Die grösste Abzockerseite rund um Software-Downloads von sonst gratis zu beziehender Software, soll in der Urteilsbegründung der Richterin des Landgerichts Darmstadt rechtsgültige Verträge generieren.
Ein Absurdum sondergleichen zieht weiter seine Runden.
Betrifft: My-Downloads.de / My-Download.de / Urteil vom 23.3.2012 8 O 454/10
Kläger:
122 Geschädigte vertreten durch Rechtsanwalt Benedikt Klas zusammen mit der Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Angeklagter:
Premium Content GmbH Rodgau, Villiam Adamca
Eigentlich entschied das Landgericht Darmstadt nur darüber ob die Klage überhaupt schlüssig sei. Weiterlesen