und erreicht nicht wenige Erfolge. Diese sind aber nicht als “Aua nun muss ich doch zahlen” gedacht, vielmehr sind es Hinweise darauf, das auch andere Gerichte den Aufbau der Seiten nicht beurteilen möchten.

Der seit 30 Jahren als Journalist tätige Udo Schmallenberg veröffentlichte diesbezüglich im März auf seinem Blog einen guten Artikel in dem er diesen Urteilen, die für viele unverständlich erscheinen, ein Gesicht gibt.

Hervorgehoben meint er, dass er  in seiner ganzen Karriere noch nie ein solchen Wink der Staatsanalschaft wie der folgende

…aus dem Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchung lassen sich keine Rückschlüsse auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der einzelnen Verträge und die Zahlungsverpflichtung ziehen, d.h. die Einstellung des Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, daß eine zahlungspflicht besteht.

gesehen oder gelesen habe. Auch Udo Schmallenberg ist der Meinung, dass man sich gar nicht gross um den Aufbau der Seiten kümmern muss, ob nun ein normaler Internet – Nutzer die Kostenpflicht sehen muss oder nicht, sondern generell um den Inhalt der einzelnen Projekte.

Bei der Gestaltung der Internet – Seiten mit Angeboten sind einige Auflagen zu beachten. Eine wichtige ist “die Kosten, Kostenfolge oder Dauer, muss nahe der Anmeldedaten stehen”. Aber was heisst schon NAHE? Ist ein bisschen wie, dass Apfelsaft auch dann Apfelsaft heissen darf, wenn lediglich 5% des Inhaltes Äpfel sind.

Vielmehr sind doch die Angebote die Burat auf seinen Seiten anbietet nicht immer das was auf den Startseiten dem Nutzer vorgegaukelt wird.  Routenplaner die nicht funktionieren, Outlets Angebote die es nicht mehr gibt, Downloads-Link die veraltet sind usw.  Dies alles wird als redaktionell aufbereitete und aktuelle Daten verkauft.

Dafür dann 200 Euro zu verlangen ist schon etwas dreist. Aber verboten oder gar Betrug? Zumindest das 2 Vertragsjahr könnte so von den Nutzern dieser Seite widerrufen werden, da Burat seine Angebote schmälert oder nicht aufrecht erhalten kann. Dies würde dann Vertragsbruch heissen und hätte bei einigen Projekten sicherlich Erfolg.

Während andere Anbieter von solchen Projekten (teilweise nun inhaftiert) manipulierte Seiten Anboten, war Burat zumindest was dies angeht immer Konsequenz.  Die Kosten waren wohl mal im Fliesstext versteckt, aber nach einem Urteil (5/2010), dann hervorgehoben oben rechts angeklebt. Wenn dieser Aufbau Rechtens ist, und so wurde von Gerichten gesprochen, dann wären auch die Verträge gültig. Sofern die Angaben zum Angebot auch stimmen.

So ist es wohl richtig zu zuwarten was Frankfurt meint, generell zu den Angeboten und nicht wie schon tausend mal besprochen wegen des Aufbaus der Seiten.

Wir möchten indes betonen, wer nie willentlich einen Vertrag mit einem der Projekte aus dem Hause Burat (oder wem auch immer) abgeschlossen hat, sich der Kostenpflicht nicht bewusst war und so nicht genügend auf diese Aufmerksam gemacht wurde, soll sich gegen die Forderungen wehren., Das steht ihm genau so zu wie der Gegenpartei den Vertrag als gültig zu erklären.

Die Geschichte endet, wie auch immer, am 08.05.2012 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgericht. In der Zwischenzeit klagt die DIG mit  Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis usw. die Nutzer ein und warnt vor hohen Kosten die ein Mahnbescheid mit sich bringt.

Informativ:

Auf dem Blog RECHT-Hilfreich finden Sie weiter Informationen zur Verhandlung vom 8. Mai 2012 >>>