Content4u in Österreich ohne Beanstandung

Leider musste der  Verein für Konsumenteninformation Wien, vor dem Obersten-Gerichtshof in Österreich, feststellen, dass tausende die auf eine Abo-falle reingefallen sind sich täuschen mussten, den die Seiten der Content4u sollen laut dem OG klar und für den Durchschnittsverbraucher genügend auf die Kosten hinweisen. Auch dann, wenn der Nutzer davon ausgehen kann, dass die von ihm gesuchte Software gratis zu beziehen ist.

Es wurde hier nicht über das wie und von wo und weshalb gesprochen, sondern lediglich die Seiten wie sie heute dastehen beurteilt.

Hier wird festgehalten, dass die Hinweise auf der Startseite (Fett) und auf der Anmeldeseite genügend auf die Kosten hinweisen. Auch in den AGB, die man als gelesen bestätigen muss, werde genügend informiert. Weiterlesen