Burat erhält Freibrief vom Landgericht Darmstadt

Die grösste Abzockerseite rund um Software-Downloads von sonst gratis zu beziehender Software, soll in der Urteilsbegründung der Richterin des Landgerichts Darmstadt rechtsgültige Verträge generieren.

Ein Absurdum sondergleichen zieht weiter seine Runden.

Betrifft: My-Downloads.de / My-Download.de / Urteil vom 23.3.2012 8 O 454/10

Kläger:

122 Geschädigte vertreten durch Rechtsanwalt Benedikt Klas zusammen mit der Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Angeklagter:

Premium Content GmbH Rodgau, Villiam Adamca

Eigentlich entschied das Landgericht Darmstadt nur darüber ob die Klage überhaupt schlüssig sei. Weiterlesen