Eher bescheiden ist das Interesse geworden, wenn es um den lieben Michael Burat geht. Er der unseren Blog jahrelang auf Trab hielt, ist bereits Schnee von gestern.
Dennoch sei zu erwähnen, dass er und sein Lieblings- Anwalt nun Rechtskräftig verurteil wurden und neben einer auf Bewährung ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten, Burat auch noch etwas bezahlen muss.
Beck Online meldet dazu
Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Leer ausgehen die Betrogenen selbst.
Weiter finden wir zur Erklärung:
Entscheidung betrifft nicht vor LG Frankfurt am Main verhandelte «Abo-Fallen»
Bei der vorliegenden Entscheidung gehe es jedoch nicht um die beim LG Frankfurt am Main verhandelten «Abo-Fallen», hebt das LG Osnabrück hervor. Dort sei Burat wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Gegen die dortige Verurteilung sei das Revisionsverfahren noch anhängig.
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