Werkdienst Hamburg oder heimarbeit-von-zuhause.de (ehemals Heimarbeit-Job-Portal)
Die angegebenen Beispiele mit den ausbezahlten Summen sind aber dann schon derart falsch, dass man doch von einem unlauteren Angebot sprechen kann. Über 0.70 Euro soll man bekommen für das zusammensetzen eines Werbekugelschreibers. Lachhaft und wir würden gerne auch nur einen einzigen Hersteller kennen lernen, der bereit ist einen solchen Betrag zu leisten.
Solche Angaben könnten dazu verleiten von arglistiger Täuschung zu sprechen, diese ist aber zu beweisen. Der Interessierte kann mit solchen Angaben verleitet werden, die zu bezahlenden 80 Euro in Abwägung der zu erzielenden Einnahmen zu stellen, diese wiederum sind nach unserer Meinung vollkommen falsch. Also doch Arglist ??
Kurzes Fazit von uns:
Finger weg von diesem Angebot auch im Jahr 2017. Ausser Spesen, nichts gewesen ist hier der Eindruck unserer Leser, für deren Hinweise wir uns bedanken. Die 80 Euro für das Starter-Set, dass sie jeweils für eines der vier Themen zu Heimarbeit bestellen können, geben Sie lieber anderweitig aus. Trotz Aufruf in unseren Foren und in den Foren von uns befreundeten Seiten, konnten wir keinen einzigen Leser finden, der jemals in den letzten 5 Jahren auch nur einen Kugelschreiber zusammengestellt hat. Das gleiche gilt für die Wundertüten.
Beispiel aus dem themabezogenen Starter Kitt, es dient hier lediglich zur Anzeige und Veranschaulichung der Qualität dieses 80 Euro kostenden „Materials“, es darf daher nicht kopiert oder auf anderen Seiten veröffentlicht werden.
Informativ:
Warnung vor diesem Betrieb >>>
Kopf einschalten bitte >>>
Impressum 17.7.2017
- ANSCHRIFT & KONTAKT
- Werkdienst Hamburg
- Christian Spanier
Postfach 70 16 44, 22016 Hamburg
Tel: 040 / 226 392 78
Fax: 040 / 226 393 31
E-Mail: kontakt@heimarbeit-von-zuhause.de
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Warum wird diese Seite dann nicht irgendwie gemeldet oder gesperrt, wenn schon viele Leute darauf „rein gefallen“ sind? Man bekommt also kein Set nachdem man die 80€ bezahlt hat?
Um eine Seite zu Sperren muss Betrug oder arglistige Täuschung vorliegen. Letzteres ist mit den heutigen Gesetzten und RA’s die nichts anderes zu tun haben als AGB für alle Fälle zu erstellen, schwer zu beweisen.
Betrug liegt vor wenn der vermeintlich Geschädigte, kein Möglichkeit hatte, sich VOR einer Bestellung/Vertrag/Abnahme zu informieren oder Explizite auf einen Umstand nicht hingewiesen wird die mit einer Bestellung etc. einhergeht. Dass dies nicht zutrifft, versuchen eben obige RA in den AGB oder Vertragsbedingungen unterzubringen.
Da ich das beweisen kann werde ich Anzeige stellen da ich das alles da habe !!!!!!! Und die Telefon Nummer eine Schleife ist habe ich genügend Beweise !!!!
Leider war das Angebot sehr verlockend . Für 80€ habe ich Papier bekommen !!! Wo letiglich drin steht wie ich mich bewerben soll !!!
Werde jetzt Anzeige wegen Betrug machen und das ist Betrug !!!!!!!!!! Mein Anwalt wird diese mit der Stadtsanwalt prüfen !!!!!!!!!