Outlets.de – Eine Akte kann geschlossen werden

Michael_Burat_ist_geschocktOb in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wer nicht willentlich einen Vertrag mit Outlets,de eingegangen ist und diesen aufrecht erhalten will, kann den Forderungen, ob von Outlets.de / iContent / Inkassobüro XX oder eines Rechtsanwaltes, widersprechen.

Damit schliessen wir hier diese Akte die uns seit nunmehr 4 Jahren beschäftigte.

X-Tausende haben bezahlt und die Zahl von 650’000 Geschädigten wurde lange Zeit im Internet gehandelt. Wieviele Bürger schlussendlich 1 oder gar beide Raten bezahlt haben, lässt sich wohl nicht eruieren, aber sie haben den Hintermännern rund um die Rodgauer Abzocker-Mafia, Millionen von Euros eingespielt. Auch wenn heute noch, Richter widersprüchlicher Meinung sind ob Outlets.de eine Abofalle ist oder nicht, ob die Kostenhinweise genügend oder ungenügend vorhanden sind, die Seiten Outlets.de erfüllen die Versprechen schon lange nicht mehr und haben dies in der langen Zeit auch jeweils nur kurzfristig getan.

Viele Blogs und Foren und viele Verbraucherschutz-Organisationen brauchte es um diese Sache aus der Welt zu schaffen. Wir möchten hier auch allen Danken, die zusammen mit uns gegen diese Abzocke vorgegangen sind.

Es kann sehr wohl sein, dass in naher Zukunft ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt die strittigen Forderungen nochmals einfordern will und wir raten den betroffen, den Schriftverkehr dennoch aufzubewahren, wenn ein solcher dann statt gefunden hat.

Viel Spass im Internet und bleiben Sie wachsam

Beluga59-Team 2013

Informativ:

Historie >>>   / VZBV letzter Fall >>>

Bild (C) RTL.de

Mahnbescheid / Kündigung in den Ferien

Letzte Woche haben wir von einem Leser folgendes Schreiben erhalten (gekürzt)

… genau in dieser Zeit wo ich erstmals 4 Wochen Ferien am Stück in Kanada verbrachte, kündigte mir mein Arbeitgeber, die Firma xx in Berlin. Die Klagefrist in der ich mich gegen die Kündigung wehren konnte waren 3 Wochen…. Da Ihr auf eurem Blog gegen Abzocker und Gauner berichtet, wäre es schön wenn Sie Ihre Leser informieren was für eine Sch…. Firma die Firma xx ist…….

Natürlich können wir hier nicht einfach eine Firma erwähnen und sie in ein schlechtes Licht setzten. Dies vor allem da gerade diese Firma rund 800 Mitarbeiter beschäftigt. Nach Anfrage beim Schreiber erhielten wir die Bewilligung in seinem Namen beim Arbeitgeber vorzusprechen.

Hier klang es dann aber etwas anders. Man habe im Vertrag festgesetzt, dass Ferien grösser 15 Arbeitstage (3 Wochen) mit dem Vorgesetzten abzusprechen sind und nur in Ausnahmefällen bewilligt werden, dies betrifft vor allem die Zeit vom 1.3. bis 15.6 jedes Jahres. Genau in dieser Zeit habe xx seine 4 1/2 Wochen Ferien einziehen wollen. Auch habe xx in der Belegschaft kund getan, dass er in Kanada eine neue Arbeit suchen werde, da er Auswandern wolle… usw.

Man habe sich aber auch entschieden die Kündigung zurück zu ziehen und habe  zwischenzeitlich XX einen Vorschlag unterbreitet. Dies hat uns leider XX nicht gemeldet.

Aber wie ist es wirklich wenn einem während den Ferien gekündigt wird oder man einen Mahnbescheid erhält, wo die Einsprachezfrist noch kürzer ist.  Was ist, wenn einem eine Firma genau in den Ferien eine Frist einräumt die innerhalb dieser Ferien verstreicht? Und was, wenn dies mutwillig genau in dieser Zeit gemacht wird?

Wir haben uns im Internet umgeschaut und auf dem Blog von Arbeitnehmeranwalt Walter Stühler letzte Woche einen ziemlich identischen Beitrag gefunden. Es scheint dass man sich in längeren Ferien auf alle Eventualitäten einrichten muss und jemandem dem man Vertraut, genau für diese Zeit Unterlagen und Briefkastenschlüssel und/oder Vollmacht geben muss. So fanden wir im ganzen Internet kein Urteil, dass dem Arbeitnehmer recht gab wenn man eine Kündigung innerhalb der Ferienzeit bekommen hat.

Kulant sind hier wohl eher Versandhäuser, wenn man diesen berichtet, dass die bestellten Artikel genau in den Ferien eintrafen und man so die Rücksendefrist versäumte.  Eventuell kann uns hier aber ein RA Urteile melden, in denen zugunsten des Arbeitnehmers, oder eines Mahnbescheid-Empfängers gesprochen wurde.

Zum Beitrag von RA Stühler >>>

AK Kärnten stellt sich gegen Abofallen

Hoppala.  So klar sich noch nie eine amtliche Stelle geäussert.

Mit grossem Titel empfiehlt die Arbeiterkammer Kärnten

Im gleichen Satz werden „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“ die in den letzten Tagen ihre Mahnwalze über Österreich laufen lies, als Abofallen tituliert und auch gleich geraten die Forderungen AUF KEINEN FALL zu bezahlen. In der InfoBox, wo vor Abofallen gewarnt wird, sind dann gleich alle Seiten von Burat und Co aufgeführt. Das lässt hoffen, dass Burat wie in der Schweiz nun auch in Österreich mit grossen Schwierigkeiten zu rechnen hat wen er mit seinen Forderungen antanzt. Die 9 Arbeiterkammern sind sehr angesehen Institutionen in Österreich.

Uns überrascht dieser Mut und auch die Ausführungen im Musterbrief, wo auf das gültige Gesetz der EU und explizit auf Deutschland/Österreich hingewiesen wird.

Ebenso bietet die Arbeiterkammer Kärnten eine Infobox und ein Musterbrief für den Rücktritt aus solchen Verträgen an. Wo wir aber den Hut ziehen, vor soviel Courage, sind die Tipps die hier den Nutzern angeboten werden.

  • Bei „Gratis-Angeboten“ immer misstrauisch sein, vor allem wenn eine Registrierung verlangt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen.
  • Durch Drohungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen und den Betrag keinesfalls einzahlen!
  • Schriftlich und eingeschrieben den Rücktritt erklären. Den Musterbrief „Rücktritt Internetfalle“ finden Sie in der Infobox.
  • Aufgabeschein und Kopie des Schreibens aber unbedingt aufheben.
  • Weitere Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten ignorieren.
  • Eine Liste der unseriösen Internetseiten finden Sie hier

Aus diesen heraus kann man annehmen, dass sich nun viele Österreicher und Österreicherinnen nicht mehr von Burat und Co einschüchtern lassen.

Wir freuen uns jetzt schon darauf wie Herr Burat reagieren wird. Es ist aber klar dass er sich von solchen Äusserungen nicht abschrecken lässt die vielen tausend Nutzer seiner Nutzlosseiten auch in Österreich weiter zu mahnen. Er wird wohl eine Unterlassungsklage gegen das AK Kärnten in den Himmel werfen.

Wir möchten hier einmal explizit auf die Hinweise und Ratschläge hinweisen die in den deutschsprachigen Ländern vorherrschen.

Schweiz: Information- und Kundenberatungen, Beobachter und Verbraucher-Institutionen raten, Forderung 1 (ein Mal) schriftlich (eingeschrieben) zurückweisen, nicht mehr reagieren, Zahlungsbefehl mit Rechtsvorschlag zurück senden.

Österreich: Arbeiterkammern und TV-Stationen: Forderung schriftlich zurückweisen und nicht mehr reagieren. Bei Problemen sich bei dem Hotlines der Arbeiterkammern in Deinem Ländle wenden.

Deutschland: VZ und andere Verbraucherschutz-Organisationen: Forderung einmal schriftlich zurückweisen, nicht mehr reagieren. Musterbrief der verschiedenen VZ benutzen. Auf einen AMTLICHEN Mahnbescheid warten. Diesem sofort mit beigefügtem Blatt widersprechen. Nie telefonisch Auskunft geben, auch wenn ein Rechtsanwalt oder eine Kanzlei anruft.

Liechtenstein: Gilt das selbe wie für die Schweiz und Deutschland

Bei allen Ländern gilt, behalten Sie die Schreiben über länger Zeit auf. Burat und Co, mahnt oft nach vielen Monaten wieder. Im Schreiben sollte erklärt werden, das die Kostenhinweise nicht genügend erschlich waren und von Ihnen übersehen wurden. Der Vertrag nicht willentlich zustande gekommen sei.  Schreiben Sie keine Story, bleiben Sie sachlich und kurz. Benutzen Sie als Vorlage einen der Musterbriefe aus Ihrem Land. Reagieren Sie danach nicht mehr, bis ein amtliches Schreiben kommt.  Lassen Sie sich nicht von den Amtsgerichts-Entscheide die Burat und Co beilegt entmutigen.

Auch wenn Burat einige, oft fragliche, Urteile erwirkt, bleiben Sie stark.

Informativ:

Was ist eine Arbeiterkammer in Österreich >>>

Die Bundesarbeitskammer vertritt die Interessen von 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Zusammen mit den neun Arbeiterkammern, die in jedem Bundesland bestehen, werden insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt:
Grundsatzstudien im Dienste der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen


Wer ist: Tropmi Payment GmbH

Aktualisiert März 2012

Tropmi Payment GmbH: Ein weiteres Inkassounternehmen, dass sich vor allem mit ABO-Einzüge aus der Nutzlosbranche beschäftigt.

Im Augenblick aktuell ist auf der Frontseite dieser Firma zu lesen

In diesen Tagen hat die Tropmi Payment GmbH begonnen, an Kunden des Internetportals “top-of-software.de” die Rechnungen für das zweite (und letzte) Vertragsjahr zu versenden. Nachdem die frühere Betreiberin von “top-of-software.de” ihre Forderungen gegen die Nutzer verkauft hatte, wurde die Tropmi Payment GmbH von der neuen Forderungsinhaberin dazu ermächtigt, diese Nutzungsentgelte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

Dabei wird anscheinend nicht darauf geachtet ob die Nutzer die erste der beiden Rechnungen bezahlt, bestritten oder widerrufen haben. Weiterlesen

Richtiges Verhalten bei Forderungen

In vielen Blogs und Foren, ja selbst Verbraucherschutz-Organisationen, findet man die Information, dass man bei unberechtigten Forderungen gar nicht erst reagieren soll. Wir finden diese Haltung nicht in allen Fällen als gegeben an und Sie können sich viel Ärger ersparen wenn Sie richtig reagieren.  Sehr oft haben Verbraucher sich genau an dies gehalten, mit jeder Mahnung, Androhung usw. aber auch immer mehr Angst bekommen und viele, ja tausende, bezahlen dann doch, wenn mit Klage oder SCHUFA gedroht wird. Davon leben die Abzocker und deren verbündete Inkasso-Institute und dies mehr als gut. Neben der ZI (Zentrale Inkassostelle Mainz) und der DOZ/DZ  (Deutsche Zentral Inkasso Berlin) kommen nun auch immer mehr solcher kleinen Institute, die Abzocker Forderungen eintreiben. Selbst eine Kanzlei hat sich spezialisiert die “säumigen” anzurufen und mit unüblichen Druckmitteln zur Zahlung zu bewegen.

Dabei werden immer wieder Druckmittel die vor keinem Gericht ausreichen, angegeben. Die IP-Adresse sei aufgezeichnet, es bestehe eine Bandaufnahme usw.

Die IP – Adresse ist schon lange kein Beweis (im einzelnen) mehr. Die Bandaufnahme hat nur dann eine Wirkung, wenn erstens das GANZE Gespräch aufgezeichnet wurde und darin enthalten ist, das der Angerufene ein Produkt/Abo etc. bestellt das XX Euro/Franken kostet und mit dem Einzug von Fr. XX einverstanden ist. Alle anderen Gesprächsaufzeichnungen verlieren ihre Wirkung bei einem Prozess vor Amtsgericht. Wurde während dieser Aufzeichnung nicht explizit darauf hingewiesen (und aufgezeichnet) dass man mit der Aufzeichnung einverstanden ist, verliert die ganze Aufzeichnung vor jedem Gericht in der EU und der Schweiz, ihre Wirkung.

In der Schweiz sind Gesprächsaufzeichnungen wohl zugelassen, werden aber nicht als Beweislast alleine geduldet. In der Schweiz und Deutschland gilt die Speicherung der IP-Adresse mit ZEIT nicht als Beweis.

Doch wie verhält man sich richtig bei einer unberechtigten Forderung?

Wir werden hier nun laufend abgeklärte Berichte und Mustertexte anbieten. Stand 22.2.2011

- ich habe nie willentlich einen Vertrag mit diesem Anbieter abgeschlossen >>>

- ich habe mich angemeldet aber nie ein Bestätigungs-Mail erhalten/angeklickt >>>

- Sun Star Opfer die mit der GewinnAustrageMasche Betrogen wurden (Vorerst BEZAHLT NICHTS) >>> (folgt)

- Sun Star Opfer die mit der “Sie haben gewonnen wir brauchen nur Ihre Kontoangaben Masche” Betrogen wurden >>>(folgt)

- ich habe mich angemeldet eine Mail bestätigt und möchte Widerrufen (14 – 30 Tage danach) >>>

- ich habe mich nie auf einer solchen Seite angemeldet >>> (folgt)

- ich habe mich angemeldet aber nicht gewusst, dass ich damit ein kostenpflichtiges Abo abschliesse >>>

- ich habe mich angemeldet aber keinen Kostenhinweis gesehen. Nun erhielt ich eine Rechnung >>>

- ich habe mich angemeldet und möchte meine Angaben bei diesem Anbieter löschen/sperren lassen >>> (folgt)

- ich erhalte Mahnungen und Klage - Androhungen (letzte Aufforderung) >>> (folgt)

- ich erhielt ein Telefonat von einer Anwalts-Kanzlei und wurde zur Zahlung angemahnt >>> (folgt)

- ich habe das erste Beitragsjahr bezahlt nun folgt eine Folgerechnung >>> (folgt)

- ich erhielt einen (gesetzlichen) Mahnbescheid (mit der Post/Eingeschrieben) >>> (folgt)

- ich habe vor Amtsgericht verloren. Meiner Klage wurde nicht statt gegeben >>> (folgt)

- ich habe mich aussergerichtlich mit XX geeinigt >>> (folgt)

- kurioses und unverständliches >>> (folgt)